Anwalt und Weblog
Auf dieser Seite werden
wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den
Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht
vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.
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Arbeitgeber, Arbeitszeugnis und Formulierungen
Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim
Weitere schöne Beispiele für Formulierungen in
Arbeitszeugnissen:
>> Wir lernten Ihn als umgänglichen Kollegen
kennen <<
Im Klartext: Viele Kolleginnen und Kollegen waren erleichtert als er freiwillig
ging oder gehen musste.
Folgende Formulierung ist auch nett:
>> Gegenüber Ihren Mitarbeitern war Sie
jederzeit eine verständnisvolle Vorgesetzte <<
Im Klartext: Die Mitarbeiterin zeigte in der Abteilung keinerlei
Durchsetzungsvermögen und wurde nicht respektiert.
Oder wie wäre es damit:
>> Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und
ordnungsgemäß <<
Im Klartext: der Arbeitnehmer ist ein Bürokrat ohne Eigeninitiative
Wenn Sie solche Phrasen in Ihrem Arbeitszeugnis vorfinden, sollten Sie einen
Rechtsanwalt konsultieren.
Noch zum Trost ein Hinweis: In oberen Hierarchieebenen sinkt die Bedeutung von
Arbeitszeugnissen rapide. Ab einem Bruttojahreseinkommen von ca. 200.000 -
250.000 Euro ist das Arbeitszeugnis so gut wie bedeutungslos.
Arbeitszeugnis und Geheimcodes
Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Arbeitsgericht Ludwigshafen:
Es kommt bei Formulierungen in Arbeitszeugnissen immer auf den Kontext an.
Einige Phrasen sollten jedoch auf gar keinen Fall im Arbeitszeugnis abgesetzt
und unkommentiert stehen. Hier kommt es bei der Beurteilung schon auf Nuancen
an. Ein Beispiel:
>> Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens
engagiert für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein
<<
Im Klartext: Der Arbeitnehmer war entweder Betriebsrat oder aktives Mitglied
einer Gewerkschaft ! Sehr wahrscheinlich ein K.O.-Kriterium für die
Bewerbung.
Unerwünschte Telefonanrufe, Dialer und Spam
Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim
Das sind alles Dinge, die wirklich kein Mensch benötigt ! Wie kommt ein
Call-Center-Mitarbeiter eigentlich auf die Idee, dass irgendein Kunde sich
morgens auf der Fahrt zur Arbeit oder abends vor dem Fernseher telefonisch
für ein Gewinnspiel interessiert ??
Die Bundesnetzagentur hält für solche Fälle des "Cold Calling",
für Spaming und Dialer Beschwerdeformulare bereit (unten finden Sie die
Links) :
(Präventiver Schutz)
GEZ, Mannheim und Rechtslage
Gebühreneinzugszentrale - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim:
In der letzten Zeit häufen sich in unserer Kanzlei die
GEZ-Beratungsfälle. Wir nehmen dies zum Anlass, einige grundlegende
Informationen auf unsere Homepage zu stellen.
Status: Die GEZ ist keine eigenständige juristische
Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ihre
Hauptaufgabe besteht darin, für die ARD und das ZDF das
Verwaltungsgeschäft rund um den Rundfunkgebühreneinzug
durchzuführen. Die GEZ ist aber eine Behörde nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit sind gegen deren Bescheide
Widerspruch und Klage vor den Verwaltungsgerichten möglich. Die Aufgaben
der GEZ sind u.a.: Gebühreneinzug, Gebührenbefreiungen,
Gebührenplanung und Teilnehmerbetreuung. Die Satzungen der einzelnen
Landesrundfunkanstalten regeln das Verfahren hinsichtlich der Leistung der
Rundfunkgebühren. Grundlage für diese Satzungen ist z.B. der
Rundfunkgebühren- staatsvertrag.
Außendienst: Die Gebühreneinzugszentrale hat keine
eigenen Mitarbeiter im Außendienst. Die unangemeldet vor der
Haustüre stehenden "GEZ-Kontrolleure" sind i.d.R. auf selbständiger
Basis tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten. Sie
sind keine Beamten und haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Den Zutritt zu
Ihrer Wohnung können diese Kontrolleure auf gar keinen Fall erzwingen. Auf
Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Sie haben zu diesem Zweck
einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt mit sich zu führen. Wichtig
ist auch zu wissen, dass die Gebührenbeauftragten auf
Erfolgsprovisionsbasis arbeiten; dies erklärt ihre Beharrlichkeit. Die
Behauptung - die GEZ verfüge über technische Möglichkeiten (z.B.
Peilwagen) zum Aufspüren und der Ermittlung von nicht angemeldeten
Empfangsgeräten - ist natürlich frei erfundener Unsinn um den
potentiellen Rundfunkgebührenzahler einzuschüchtern.
Vorgehensweise: Die GEZ und die Kontrolleure sind nicht nur
hartnäckig, sondern überschreiten gelegentlich auch die rechtlich
zulässigen Grenzen. Lassen Sie sich nicht von Drohungen beeindrucken.
Bleiben Sie höflich aber bestimmt. Sollte nach diesem Besuch mit der Post
ein Forderungsbescheid der GEZ eintreffen, kann es sinnvoll sein, dagegen
innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einzulegen. Wenn die Behörde auch
hierauf nicht reagiert und die Argumente des Gebührenzahlers im
Widerspruchsbescheid ablehnt, dann steht wiederum mit einer Monatsfrist der
Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Das Widerspruchschreiben sollte
schon zu Beweiszwecken per Einschreiben mit Rückschein oder
Einwurfeinschreiben verschickt werden.
Rechtsanwalt: Zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes im
Widerspruchverfahren ist anzumerken, dass die Anwaltskosten für das
Einlegen des Widerspruchs von der Behörde - auch wenn diese
vollständig unterliegt - nicht erstattet werden. Eventuell tritt aber die
eigene Rechtsschutzversicherung ein. Unterliegt die GEZ allerdings vor dem
Verwaltungsgericht, dann muss sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Es
existiert zwar vor den Verwaltungsgerichten in erster Instanz kein Anwaltszwang
- trotzdem empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Urteil: Das folgende aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtes
Hamburg vom 22.06.2004, Akz: 8 K 2332/03 ist als Argumentationshilfe
gegenüber der GEZ sehr hilfreich.
Leitsatz:
1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von
Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der
Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält.
Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die
Rundfunkanstalt.
2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines
Rundfunkgebührenbeauftragten, in einem als öffentliche Urkunde zu
qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers
aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten
(länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang
bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen
Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis
bestreitet.
3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen
Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286
Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach
nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der
Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das
betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der
Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen
Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete
Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht
bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der
Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen
Erstattungsanspruchs zurückfordern. - ****
Arbeitsplatz und Extrem-Mobbing
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 18.1.2007, Akz: 8 AZR 234/06
Wenn ein Mitarbeiter einem anderen Arbeitnehmer durch Nötigungen und
Beleidigungen derart zusetzt, dass dieser von sich aus kündigt, so liegt
noch keine Verletzung des Rechts am Arbeitsplatz aus § 823 Abs. 1 BGB vor
und es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls
gemäß § 823 Abs. 2 BGB.
Zum Sachverhalt: Der Kläger war nach einer Körperverletzung durch
einen dritten Kollegen für einige Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Der
Beklagte - tätig als Personalverantwortlicher im gleichen Unternehmen -
rief ihn daraufhin telefonisch wiederholt zu Hause an und hinterließ auf
dem Anrufbeantworter Beschimpfungen wie „Schauspieler, Simulant, Hure,
Drecksack und Arsch". Außerdem brachte er den Kläger dazu, die
Strafanzeige gegen den Kollegen zurückzuziehen. Der Kläger
kündigte daraufhin entnervt und erhob Klage auf Ersatz des
Verdienstausfalls gegen den Personalverantwortlichen - ohne Erfolg.
Mietvertrag, Schönheitsreparaturen und Fristen
Urteil des BGH vom 5.4.2006, Akz: VIII ZR 178/05
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
a). Ein formularmäßiger Fristenplan für die vom Mieter
vorzunehmenden Schönheitsreparaturen ist auch dann starr und benachteiligt
einen Mieter unangemessen nach § 307 BGB, wenn die Fristen allein durch
die Angabe eines nach Jahren bemessenen Zeitraumes ohne jeden Zusatz bezeichnet
sind.
b). Eine Klausel über die quotenmäßige Abgeltung angefangener
Renovierungsintervalle verliert ihre Grundlage, wenn die vertragliche Regelung
über die Abwälzung der Schönheitsreparaturenverpflichtung auf
den Mieter unwirksam ist.
- ** Sofern der Fristenplan unwirksam ist, müssen
Mieter auch nicht die anteiligen Reparaturkosten übernehmen und
können folglich ohne jegliche Renovierung oder Zahlung die Wohnung
verlassen. Viele Formularmietverträge sehen starre Fristen für
Schönheitsreparaturen in Wohnungen vor. Das Urteil hat somit enorme
Auswirkungen. Eine Kontrolle des Mietvertrages vor Auszug könnte sich
lohnen.
Mietvertrag und Kleinreparaturklausel
Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg vom 27.09.2006 - Akz: 3 C 273/06 -
Eine im Mietvertrag zu Lasten des Mieters vereinbarte "Kleinreparaturklausel"
ist unzulässig, wenn sich aus ihr nicht unmissverständlich entnehmen
lässt, dass der Mieter nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der
Gesamtbetrag der Kosten für die einzelne Kleinreparatur die im Vertrag
vereinbarte betragsmäßige Begrenzung nicht übersteigt.
Mietrecht und Mietnebenkosten / Betriebskosten
Urteil des Amtsgerichtes Neukölln vom 22.06.2006 - Akz: 8 C 34/06 -
Die Betriebskosten müssen vom Vermieter innerhalb der Jahresfrist des
§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ordnungsgemäß gegenüber dem Mieter
abgerechnet werden. Nur dann hat dieser einen möglichen
Nachzahlungsanspruch gegen den Mieter. Dies gilt allerdings nicht, wenn die
Abrechnung falsche Flächengrößen der Wohnung und eine
unzutreffende Verteilung einzelner Kostenarten enthält. - *** auf Stern-TV war zu sehen, dass in nahezu 80 % aller
überprüften Wohnungen in den Mietverträgen falsche
Quadratmeterzahlen angegeben waren.
Arbeitszeugnis und Arbeitsgericht Mannheim
Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim
Sofern in einem Unternehmen Laserdrucker mit hoher Qualität vorhanden
sind, muss das Unternehmen bei der Ausstellung der Arbeitszeugnisse auch auf
diese Laserdrucker zurückgreifen. Die Zeugnisse dürfen dann nicht mit
alten Tintenstrahldruckern und einem wesentlich schlechteren Druckbild
ausgefertigt werden.
Arbeitszeugnis, Zeugnissprache und Kontrolle
Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Sehn - Mannheim:
Das Arbeitszeugnis sollte die Visitenkarte für eine neue Stelle sein.
Vermeintlich gute Zeugnisse mit versteckten, negativen Formulierungen erweisen
sich allzu häufig bei der Stellensuche als großes Hindernis. Der
Arbeitnehmer sollte daher das Arbeitszeugnis durch seinen Rechtsanwalt genau
überprüfen lassen.
Den folgenden Passus haben wir in der letzten Zeit in mehreren
Arbeitszeugnissen vorgefunden: "... Hervorzuheben ist seine (gemeint ist der
Arbeitnehmer) Fähigkeit zu tagesaktueller Recherche im Internet..."
Im Zusammenhang mit anderen negativen Formulierungen im Arbeitszeugnis soll
dadurch natürlich nicht die medientechnischen Fähigkeiten des
Mitarbeiters zum Ausdruck gebracht werden, sondern dass dieser während der
Arbeitszeit häufig privat im Internet "gesurft" hat.