BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Rechtsanwalt und BAföG

Das BAföG gewährt eine staatliche Ausbildungsunterstützung für Schüler und Studenten. Das Meister-BAföG ist dagegen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Das BAföG soll die Chancengleichheit im Bildungswesen vor allem in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten erhöhen. BAföG wird regelmäßig für die gesamte Ausbildungsdauer gewährt (allerdings nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer/Regelstudienzeit des belegten Studienganges). Über die Förderungshöchstdauer hinaus kann weiter gefördert werden, wer z.B. in den satzungsmäßigen Organen der Studentenwerke sowie in den Studentenvertretungen bestimmte Aufgaben übernommen hat.

Besonderheiten im BAföG-Recht

Das BAföG ist eine Sozialleistung. Trotzdem hat der Gesetzgeber das Rechtsgebiet BAföG abweichend von anderen Sozialleistungen - z.B. das Arbeitslosengeld I und II - geregelt und nicht in die Sozialgesetzbücher SGB I - SGB XII integriert. Es gilt zwar das SGB X als Verfahrensrecht; in eventuell anstehenden Gerichtsverfahren kommt jedoch nicht das Sozialgerichtsgesetz, sondern die Verwaltungsgerichtsordnung zur Anwendung. Welcher Rechtsbehelf der richtige ist, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides. In einigen Bundesländern wurde das Widerspruchsverfahren aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung abgeschafft. Es kann damit sofort geklagt werden. In anderen Bundesländern haben die Adressaten des Bescheides ein Wahlrecht zwischen Widerspruch oder sofortiger Klage.

Probleme in BAföG-Sachen:

Rechtsprechung

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