Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeld
Die Krankentagegeldversicherung bietet Schutz gegen einen Verdienstausfall, den der Versicherungsnehmer aufgrund einer Erkrankung oder Unfall und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit erleidet. Die private Krankentagegeld- versicherung ist das Gegenstück zum gesetzlichen Krankengeld, welches in §§ 44 ff. SGB V geregelt ist. Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält "Krankengeld" und wer privat krankenversichert ist, erhält mit einer entsprechenden vertraglichen Absicherung "Krankentagegeld". Für alle Neu- und Altverträge der Krankentagegeldversicherung gelten die §§ 192-208 VVG 2009. Ausnahmen gelten für Versicherungsfälle, die vor dem 31.12.2008 eingetreten sind. Die meisten Krankentagegeldverträge der verschiedenen Versicherungsunternehmen orientieren sich an den Musterbedingungen MB/KT 2009.
Leistungsumfang und Leistungsvoraussetzungen
Der Versicherte muss im Falle einer Erkrankung keinen Schaden durch Einkommensverluste nachweisen. Die Krankentagegeldversicherung bietet im Erkrankungsfall eine abstrakte Bedarfsdeckung durch pauschalierte Beträge an. Die Höhe des auszuzahlenden Krankentagegeldes richtet sich danach, welche Zahlungen der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherungsunternehmen pro Tag als Krankentagegeld vereinbart hat. Ein Versicherungsfall in der Krankentagegeldversicherung ist definiert als "medizinisch notwendige Heilbehandlung aufgrund von Krankheit oder Unfall, in deren Verlauf eine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt festgestellt wird". Voraussetzung für Leistungen aus der pivaten Krankentagegeldversicherung ist die vollständige Arbeitsunfähigkeit. Solange noch eine teilweise Arbeitsfähigkeit gegeben ist, besteht auch kein Leistungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen. Eine weitere Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Der Leistungsanspruch auf das Krankentagegeld endet, wenn der Versicherte nicht mehr behandlungsbedürftig und damit wieder voll arbeitsfähig ist oder aber eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur in Deutschland (für das Ausland wird eine Auslandskrankenversicherung benötigt). Die Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung ist eine Fälligkeitsvoraussetzung des Krankentagegeldanspruches und muss durch den behandelnden Arzt oder Zahnarzt attestiert werden.