Einführung zum Thema Arbeitsrechtschutz
Hat der Arbeitnehmer für den Bereich Arbeitsrecht eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen (Achtung: Verkehrs-, Privat oder Mietrechtsschutz reicht nicht aus), so trägt diese im Zweifel seine anwaltlichen Beratungskosten und alle Folgekosten. Hierzu richtet der Anwalt eine Deckungsanfrage an die Versicherung. Für Gewerkschaftsmitglieder besteht regelmäßig gewerkschaftlicher Rechtschutz; für Arbeitgeber gilt dasselbe, sofern Sie Mitglied des Arbeitgeberverbandes oder als Handwerker ein Mitglied der zuständigen Innung sind. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor und erteilt diese eine Zusage, so trägt die Versicherung im arbeitsrechtlichen Streitfall sämtliche entstehenden Kosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigenkosten usw, nicht aber Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder).
Rechtsschutz im Arbeitsrecht und Aufhebungsvertrag
Wurde grundsätzlich Arbeitsrechtsschutz versichert, so muss noch ein sogenannter Versicherungsfall vorliegen, damit die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten übernimmt. Genau hier liegt bei vielen Versicherungen aber das Problem. Ein Versicherungsfall wird z.B. bei einer Kündigung des Arbeitgebers oder bei ausstehenden Lohnzahlungen unproblematisch vorliegen. Wie aber sieht es aus, wenn der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag an den Arbeitnehmer herantritt und bei Nichtunterzeichnung mit einer Kündigung droht. Oder wenn der Arbeitnehmer durch gezieltes Mobbing zur Eigenkündigung gedrängt werden soll. In einem solchen Fall verweigern die Rechtsschutzversicherungen häufig die Deckung der anwaltlichen Beratungskosten und lassen den Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen. Die Begründung im Ablehnungsschreiben ist bei den einzelnen Versicherungsunternehmen meistens gleichlautend. So ist häufig die Rede von: "Ein Rechtschutzfall ist nicht eingetreten. Die vorsorgliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Arbeitsrecht ist nicht versicherbar. Wir können die Kosten in dieser Angelegenheit nicht übernehmen"
Eine derartige Freizeichnung der Versicherung ist versicherungsrechtlich oft unzutreffend. Die Rechtsschutzversicherung muss in vielen Fällen die Kosten der Beratung und außergerichtlichen Vertretung durch den Rechtsanwalt tragen. Weitergehende Informationen zum Thema Rechtschutzversicherung und Aufhebungsvertrag finden Sie hier.
Rechtsanwalt Christian Sehn - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Kanzlei Lampertheim, Wilhelmstr. 70, 68623 Lampertheim, 06206 - 1859121 - Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht - Der Inhalt dieser Seiten kann keine Beratung durch einen Anwalt ersetzen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.
Bild Rechtschutzversicherung: (c) Rainer Sturm / pixelio.de
Rechtsschutzversicherung|Versicherungsrecht|Arbeitsrecht|Sozialrecht|Mannheim|Lampertheim|Bürstadt|Biblis