Sozialrecht

Einführung Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Das Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) dient gem. § 1 SGB I der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. Das Sozialrecht soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. Das Sozialrecht ist hauptsächlich in den Sozialgesetzbüchern des SGB I bis SGB XII geregelt.

Wichtige Themenbereiche im Sozialrecht sind:

BAföG-Recht
Kindergeldrecht
SGB I - Allgemeiner Teil
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III - Arbeitsförderungsrecht/Arbeitslosenrecht
SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V - Krankenversicherungsrecht
SGB VI - Rentenrecht
SGB VII - Unfallversicherungsrecht
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX - Schwerbehindertenrecht
SGB IX - Rehabilitationsrecht
SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI - Pflegeversicherungsrecht
SGB XII - Sozialhilferecht
SGG - Sozialgerichtsgesetz

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