Beiträge zum Stichwort »Arbeitsrecht«
Aus für ELENA
Am 28.09.2011 wurde das endgültige Aus für das Verfahren über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen (BT-Drucksache: 17/6851).
GmbH-Geschäftsführer
BAG, Beschluss vom 15.03.2011, Az: 10 AZB 32/10: Für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen eine Kündigung ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben, wenn nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung, die als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist, betroffen ist.
Kündigungsschutzklage und Fristen
Urteil des BAG vom 22.07.2010, Az: 6 AZR 480/09: Auch wenn der Arbeitsvertrag keine Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen und kein Tarifvertrag anwendbar ist, der ein entsprechendes Kündigungsrecht enthält, muss der Arbeitnehmer trotzdem rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben. Ansonsten ist die Kündigung wirksam.
Sachverhalt: Ein befristet eingestellter Mitarbeiter erhielt vor Ablauf seines Vertrages die Kündigung. Der Arbeitgeber hatte sich an die Kündigungsfrist aus dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe gehalten. Trotz der Entlassung bot der Mitarbeiter seine Arbeitskraft bis zum vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit an und verklagte dann das Unternehmen auf den ausstehenden Lohn.
Entscheidung: Nach Auffassung des BAG verfolge der Arbeitnehmer mit seiner Klage das Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung zu dem vom Arbeitgeber gewählten Zeitpunkt feststellen zu lassen. Für Fälle wie diesen sehe das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor, innerhalb einer Dreiwochenfrist Klage zu erheben. Die Frist schaffe nach Auffassung des Gerichtes Rechtssicherheit, ob eine Kündigung ein Arbeitsverhältnis beendet habe oder nicht, so das Gericht. Anders als in Fällen, in denen Arbeitnehmer sich gerichtlich dagegen wenden, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist, akzeptiere der Mitarbeiter im vorliegenden Fall die Kündigung gerade nicht. Dann aber müsse der Kläger die Frist der Kündigungsschutzklage beachten. Weil der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhoben hatte, war die Kündigung wirksam - somit konnte er auch keinen Lohn ab dem Zeitpunkt der Entlassung verlangen.
Abmahnung für beschissenes Wochenende
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 23.08.2011, Az: 3 Sa 150/11: Wer seinem Vorgesetzten ein „beschissenes Wochenende“ wünscht, riskiert nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes in Mainz eine Abmahnung. Zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Mitarbeiters gehöre der respektvoll Umgang mit den Kollegen. Die Klage eines Betriebsratsvorsitzenden gegen die Abmahnung wurde abgewiesen. Dieser hatte auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus seiner Personalakte geklagt. Die angespannte Situation zwischen dem Betriebsrat und seinen Vorgesetzten bewertete das Gericht als unerheblich - Anstatt eine Abmahnung auszusprechen sollte sich das Unternehmen ernsthaft Sorgen um das entstandene Betriebsklima machen. Derartige verbale Auseindersetzungen sprechen für erhebliche klärungsbedürftige Differenzen zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat.
Reisezeiten und LKW-Fahrer
Urteil des BAG vom 20.04.2011, Az: 5 AZR 200/10: die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, wonach Reisezeiten mit der Bruttovergütung abgegolten seien, sind intransparent, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche Reisetätigkeit von ihr in welchem Umfang umfasst werden soll - schönes Urteil mit weitreichenden Auswirkungen für Berufskraftfahrer.
Datenschutzbeauftragter
Urteil des BAG vom 23.03.2011, Az: 10 AZR 562/09: Die unternehmerische Entscheidung, künftig mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen zu arbeiten, stellt keinen für den Widerruf der Bestellung zum internen Datenschutzbeauftragten erforderlichen wichtigen Grund dar - wichtig: gerne wird übersehen, dass nach § 4 f Bundesdatenschutzgesetz der Datenschutzbeauftragte zeitlich befristeten und auch nachwirkenden Sonderkündigungsschutz genießt.
Heirat mit einer Chinesin und Kündigung
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 22.06.2011, Az: 3 Sa 95/11: Die Eheschließung eines Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen rechtfertigt keine Kündigung wegen der Gefahr von Industriespionage - Der Arbeitgeber hat die Beziehung jahrelang vor der Hochzeit als nicht sicherheitsrelevant eingeordnet.
Arbeitszeitbetrug
Urteil des BAG vom 9.6.2011, Az: 2 AZR 381/10: Die Arbeitszeit beginnt erst mit Betreten des Dienstgebäudes. Erfasst ein Arbeitnehmer abweichend hiervon schon die Zeit der Parkplatzsuche auf dem Firmenparkplatz als Arbeitszeit, so kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Täuschung über die Arbeitszeit heimlich und vorsätzlich erfolgt. In diesem Fall ist vor Ausspruch der Kündigung nicht einmal eine Abmahnung erforderlich. Ein solcher Arbeitszeitbetrug ist grds. geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen. Arbeitgeber müssen auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit der am Gleitzeitmodell teilnehmenden Arbeitnehmer vertrauen können. Ein vorsätzlich falsches Erfassen der Arbeitszeit stellt daher in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar.
Jesus hat Sie lieb und Kündigungsgrund
Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 20.04.2011, Az: 4 Sa 2230/10: Der Kläger arbeitet bei der Beklagten als Call-Center-Agent. Er ist tief religiös und beendet nahezu jedes telefonische Kundengespräch mit der Verabschiedungsformel „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei uns und einen schönen Tag“. Der Arbeitgeber beanstandete die verwendete Schlussformel. Daraufhin berief sich der Kläger auf seine religiöse Überzeugung. Der Arbeitgeber beendete daraufhin das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos und hilfsweise fristgerecht. Dagegen wehrte dieser sich mit einer Kündigungsschutzklage. Er versuche lediglich, seinen arbeitsrechtlichen und seinen religiösen Verpflichtungen nachzukommen. Kundenbeschwerden habe es im Übrigen nicht gegeben. Das Arbeitsgericht Bochum hob die Kündigung auf. Die Kündigung sei unwirksam, weil die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers hinter die Glaubensfreiheit des Mitarbeiters zurückzutreten habe. Das LAG Hamm sah dies dagegen anders. Ein Arbeitnehmer, der sich darauf beruft, dass die Befolgung einer Arbeitsanweisung ihn in seiner Glaubensfreiheit beeinträchtige, müsse nachvollziehbar darlegen, dass er ohne innere Not nicht von einer aus seiner Sicht zwingenden Verhaltensregel absehen könne. Dies habe der Kläger im vorliegenden Fall nicht überzeugend getan.
In eigener Sache....
Spiegel-Artikel vom 04.04.2011: Arbeitszeugnis im Test - Nichts als Lyrik und Chichi von Anja Tiedge
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,753124,00.html
Es ist eine große Ehre, in einem Spiegel-Artikel zitiert zu werden.