Einführung in das Thema Versicherungsrecht

Das Bild zeigt eine Computertastatur. Im Zentrum der weißen Tastaur befindet sich eine grüne Taste mit der Aufschrift Versicherungsrecht

Versicherungsrecht | Mannheim

Im Versicherungsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen behandelt. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft berichtet von 457 Mio abgeschlossenen Versicherungsverträgen im Jahr 2011. Auf jeden Bundesbürger entfallen in etwa sechs Versicherungsverträge. Die meisten Verträge werden im Bereich Kraftfahrzeug-, private Haftpflichtversicherung, private Kranken- und Pflegeversicherung, private Unfall-, Rechtschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsverträge unterscheiden sich aufgrund der Verschiedenheit der zu versichernden Risiken, dem Bedingungswerk und den auftretenden Rechtsproblemen erheblich.

Vertragsabwicklung

Die Abwicklung der Versicherungsverträge verläuft regelmäßig ohne Probleme, solange kein Schadensfall gemeldet wird. Im Falle einer Schadensmeldung kommt es jedoch häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherungsunternehmen. Solche Streitigkeiten entstehen beispielsweise dann, wenn der Versicherer aus irgendwelchen Gründen eine Regulierung des Schadensfalles verweigert. Im Streit stehen sodann regelmäßig die Auslegung der abgeschlossenen Versicherungsverträge, die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln der allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen, sowie die Verletzung von Vertragspflichten (sogenannte Obliegenheitsverletzungen) oder die Höhe der von der Versicherungsgesellschaft zu erbringenden Leistungen. Die Regelungen des Versicherungsvertrages und die vereinbarten Versicherungsbedingungen sind aber alleine nicht streitentscheidend. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beinhaltet darüber hinaus weitere Pflichten des Versicherungsunternehmens zum Schutz des Versicherungsnehmers als Verbraucher. Das Versicherungsvertragsgesetz stammt aus dem Jahr 1908 und wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts zum 01.01.2008 grundlegend reformiert.

Folgende Versicherungsverträge kommen häufig vor:

  • Arzthaftpflichtversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Einbruchdiebstahlsversicherung

  • Fahrzeugversicherung (Pflichtversicherung)

  • Feuerversicherung

  • Gebäudeversicherung

  • Haftpflichtversicherung (freiwillige private)

  • Haftpflichtversicherung (betriebliche)

  • Haftpflichtversicherung für die freien Berufe

  • Hausratversicherung

  • Kaskoversicherung (Vollkasko/Teilkasko)

  • Krankenversicherung

  • Krankentageldversicherung

  • Lebensversicherung

  • Produkthaftpflicht

  • Reisekrankenversicherung

  • Reisegepäckversicherung

  • Reiserücktrittsversicherung

  • Speditionsversicherung

  • Transportversicherung

  • Umwelthaftpflicht

  • Unfallversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

  • Wohngebäudeversicherung

Rechtsanwalt Christian Sehn -
Kanzlei Lampertheim, Wilhelmstr. 70, 68623 Lampertheim, 06206 - 1859121 - Versicherungsrecht - Bearbeitungsstand 25.05.2024 - Der Inhalt dieser Seiten kann auf keinen Fall eine Beratung durch einen Anwalt ersetzen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.

Bild Versicherungsrecht Taste Tastatur von Pixelliebe - stock.adobe.com

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