Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Sonntag, 28. Januar 2007

Arbeitgeber, Arbeitszeugnis und Formulierungen

Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim

Weitere schöne Beispiele für Formulierungen in Arbeitszeugnissen:
>> Wir lernten Ihn als umgänglichen Kollegen kennen <<
Im Klartext: Viele Kolleginnen und Kollegen waren erleichtert als er freiwillig ging oder gehen musste.
Folgende Formulierung ist auch nett:
>> Gegenüber Ihren Mitarbeitern war Sie jederzeit eine verständnisvolle Vorgesetzte <<
Im Klartext: Die Mitarbeiterin zeigte in der Abteilung keinerlei Durchsetzungsvermögen und wurde nicht respektiert.
Oder wie wäre es damit:
>> Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß <<
Im Klartext: der Arbeitnehmer ist ein Bürokrat ohne Eigeninitiative
Wenn Sie solche Phrasen in Ihrem Arbeitszeugnis vorfinden, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.
Noch zum Trost ein Hinweis: In oberen Hierarchieebenen sinkt die Bedeutung von Arbeitszeugnissen rapide. Ab einem Bruttojahreseinkommen von ca. 200.000 - 250.000 Euro ist das Arbeitszeugnis so gut wie bedeutungslos.

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Sonntag, 28. Januar 2007

Arbeitszeugnis und Geheimcodes

Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Arbeitsgericht Ludwigshafen:

Es kommt bei Formulierungen in Arbeitszeugnissen immer auf den Kontext an. Einige Phrasen sollten jedoch auf gar keinen Fall im Arbeitszeugnis abgesetzt und unkommentiert stehen. Hier kommt es bei der Beurteilung schon auf Nuancen an. Ein Beispiel:
>> Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein <<
Im Klartext: Der Arbeitnehmer war entweder Betriebsrat oder aktives Mitglied einer Gewerkschaft ! Sehr wahrscheinlich ein K.O.-Kriterium für die Bewerbung.

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Samstag, 27. Januar 2007

Unerwünschte Telefonanrufe, Dialer und Spam

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim

Das sind alles Dinge, die wirklich kein Mensch benötigt ! Wie kommt ein Call-Center-Mitarbeiter eigentlich auf die Idee, dass irgendein Kunde sich morgens auf der Fahrt zur Arbeit oder abends vor dem Fernseher telefonisch für ein Gewinnspiel interessiert ??
Die Bundesnetzagentur hält für solche Fälle des "Cold Calling", für Spaming und Dialer Beschwerdeformulare bereit (unten finden Sie die Links) :
Bundesnetzagentur-Bechwerdeformular

Robinsonliste
(Präventiver Schutz)

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Samstag, 27. Januar 2007

GEZ, Mannheim und Rechtslage

Gebühreneinzugszentrale - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim:

In der letzten Zeit häufen sich in unserer Kanzlei die GEZ-Beratungsfälle. Wir nehmen dies zum Anlass, einige grundlegende Informationen auf unsere Homepage zu stellen.
Status: Die GEZ ist keine eigenständige juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, für die ARD und das ZDF das Verwaltungsgeschäft rund um den Rundfunkgebühreneinzug durchzuführen. Die GEZ ist aber eine Behörde nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit sind gegen deren Bescheide Widerspruch und Klage vor den Verwaltungsgerichten möglich. Die Aufgaben der GEZ sind u.a.: Gebühreneinzug, Gebührenbefreiungen, Gebührenplanung und Teilnehmerbetreuung. Die Satzungen der einzelnen Landesrundfunkanstalten regeln das Verfahren hinsichtlich der Leistung der Rundfunkgebühren. Grundlage für diese Satzungen ist z.B. der Rundfunkgebühren- staatsvertrag.
Außendienst: Die Gebühreneinzugszentrale hat keine eigenen Mitarbeiter im Außendienst. Die unangemeldet vor der Haustüre stehenden "GEZ-Kontrolleure" sind i.d.R. auf selbständiger Basis tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten. Sie sind keine Beamten und haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Den Zutritt zu Ihrer Wohnung können diese Kontrolleure auf gar keinen Fall erzwingen. Auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Sie haben zu diesem Zweck einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt mit sich zu führen. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Gebührenbeauftragten auf Erfolgsprovisionsbasis arbeiten; dies erklärt ihre Beharrlichkeit. Die Behauptung - die GEZ verfüge über technische Möglichkeiten (z.B. Peilwagen) zum Aufspüren und der Ermittlung von nicht angemeldeten Empfangsgeräten - ist natürlich frei erfundener Unsinn um den potentiellen Rundfunkgebührenzahler einzuschüchtern.
Vorgehensweise: Die GEZ und die Kontrolleure sind nicht nur hartnäckig, sondern überschreiten gelegentlich auch die rechtlich zulässigen Grenzen. Lassen Sie sich nicht von Drohungen beeindrucken. Bleiben Sie höflich aber bestimmt. Sollte nach diesem Besuch mit der Post ein Forderungsbescheid der GEZ eintreffen, kann es sinnvoll sein, dagegen innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einzulegen. Wenn die Behörde auch hierauf nicht reagiert und die Argumente des Gebührenzahlers im Widerspruchsbescheid ablehnt, dann steht wiederum mit einer Monatsfrist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Das Widerspruchschreiben sollte schon zu Beweiszwecken per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben verschickt werden.
Rechtsanwalt:
Zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes im Widerspruchverfahren ist anzumerken, dass die Anwaltskosten für das Einlegen des Widerspruchs von der Behörde - auch wenn diese vollständig unterliegt - nicht erstattet werden. Eventuell tritt aber die eigene Rechtsschutzversicherung ein. Unterliegt die GEZ allerdings vor dem Verwaltungsgericht, dann muss sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Es existiert zwar vor den Verwaltungsgerichten in erster Instanz kein Anwaltszwang - trotzdem empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Urteil: Das folgende aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom 22.06.2004, Akz: 8 K 2332/03 ist als Argumentationshilfe gegenüber der GEZ sehr hilfreich.
Leitsatz:
1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.
2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten, in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet.
3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern. - ****

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Donnerstag, 25. Januar 2007

Arbeitsplatz und Extrem-Mobbing

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 18.1.2007, Akz: 8 AZR 234/06
Wenn ein Mitarbeiter einem anderen Arbeitnehmer durch Nötigungen und Beleidigungen derart zusetzt, dass dieser von sich aus kündigt, so liegt noch keine Verletzung des Rechts am Arbeitsplatz aus § 823 Abs. 1 BGB vor und es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gemäß § 823 Abs. 2 BGB.
Zum Sachverhalt: Der Kläger war nach einer Körperverletzung durch einen dritten Kollegen für einige Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Der Beklagte - tätig als Personalverantwortlicher im gleichen Unternehmen - rief ihn daraufhin telefonisch wiederholt zu Hause an und hinterließ auf dem Anrufbeantworter Beschimpfungen wie „Schauspieler, Simulant, Hure, Drecksack und Arsch".  Außerdem brachte er den Kläger dazu, die Strafanzeige gegen den Kollegen zurückzuziehen. Der Kläger kündigte daraufhin entnervt und erhob Klage auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen den Personalverantwortlichen - ohne Erfolg.

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Donnerstag, 25. Januar 2007

Mietvertrag, Schönheitsreparaturen und Fristen

Urteil des BGH vom 5.4.2006, Akz: VIII ZR 178/05
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
a). Ein formularmäßiger Fristenplan für die vom Mieter vorzunehmenden Schönheitsreparaturen ist auch dann starr und benachteiligt einen Mieter unangemessen nach § 307 BGB, wenn die Fristen allein durch die Angabe eines nach Jahren bemessenen Zeitraumes ohne jeden Zusatz bezeichnet sind.
b). Eine Klausel über die quotenmäßige Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle verliert ihre Grundlage, wenn die vertragliche Regelung über die Abwälzung der Schönheitsreparaturenverpflichtung auf den Mieter unwirksam ist.
- ** Sofern der Fristenplan unwirksam ist, müssen Mieter auch nicht die anteiligen Reparaturkosten übernehmen und können folglich ohne jegliche Renovierung oder Zahlung die Wohnung verlassen. Viele Formularmietverträge sehen starre Fristen für Schönheitsreparaturen in Wohnungen vor. Das Urteil hat somit enorme Auswirkungen. Eine Kontrolle des Mietvertrages vor Auszug könnte sich lohnen.

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Donnerstag, 25. Januar 2007

Mietvertrag und Kleinreparaturklausel

Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg vom 27.09.2006 - Akz: 3 C 273/06 -
Eine im Mietvertrag zu Lasten des Mieters vereinbarte "Kleinreparaturklausel" ist unzulässig, wenn sich aus ihr nicht unmissverständlich entnehmen lässt, dass der Mieter nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Gesamtbetrag der Kosten für die einzelne Kleinreparatur die im Vertrag vereinbarte betragsmäßige Begrenzung nicht übersteigt.

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Donnerstag, 25. Januar 2007

Mietrecht und Mietnebenkosten / Betriebskosten

Urteil des Amtsgerichtes Neukölln vom 22.06.2006 - Akz: 8 C 34/06 -
Die Betriebskosten müssen vom Vermieter innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ordnungsgemäß gegenüber dem Mieter abgerechnet werden. Nur dann hat dieser einen möglichen Nachzahlungsanspruch gegen den Mieter. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Abrechnung falsche Flächengrößen der Wohnung und eine unzutreffende Verteilung einzelner Kostenarten enthält. - *** auf Stern-TV war zu sehen, dass in nahezu 80 % aller überprüften Wohnungen in den Mietverträgen falsche Quadratmeterzahlen angegeben waren.

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Montag, 22. Januar 2007

Arbeitszeugnis und Arbeitsgericht Mannheim

Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim

Sofern in einem Unternehmen Laserdrucker mit hoher Qualität vorhanden sind, muss das Unternehmen bei der Ausstellung der Arbeitszeugnisse auch auf diese Laserdrucker zurückgreifen. Die Zeugnisse dürfen dann nicht mit alten Tintenstrahldruckern und einem wesentlich schlechteren Druckbild ausgefertigt werden. 

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Montag, 22. Januar 2007

Arbeitszeugnis, Zeugnissprache und Kontrolle

Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim:

Das Arbeitszeugnis sollte die Visitenkarte für eine neue Stelle sein. Vermeintlich gute Zeugnisse mit versteckten, negativen Formulierungen erweisen sich allzu häufig bei der Stellensuche als großes Hindernis. Der Arbeitnehmer sollte daher das Arbeitszeugnis durch seinen Rechtsanwalt genau überprüfen lassen.
Den folgenden Passus haben wir in der letzten Zeit in mehreren Arbeitszeugnissen vorgefunden: "... Hervorzuheben ist seine (gemeint ist der Arbeitnehmer) Fähigkeit zu tagesaktueller Recherche im Internet..."
Im Zusammenhang mit anderen negativen Formulierungen im Arbeitszeugnis soll dadurch natürlich nicht die medientechnischen Fähigkeiten des Mitarbeiters zum Ausdruck gebracht werden, sondern dass dieser während der Arbeitszeit häufig privat im Internet "gesurft" hat.

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