Beiträge zum Stichwort »Zivilrecht«

Dienstag, 08. Mai 2007

Ebay und FAQ

Folgende Frage taucht im Zusammenhang mit Ebay immer wieder auf:
Ich steigere auf meinen eigenen Artikel mit (z.B. über den Account eines Freundes) und treibe damit den Preis des Artikels beträchtlich in die Höhe. Rechtsfolgen ? Antwort:
1. Verstoß gegen § 10 Abs. 6 der AGB von Ebay. Kann zum Ausschluss von der Nutzung führen.
2. Sehr wahrscheinlich ein verwirklichter Betrugstatbestand (§ 263 StGB).
3. Wettbewerber des Schummlers könnten wegen eines Verstosses gegen das UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegen diesen vorgehen.

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Donnerstag, 03. Mai 2007

Verkehrsunfall

Wenn Sie an dem Verkehrsunfall keine Schuld tragen und lange Prozesse bis zur Schadensregulierung verhindern wollen, dann sollten Sie zur Beweissicherung folgendes Equipment im Auto mit sich führen:
- Bleistift, Schreibblock und weiße Kreide
- Einmalkamera (5 €) oder Handy-Kamera
- Zollstock (oder kostenloses Maßband aus dem Möbelhaus)
- europäischer Unfallbericht (erhältlich bei allen ADAC-Stellen)
Folgende Maßnahmen sollten eingeleitet werden, nachdem die Unfallstelle gesichert und Verletzte versorgt wurden.
- Fahrzeuge in Endposition aus allen vier Himmelsrichtungen mit der Kamera einfangen.
- Schäden an den Fahrzeugen mit der Kamera aus verschiedenen Blickwinkeln dokumentieren.
- Foto der gesamten Unfallsituation anfertigen (z.B. Bild der ganzen Kreuzung, Ampelanlage)
- Glassplitter und Bremsspuren mit der Kreide markieren und wiederum fotografieren.
- Schäden an beiden PKW fotografieren (Maßband/Zollstock vom Boden ab danebenhalten)
- wenn noch Zeit bleibt: mit den Schreibutensilien Unfallskizze anfertigen.
- nach Räumung der Unfallstelle unbedingt die Personaldaten aller Zeugen aufnotieren (Name, Adresse, Telefonnummern). Idealerweise noch eine kurze Unfallbeschreibung durch die Zeugen unterschreiben lassen.
- Personalausweis und Führerschein des Unfallgegners einsehen (bei Ausländer auch die grüne Versicherungskarte) und die Daten notieren. Auf eventuelle Alkoholisierung des Unfallgegners achten ! Wenn möglich: Unfallgegner Unfallbericht unterschreiben lassen.
- auf gar keinen Fall ein eigenes Schuldeingeständnis abgeben.

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Dienstag, 24. April 2007

Verkehrsunfall und Nutzungsausfall

Urteil OLG Saarbrücken vom 27.02.2007, Akz: 4 U 470/06
- Der Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Pkw hat unverzüglich den Reparaturauftrag zu erteilen, wenn er sich für eine Reparatur des PKW´s entschließt. Die Ausfallzeit des Fahrzeuges ist dadurch auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hält er sich nicht daran, so reduziert sich sein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz auf den Betrag, den er bei einer unverzüglich eingeleiteten Reparatur erhalten hätte.
- Die Bemessung des Nutzungsausfallschadens kann anhand der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch durchgeführt werden. Das Alter des beschädigten Fahrzeugs kann durch eine Herabstufung zu berücksichtigen sein. Bei mehr als 5 Jahre alten Fahrzeugen ist der Herabstufung um eine Gruppe, bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen angemessen.

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Mittwoch, 14. März 2007

Darlehen, Klage und Rechtschutzinteresse

Urteil des BGH vom 19.12.2006, Akz: XI ZR 113/06:
Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Mittwoch, 14. März 2007

Banken, Kapitalanlagen und Beratung

Urteil des BGH vom 19.12.2006, Akz: XI ZR 56/05:
Empfiehlt eine Bank einem Kunden im Rahmen einer Kapitalanlageberatung bestimmte  Fondsanteile, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, dann muss sie diesen Kunden über die Rückvergütungen aufklären. Nur dann kann der Kunde beurteilen, ob die Kapitalanlage- empfehlung in seinem Interesse (also im Kundeninteresse) oder doch eher im Interesse der Bank - im Hinblick auf eine möglichst hohe Rückvergütungen - ausgesprochen wurde. - *** verbraucherfreundliche Entscheidung

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Sonntag, 03. Dezember 2006

Jahreswechsel und Verjährung von Forderungen

Immer wieder gerne übersehen: Die neuen Verjährungs- vorschriften !!! Sie müssen bei Ihren ausstehenden Forderungen (Miete, Kauf, usw.) in vielen Fällen die Verjährung zum Jahresende berücksichtigen. Dies betrifft zum Jahreswechsel 2006/2007 insbesondere Forderungen, die im Laufe des Jahres 2003 entstanden sind. Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt nach dem Gesetz am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist. Die Ansprüche aus dem Jahr 2003 verjähren also zum 31. Dezember 2006 !!

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Mittwoch, 15. November 2006

Gebrauchte Tiere.....

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. November 2006 – Akz: VIII ZR 3/06 -
Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage  entschieden, ob ein sechs Monate altes Fohlen "gebraucht" im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 474 ff. BGB) ist. Der BGH stellt fest: Tiere sind zwar keine Sachen und demzufolge auch keine "Verbrauchsgüter", jedoch sind die dafür geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden (§ 90a Satz 3 BGB). Die Unterscheidung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren – in der Praxis handelt es sich meist um Pferde – ist für die Frage von Bedeutung, ob beim Verkauf eines Tieres durch einen Unternehmer an einen Verbraucher die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers auf ein Jahr abgekürzt werden kann.

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Sonntag, 12. November 2006

Ebay und Bewertung

Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg vom 3. April 2006  ( AZ - 13 U 71/05 -). Negative Bemerkungen in den Bewertungen bei Ebay müssen gelöscht werden, wenn diese erkennbar nicht der Wahrheit entsprechen. Schon eine negative Bewertung kann dazu führen, dass potentielle Käufer bei Ebay von einem Geschäft Abstand nehmen. Wer ohne eigenes Verschulden negativ bewertet wurde, kann dagegen mit anwaltlicher Hilfe vorgehen. ** - drei Instanzen; Rechtschutzversicherungen können einem Leid tun

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

« Neuere Artikel