Beiträge zum Stichwort »Zivilrecht«
Ebay und FAQ
Folgende Frage taucht im Zusammenhang mit Ebay immer wieder auf:
Ich steigere auf meinen eigenen Artikel mit (z.B. über den Account eines
Freundes) und treibe damit den Preis des Artikels beträchtlich in die
Höhe. Rechtsfolgen ? Antwort:
1. Verstoß gegen § 10 Abs. 6 der AGB von Ebay. Kann zum Ausschluss
von der Nutzung führen.
2. Sehr wahrscheinlich ein verwirklichter Betrugstatbestand (§ 263
StGB).
3. Wettbewerber des Schummlers könnten wegen eines Verstosses gegen das
UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegen diesen vorgehen.
Verkehrsunfall
Wenn Sie an dem Verkehrsunfall keine Schuld tragen und lange
Prozesse bis zur Schadensregulierung verhindern wollen, dann sollten Sie zur
Beweissicherung folgendes Equipment im Auto mit sich führen:
- Bleistift, Schreibblock und weiße Kreide
- Einmalkamera (5 €) oder Handy-Kamera
- Zollstock (oder kostenloses Maßband aus dem Möbelhaus)
- europäischer Unfallbericht (erhältlich bei allen
ADAC-Stellen)
Folgende Maßnahmen sollten eingeleitet werden, nachdem die Unfallstelle
gesichert und Verletzte versorgt wurden.
- Fahrzeuge in Endposition aus allen vier Himmelsrichtungen mit der Kamera
einfangen.
- Schäden an den Fahrzeugen mit der Kamera aus verschiedenen
Blickwinkeln dokumentieren.
- Foto der gesamten Unfallsituation anfertigen (z.B. Bild der ganzen
Kreuzung, Ampelanlage)
- Glassplitter und Bremsspuren mit der Kreide markieren und wiederum
fotografieren.
- Schäden an beiden PKW fotografieren (Maßband/Zollstock vom Boden
ab danebenhalten)
- wenn noch Zeit bleibt: mit den Schreibutensilien Unfallskizze
anfertigen.
- nach Räumung der Unfallstelle unbedingt die Personaldaten aller Zeugen
aufnotieren (Name, Adresse, Telefonnummern). Idealerweise noch eine kurze
Unfallbeschreibung durch die Zeugen unterschreiben lassen.
- Personalausweis und Führerschein des Unfallgegners einsehen (bei
Ausländer auch die grüne Versicherungskarte) und die Daten
notieren. Auf eventuelle Alkoholisierung des Unfallgegners achten ! Wenn
möglich: Unfallgegner Unfallbericht unterschreiben lassen.
- auf gar keinen Fall ein eigenes Schuldeingeständnis
abgeben.
Verkehrsunfall und Nutzungsausfall
Urteil OLG Saarbrücken vom 27.02.2007, Akz: 4 U 470/06
- Der Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Pkw
hat unverzüglich den Reparaturauftrag zu erteilen, wenn er sich für
eine Reparatur des PKW´s entschließt. Die Ausfallzeit des
Fahrzeuges ist dadurch auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hält er
sich nicht daran, so reduziert sich sein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz auf
den Betrag, den er bei einer unverzüglich eingeleiteten Reparatur erhalten
hätte.
- Die Bemessung des Nutzungsausfallschadens kann anhand der Tabellen von
Sanden/Danner/Küppersbusch durchgeführt werden. Das Alter des
beschädigten Fahrzeugs kann durch eine Herabstufung zu
berücksichtigen sein. Bei mehr als 5 Jahre alten Fahrzeugen ist der
Herabstufung um eine Gruppe, bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei
Gruppen angemessen.
Darlehen, Klage und Rechtschutzinteresse
Urteil des BGH vom 19.12.2006, Akz: XI ZR 113/06:
Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf
Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen
Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die
Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der
sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.
Banken, Kapitalanlagen und Beratung
Urteil des BGH vom 19.12.2006, Akz: XI ZR 56/05:
Empfiehlt eine Bank einem Kunden im Rahmen einer Kapitalanlageberatung
bestimmte Fondsanteile, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen
aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren
erhält, dann muss sie diesen Kunden über die
Rückvergütungen aufklären. Nur dann kann der Kunde beurteilen,
ob die Kapitalanlage- empfehlung in seinem Interesse (also im Kundeninteresse)
oder doch eher im Interesse der Bank - im Hinblick auf eine möglichst hohe
Rückvergütungen - ausgesprochen wurde. - ***
verbraucherfreundliche Entscheidung
Jahreswechsel und Verjährung von Forderungen
Immer wieder gerne übersehen: Die neuen Verjährungs- vorschriften !!!
Sie müssen bei Ihren ausstehenden Forderungen (Miete, Kauf, usw.) in
vielen Fällen die Verjährung zum Jahresende berücksichtigen.
Dies betrifft zum Jahreswechsel 2006/2007 insbesondere Forderungen, die im
Laufe des Jahres 2003 entstanden sind. Die regelmäßige
Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei Jahre. Die Frist
beginnt nach dem Gesetz am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung
entstanden ist. Die Ansprüche aus dem Jahr 2003 verjähren also zum
31. Dezember 2006 !!
Gebrauchte Tiere.....
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. November 2006 – Akz: VIII ZR 3/06
-
Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob ein sechs
Monate altes Fohlen "gebraucht" im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (§§ 474 ff. BGB) ist. Der BGH stellt fest: Tiere sind
zwar keine Sachen und demzufolge auch keine "Verbrauchsgüter", jedoch sind
die dafür geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden (§
90a Satz 3 BGB). Die Unterscheidung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren
– in der Praxis handelt es sich meist um Pferde – ist für die
Frage von Bedeutung, ob beim Verkauf eines Tieres durch einen Unternehmer an
einen Verbraucher die zweijährige Verjährungsfrist für
Mängelansprüche des Käufers auf ein Jahr abgekürzt werden
kann.
Ebay und Bewertung
Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg vom 3. April 2006 ( AZ - 13 U
71/05 -). Negative Bemerkungen in den Bewertungen bei Ebay müssen
gelöscht werden, wenn diese erkennbar nicht der Wahrheit entsprechen.
Schon eine negative Bewertung kann dazu führen, dass potentielle
Käufer bei Ebay von einem Geschäft Abstand nehmen. Wer ohne eigenes
Verschulden negativ bewertet wurde, kann dagegen mit anwaltlicher Hilfe
vorgehen. ** - drei Instanzen; Rechtschutzversicherungen
können einem Leid tun