Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Technorati Information
Montag, 18. August 2008

Betriebsrat und Mitbestimmungsrecht

Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. Juli 2008, Akz: 1 ABR 40/07:
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien (codes of conduct) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regelt.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Montag, 18. August 2008

Diskriminerungsverbot

Urteil des EuGH, 17.07.2008, Akz: C-303/06: Diskriminierung eines Arbeitnehmers, der Pflegeleistungen für sein behindertes Kind erbringt und aufgrund dieser Situation eine Benachteiligung durch den Arbeitgeber erfährt - *** lesenswerte Entscheidung

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Donnerstag, 31. Juli 2008

Kündigungsschutz und Kleinbetrieb

Urteil des BAG vom 26.06.2008, Akz: 2 AZR 264/07:
Der Kündigungsschutz gilt nicht in Kleinbetrieben. Will deshalb ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen, eine ordentliche Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und unwirksam, so muss er darlegen und beweisen, dass im Betrieb des Arbeitgebers die erforderliche Beschäftigtenzahl (mehr als zehn Arbeitnehmer; § 23 Abs. 1 KSchG) erreicht ist. Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer die ihm bekannten Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass kein Kleinbetrieb vorliegt. Der Arbeitgeber muss sich dann zur Anzahl aller Arbeitnehmer im Betrieb erklären. Bleibt aber auch nach der Beweiserhebung noch unklar, ob Kündigungsschutz besteht, dann gehen die Zweifel zu Lasten des Klägers (=Arbeitnehmer).

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Donnerstag, 31. Juli 2008

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2008, Akz: L 3 AS 127/07:
Schönes Urteil zu den sog. 1-Euro-Jobs. Eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche (+ Fahrzeiten zur Arbeit) ist im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) nicht mehr zumutbar. Es muss dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausreichend Zeit für Bewerbung auf Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbleiben. Die ARGE hatte dem Kläger den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit einer Arbeitsgelegenheit von 30 Stunden wöchentlich für drei Monate bei einer Mehraufwandsentschädigung von 1,25 Euro je Arbeitsstunde angeboten. Der Kläger hat den Abschluss dieser Vereinbarung ablehnt. Die ARGE hat daraufhin als direkte Reaktion die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II um 30 % gekürzt. Das LSG hob die Entscheidung des Sozialgerichtes und die angefochtenen Bescheide auf. Nach Ansicht des Landessozialgerichtes ist eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden und zusätzlich 45 Minuten pro Strecke von der Wohnung zum Einsatzort nicht zulässig. Die Arbeitsuche erfordere ausreichend Zeit für das Lesen von Arbeitsangeboten, das Schreiben von Bewerbungen, das Bewerbungsgespräch bei Arbeitgebern und das Aufsuchen der Agentur für Arbeit - ***

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

Donnerstag, 31. Juli 2008

Bundesrechnungshof, 1-Euro-Job und Jobcenter

Der Bundesrechnungshof hat deutliche Kritik an der Arbeit der Job-Center geübt.
1.  viele Arbeitssuchende würden nicht beraten und
2.  mit 1-Euro-Jobs werde in großem Stil Missbrauch getrieben.
Missbrauch stellten die Prüfer des Bundesrechnungshofes vor allem bei den 1-Euro-Jobs fest. Nach Auskunft der Pressestelle war bei zwei Drittel der geprüften Maßnahmen mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt. Es wurden verschärfte Kontrollen angekündigt - Zur Erinnerung dürfen wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung mehrere Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • im öffentlichen Interesse liegen
  • auf zusätzliche Arbeiten beschränkt sein
  • verhältnismäßig sein
  • ausreichend bestimmt sein
  • zur Eingliederung in die Arbeit geeignet sein
  • Der Träger der Maßnahme muss ferner gewisse geforderten Standards erfüllen

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

Donnerstag, 31. Juli 2008

Model und Kündigung

Urteil Landgericht München, Akz: 7O 686/05:
Bei einem Model vorhandene Hautunreinheiten sind kein Kündigungsgrund. Der Juwelier muss der Modelagentur das vereinbarte Honorar in voller Höhe bezahlen. Die Agentur hatte den Auftraggeber im Vorfeld der Katalogaufnahmen auf die Hautunreinheiten hingewiesen.  

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Donnerstag, 31. Juli 2008

GEZ und Anwalt

Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 15.7.2008, 1 K 496/08.KO:
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren tragen. Nach Ansicht des Gerichtes ist der Anwalt kein Rundfunkteilnehmer. Er könne mit seinem PC zwar über seinen Browser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen, dies rechtfertige aber nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Ein PC in Geschäftsräumen oder Kanzleiräumen werde typischerweise nicht als  Empfangsgerät verwendet - **** Urteil aktuell noch nicht rechtskräftig; Urteil dürfte auch für alle anderen Freiberufler und auch sonstige Gewerbetreibende gelten.

Permalink
Abgelegt unter: Sonstiges

Donnerstag, 31. Juli 2008

Online-Banking und Phishing-Attacke

Urteil des Amtsgerichtes Wiesloch, Akz: 4 C 57/08:
Wenn der Bankkunde eine gängige Anti-Virensoftware mit aktueller Virenkennung verwendet, dann muss die Bank den Schaden tragen, der durch Datenklau aufgrund einer Phishing-Attacke entstanden ist - *** - Urteil noch nicht rechtskräftig !

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Montag, 07. Juli 2008

Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit

Urteil des BAG vom 24.06.2008, Akz: 9 AZR 514/07:
Der Arbeitnehmer kann sein Angebot auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8 Abs. 2 TzBfG) davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Der Arbeitsnehmer unterbreite mit seinem Wunsch ein einheitliches Vertragsangebot. Er dürfe auf Grund des Ergebnisses der Erörterung seinen Verteilungswunsch erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach sei er aber an seinen Verteilungswunsch gebunden.
Die Klägerin durfte deshalb ihren Verteilungswunsch nicht mehr im Prozess ändern. Ihr verbleibt nur, erneut die Verringerung der Arbeitszeit zu beantragen und die Festlegung der nunmehr gewünschten Verteilung zu verlangen.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Montag, 07. Juli 2008

Wochenende und Rufbereitschaft

Urteil LAG Hessen vom 06.11.2007, Akz: 12 Sa 1606/06:
Die Weigerung eines Mitarbeiters an Wochenenden Rufbereitschaft zu leisten, rechtfertigt keine ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers, wenn es an einer entsprechenden arbeitsvertraglichen oder kollektivrechtlichen Verpflichtung zur Ableistung solcher Dienste fehlt. Grundsätzlich kommt eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers bei der beharrlichen Verletzung von Arbeitspflichten (nach vorheriger Abmahnung !) immer in Betracht. Ein Mitarbeiter kann allerdings Aufgaben, die der Arbeitgeber unter Überschreitung des Direktionsrechts nach Art, Zeit und Ort zuweist, ablehnen.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

« Neuere Artikel | Ältere Artikel »