Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Man unterscheidet zwischen Reisekrankenversicherungen für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die eine Reise in Deutschland unternehmen (Incoming-Krankenversicherungen) und Reisekrankenversicherungen für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die eine Reise außerhalb von Deutschland unternehmen (Outcoming-Krankenversicherung). Als Rechtsquellen sind für die Reisekrankenversicherung grundsätzlich die §§ 192-208 VVG heranzuziehen. Die Reisekrankenversicherungsverträge orientieren sich regelmäßig an den Musterbedingungen MB/KK 2009. Die Reisekrankenversicherung ist eine aus meiner Sicht unverzichtbare Versicherung.

Leistungsumfang

Leistungsvoraussetzungen

Häufige Streitfälle mit der Versicherung

  • War der Krankentransport medizinisch notwendig ? Sind die Kosten des Transportes erstattungsfähig ?
  • Übermaßklausel oder Schulmedizinklausel; war die Behandlung erforderlich ?
  • Unvorhersehbarkeit der Erkrankung; Im Zusammenhang mit der Unvorhersehbarkeit der Erkrankung existiert eine umfangreiche Rechtsprechung des höchsten deutschen Zivilgerichtes. Es kommt ausschließlich auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers an. Eine Erkrankung ist dann unvorhergesehen eingetreten, wenn der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles während der Auslandsreise nicht vorhergesehen hat und ihn ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch nicht vorhersehen konnte. Beispiel: Herzinfarkt während der Reise und bereits in Deutschland Behandlung wegen Herzproblemen beim Kardiologen. Es ist unerheblich, dass der Reisende bereits in Deutschland an der Grunderkrankung litt. Es spielt auch keine Rolle, ob die Anstrengungen der Reise das Risiko der Erkrankung erhöht haben.

Welche Dokumente werden benötigt ?

  • Versicherungsschein/Versicherungspolice
  • kleingedruckte Versicherungsbedingungen
  • Vertragsänderungen des Versicherungsvertrages
  • Korrespondenzen mit dem Versicherungsunternehmen
  • Rechnungen der Krankenhäuser, behandelnden niedergelassenen Ärzte, Apotheken, Krankentransporte, Krankengymnastik etc.
  • Stellungnahme der Leistungserbringer (z.B. zur Notwendigkeit der Behandlung)
  • Polizeiberichte, Unfallschilderungen, Zeugenaussagen etc.
  • Bitte alle Dokumente in Kopie vorlegen....

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