Anwalt und Weblog
Auf dieser Seite werden
wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den
Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht
vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.
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Erdgeschosswohnung, Aufzug und Betriebskosten
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2006 - Akz: VIII ZR 103/06 -
» Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer
Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen
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Zum Sachverhalt: Der Mieter hatte mit Mietvertrag aus dem Jahr 2002 eine
Eigentumswohnung im Erdgeschoss einer Seniorenanlage gemietet. Das Haus besitzt
einen Aufzug. Ein mit dem Aufzug erreichbarer Keller oder Dachboden
gehörte nicht zum Mietobjekt. Der Aufzug war damit für den
Erdgeschossmieter erkennbar ohne Nutzen. Der Vermieter hat von den Mietern
für das Jahr 2004 u.a. eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 141,37
Euro für die Betriebskosten des Aufzugs verlangt. Der Mieter hat sich
gegen diese Forderung zur Wehr gesetzt und das Amtsgericht hat ihm auch Recht
gegeben. In der Berufung hat das Landgericht den Mieter jedoch zur Zahlung der
Aufzugskosten verurteilt. Der BGH hat dieses Urteil nunmehr
bestätigt.
Arbeitnehmermitbestimmung
Der Bundestag hat Anfang November in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur
Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen
Mitgliedstaaten“ verabschiedet. Das Gesetz hat am 15.12.2006 den
Bundesrat passiert und kann nun unmittelbar nach seiner Verkündung im
Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Hauptsächlicher Regelungsgegenstand des
vorliegenden Gesetzes ist das „Gesetz über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG)“.
Dieses setzt die Vorgaben des Art. 16 der Richtlinie 2005/56/EG über die
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten in
innerstaatliches Recht um. Erklärtes Ziel der Verschmelzungsrichtlinie ist
eine Erleichterung grenzüberschreitender Fusionen von
Kapitalgesellschaften innerhalb der EU.
Arbeitsrecht und Verdachtskündigung
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2006, Akz: 48 Ca 19270/06
Die fristlose und auch die fristgemäße Kündigung eines
Chefarztes einer Marburger Reha-Klinik wegen des Verdachtes der aktiven
Sterbehilfe wurde vom Arbeitsgericht Berlin für unwirksam erklärt.
Die Staatsanwaltschaft nahm zunächst Ermittlungen gegen den Chefarzt auf.
Als die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erließ, nahm die Klinik dies
zum Anlass eine fristlose, hilfsweise eine fristgemäße
Verdachtskündigung gegenüber dem angestellten Arzt auszusprechen. Das
Arbeitsgericht war jedoch der Überzeugung, dass der Arbeitgeber die
genauen Umstände der Tat nicht ausreichend ermittelt habe. Dem Chefarzt
sei nicht ausreichend Gelegenheit gegeben worden, zu den Vorwürfen
Stellung zu nehmen. Die Beklagte wurde in der 1.Instanz zur
Weiterbeschäftigung des Chefarztes verurteilt.
Krankenkasse, Beitragspflicht und Erbschaft
Urteil Sozialgericht Koblenz vom 5.10.2006 (S 11 KR 537/05)
Eine Krankenkasse darf bei einem freiwillig versicherten Mitglied ohne
gesetzliche oder satzungsmäßige Regelung eine Erbschaft nicht der
Beitragspflicht unterwerfen.
Der Kläger war bei der Krankenkasse freiwillig krankenversichert. Er
zahlte, da er über kein eigenes Einkommen verfügte, den
Mindestbeitrag in der Krankenversicherung. Aufgrund einer Erbschaft erhielt der
Kläger einen Betrag in Höhe von ca. 43.000 €. Die Krankenkasse
setzte daraufhin in einem Beitragsbescheid für die Zeit vom 01.06.2005 bis
31.05.2006 den Monatsbeitrag auf 468 € fest. Das SG Koblenz war anderer
Meinung und hat den Beitragsbescheid aufgehoben. Da die Heranziehung der
Erbschaft bei der Beitragszahlung einen Vermögensverzehr bedeuten
würde, ist - auch im Hinblick auf das im Grundgesetz geschützte
Erbrecht - eine ausdrückliche gesetzliche oder satzungsmäßige
Regelung erforderlich.
Arbeitslosengeld I, Ausland und E 303
Nein - E 303 ist kein Geschmacksverstärker bei Lebensmitteln, sondern ein Antragsformular der Arbeitsagentur. Hintergrund: Wenn Sie als deutscher Arbeitsloser im EU- oder EWR-Ausland (z.B Spanien) auf Arbeitssuche gehen wollen, dann können Sie dies tun, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu verlieren. Sie müssen gegenüber der Arbeitsagentur erklären, dass Sie sich zur Arbeitssuche in das gewünschte Land begeben wollen. Sie können dann - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - Ihren Arbeitslosengeldanspruch auf drei Monate in Ihr Wunschland mitnehmen. Dasselbe gilt für ausländische Arbeitslose, die sich in Ihrer Heimat auf Arbeitssuche begeben wollen. - Bitte beachten Sie: ein solcher Schritt erfordert eine umfassende Beratung durch die Arbeitsagentur und eine eigene sorgfältige Planung !
Besoldungsstufen und Steuern auf Spirituosen
Urteil Verwaltungsgericht Trier, Nov. 2006 (Akz: 3 K 400/06.TR)
Ein Polizeihauptmeister (PHM) mit Besoldungsstufe A9 kann in das Amt eines
Polizeiobermeisters (POM) mit Besoldungsstufe A8 zurückgestuft worden,
wenn er über Jahre hinweg mit selbst gebranntem Schnaps Steuern
hinterzogen hat.
Kürzung der Pendlerpauschale und Einspruch
Die gesetzlich beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Ansicht
des Deutschen Gewerkschaftbundes verfassungswidrig. Arbeitnehmern wird geraten,
die Neuregelung nicht widerspruchslos zu akzeptieren und zu gegebener Zeit
vorsorglich Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid einzulegen. Nur so
können Sie im Falle der Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Regelung
ihre Rechte wahren. Der DGB hält hierfür Formulare auf seiner
Homepage bereit. - *** wir schließen uns dieser
Empfehlung an, da wir die Klageaussichten ebenfalls positiv
einschätzen.
http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/pendlerpauschale.htm
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Januar 2006 (Akz: 5 AZR 97/05)
an Sonn- und Feiertagen arbeitende Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen
Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslohn. Ein solcher Anspruch ergibt sich
nicht aus § 11 Abs.2 ArbZG und dem dortigen Verweis auf § 6 ArbZG.
Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist gem. § 11
Abs.3 ArbZG lediglich ein Ersatzruhetag zu gewähren.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2007
Unsere Kanzlei wünscht Ihnen ein schönes und geruhsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2007.
Anfang des neuen Jahres wird der Kanzlei ein Umzug in neue Büroräumlichkeiten bevorstehen. Die Mandatsbearbeitung ist dadurch nicht beeinträchtigt. Die neuen Kontaktdaten werden wir Ihnen selbstverständlich unverzüglich auf unserer Homepage mitteilen.
Auf besonderen Wunsch vieler rechtsinteressierter Internetnutzer werden wir unsere Informationsseite "Recht-und-Weblog" zuächst um den Bereich Mietrecht erweitern.
Mit freundlichen Grüssen
Rechtsanwalt
Christian Sehn
Kündigung und Unterschrift "i.A."
Urteil Arbeitsgericht Hamburg vom 08.12.2006
Eine Kündigung, die mit dem Zusatz "i.A" (für "im Auftrag")
unterschrieben ist, ist formunwirksam, da sie nicht vom Aussteller
unterzeichnet wurde. Eine solche Unterschrift wahrt nicht das
Schriftformerfordernis einer Kündigung. - ***
Folgendes wird auch gerne übersehen: Ein Rechtsanwalt kündigt Namens
und im Auftrag des Arbeitgebers und übersendet keine Originalvollmacht -
Hier sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht konsultieren !