Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Sonntag, 03. Dezember 2006

Steigende Rentenversicherung

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Das Parlament hat sich weiterhin für eine Reduzierung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ausgesprochen.

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Sonntag, 03. Dezember 2006

Arbeitslosengeld II und Arbeitsgelegenheit

Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 02.10.2006:
Das Amt hatte den Hilfebedürftigen darüber informiert, dass ihm Gelegenheit zu einer im öffentlichen Interesse liegenden und zusätzlichen Arbeit gegeben werde. Er wurde aufgefordert sich bei der Beschäftigungsstelle zur Arbeitsaufnahme einzufinden. In der Aufforderung war der Name, Telefonnummer, die Hausanschrift des Ansprechpartners beim zukünftigen Arbeitgeber und eine kurze, wenig präzise Tätigkeitsbezeichnung angegeben. Der Arbeitgeber teilte dem Jobcenter mit, dass der Hilfebedürftige mit einer deutlichen Alkoholfahne in der Einrichtung erschienen sei und immer wieder darauf hingewiesen habe, er sei zu diesem Gespräch gezungen worden. Arbeiten würde er nur mit "sehr schlechter Laune" ausführen. Der ALG II-Träger kürzte daraufhin die SGB II-Leistungen für insgesamt drei Monate um 30 Prozent. Das Landessozialgericht entschied jetzt, dass die Kürzung rechtswidrig war. Bei der Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit muss die Arbeitsgelegenheit genau bestimmt sein. Insbesondere muss die Art der Arbeit, ihr zeitlicher Umfang und ihre zeitliche Verteilung sowie die Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehr- aufwendungen genau bezeichnet sein. Diesen Anforderungen des Gerichtes entsprach die Arbeitsaufforderung nicht.

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Sonntag, 03. Dezember 2006

Deutscher Behindertenrat

Deutscher Behindertenrat verabschiedet Berliner Erklärung
"Für ein soziales und barrierefreies Europa"  -  Zum Artikel

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Sonntag, 03. Dezember 2006

Jahreswechsel und Verjährung von Forderungen

Immer wieder gerne übersehen: Die neuen Verjährungs- vorschriften !!! Sie müssen bei Ihren ausstehenden Forderungen (Miete, Kauf, usw.) in vielen Fällen die Verjährung zum Jahresende berücksichtigen. Dies betrifft zum Jahreswechsel 2006/2007 insbesondere Forderungen, die im Laufe des Jahres 2003 entstanden sind. Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt nach dem Gesetz am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist. Die Ansprüche aus dem Jahr 2003 verjähren also zum 31. Dezember 2006 !!

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Sonntag, 03. Dezember 2006

Notorische Falschparker

Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen, 18. Januar 2006 (Az. - 16 B 2137/05 -):
Wer über 18 Punkte in Flensburg aufgrund von Verstöße gegen Parkvorschriften gesammelt hat, muss den Führerschein abgeben.

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Freitag, 01. Dezember 2006

Hartz IV und Mietschulden

Sowohl nach dem SGB II als auch nach dem SGB XII besteht die Möglichkeit der Übernahme von (Alt-)Mietschulden durch den Leistungsträger. Diese Leistung liegt normalerweise im Ermessen des Amtes. Droht dem Hilfebedürftigen dagegen die Kündigung und die Räumungsklage wegen der Mietrückstände, so muss der Sozialhilfeträger die Mietschulden übernehmen, wenn ansonsten Wohnungslosigkeit eintreten sollte.

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Freitag, 01. Dezember 2006

Hartz IV und an wen sind die Mietkosten auszuzahlen ?

Sollte der Leistungsträger die Miet- und Nebenkosten direkt an den Vermieter überweisen wollen, so können Sie sich hiergegen erfolgreich zu Wehr setzen. Eine derartige Verwaltungspraxis ist für den Hilfebedürftigen diskriminierend und i.d.R auch nicht zulässig. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Auszahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Hilfebedürftigen. Direkt an den Vermieter soll das Amt nur dann zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung der Gelder durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

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Donnerstag, 30. November 2006

Hartz IV und zu teuere Wohnung

Wohnt der Hilfebedürftige zu Beginn seines ALG II-Leistungsbezuges in einer zu teueren Wohnung, so sind die unangemessen hohen Kosten so lange von Amt zu tragen, bis es dem Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft möglich und zuzumuten ist, diese durch Untervermietung oder Umzug in eine günstigere Wohnung zu senken. Dieser Bestandsschutz gilt für längstens 6 Monate. Nach Ablauf der 6 Monate sind vom Amt jedoch nur noch die Kosten einer angemessenen Wohnung zu bezahlen.

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Donnerstag, 30. November 2006

Arbeitslosengeld II und Wohnungsbeschaffungskosten

Folgende Kosten können im Rahmen des SGB II vom Amt noch übernommen werden. Es handelt sich dabei um Ermessensleistungen bei vorheriger Zusicherung (die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig war):

  1. Maklerkosten, wenn die Anmietung der neuen Wohnung zwingend und ohne Einschaltung eines Maklers nicht zu bewerkstelligen war.
  2. Abstandszahlungen
  3. Anfangsrenovierung
  4. Doppelte Mietaufwendungen (z.B. wegen 3 monatiger Kündigungsfrist)
  5. Mietkaution - allerdings nur als Darlehen vom Amt
  6. Umzugskosten, i.d.R. wird jedoch erwartet, dass der Hilfebedürftige den Umzug selbst vornimmt. Daher werden hauptsächlich Aufwendungen für Umzugswagen und Umzugskartons, usw. erstattet.  

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Donnerstag, 30. November 2006

Hartz IV und Wohnfläche

Folgende Wohfläche ist nach dem SGB II für die Hilfebedürftigen angemessen:

  1. eine Person                      45-50 qm
  2. zwei Personen                  60 qm
  3. drei Personen                   75-80 qm
  4. vier Personen                   85-90 qm
  5. jede weitere Person        10-15 qm

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