Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Montag, 07. Juli 2008

Betriebliche Fahrerlaubnis

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 5. Juni 2008, Akz: 2 AZR 984/06:
Die Entziehung einer vom Arbeitgeber (=öffentliches Personennahverkehrsunternehmen)
zusätzlich zum Führerschein erteilten "betriebliche Fahrerlaubnis", rechtfertigt für sich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers (=Berufskraftfahrer) aus personenbedingten Gründen. Der Entzug einer "betrieblichen Fahrerlaubnis" steht nicht dem Verlust einer gesetzlichen Fahrerlaubnis gleich, da ihre Erteilung und ihre Entziehung nach den Regeln erfolgt, die vom Arbeitgeber erstellt worden sind. Der Arbeitgeber hätte es sonst in der Hand, sich selbst Kündigungsgründe zu schaffen und die Regelungen zur verhaltensbedingten Kündigung bei Arbeitsvertragspflichtverletzungen zu umgehen.

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Samstag, 21. Juni 2008

Arbeitsvertrag und Schriftformklausel

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. Mai 2008, Akz: 9 AZR 382/07:
Sachverhalt: Der Kläger war für die Beklagte als Büroleiter in China tätig. Die Beklagte erstattete ihm aufgrund mündlicher Zusage die Mietkosten für seine Wohnung. Nach der Kündigung verweigerte sie die Fortsetzung dieser Übung unter Berufung auf die im Arbeitsvertrag enthaltene Schriftformklausel. Nach dem Formulararbeitsvertrag bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform (doppelte Schriftformklausel). Der Kläger begehrte daraufhin vor den Arbeitsgerichten von der Beklagten die Übernahme der Mietkosten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Bundesarbeitsgerichtes hat der Klage stattgegeben. Arbeitgeberseitig vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln sind gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB). Der Erstattungsanspruch des Klägers folgt aus betrieblicher Übung.

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Samstag, 21. Juni 2008

Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung

LAG Rheinland-Pfalz 14.11.2007, Akz: 7 Sa 523/07:
Durch das wiederholte Ableisten von Überstunden auf Weisung des Arbeitgebers wird das Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes trotzdem nicht von einer Teilzeitbeschäftigung zu einem Arbeitsverhältnis auf Vollzeitbasis. Für die Umwandlung einer Teilzeitstelle in eine Vollbeschäftigung sei stets das Einverständnis beider Vertragsparteien notwendig.

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Samstag, 21. Juni 2008

Elterngeld und Provision/Weihnachtsgeld

Sozialgericht Münster, Urteil 25.09.2007, Akz: S 2 EG 26/07: Nach Ansicht des SG Münster sind bei der Berechnung des Elterngeldes Einmalzahlungen in Form von Provisionen und Sondergratifikationen (z.B. 13 Monatsgehalt) nicht berücksichtigungsfähig.

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Samstag, 21. Juni 2008

Schmerzensgeld

Amtsgericht München, Urteil 14.03.2008, Akz: 154 C 26660/07:
Der Wurf mit einem angebissenen Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar.
Sachverhalt: Eine Verkäuferin in einem Dönerladen war mit einem Gast in Streit geraten, weil diesem der Döner offensichtlich nicht geschmeckt hat. Da der Mann sein Geld nicht zurückbekommen hat, soll er den Döner mit voller Wucht zielgerichtet nach ihr geworfen und sie im Anschluss daran "blöde Kuh" genannt haben. Ihre Klage auf Schmerzensgeld wurde vom Gericht jedoch abgewiesen. Die Beschimpfung und der zielgerichtete Wurf war letztendlich nicht nachweisbar.

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Samstag, 21. Juni 2008

Arbeitszeugnis und Formulierung

Der Schlussabsatz im Arbeitszeugnis eines kirchlichen Arbeitgebers: "Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm auch persönlich für die Zukunft alles Gute und Gottes Segen" sehen wir als eher unvorteilhaft an.   

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Montag, 02. Juni 2008

Krankschreibung und Kündigung

Urteil des BAG vom 03.04.2008, Akz: 2 AZR 965/06:
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer - während er krankgeschrieben ist - einer anderweitigen Arbeit nachgeht. Diese Tätigkeit kann ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespiegelt hat. Ferner kann in solchen Fällen eine pflichtwidrige Verzögerung der Heilung vorliegen, die ebenfalls eine Kündigung rechtfertige. Außerdem: Eine Kündigung kann auch dann wirksam sein, wenn einem Arbeitnehmer mehrfach hintereinander wegen desselben Sachverhalts gekündigt wird, aber nur mit der letzten Kündigung das Anhörungsrecht des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) gewahrt wird.

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Montag, 02. Juni 2008

Hinterbliebenenrente und Fremdrentengesetz

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 29.10.2007, Akz: S 23 KN 41/06 U: Deutsche Sozialversicherungsträger können eine in Polen gezahlte Rente einschließlich des dortigen Steuervorabzuges (sog. Bruttorente) von der für denselben Versicherungsfall gezahlten deutschen Rente in Abzug bringen.

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Montag, 02. Juni 2008

Mietrecht und Abmahnung

Urteil des BGH vom 20.02.2008, Akz: VIII ZR 139/07:
Ein Mieter in Köln erhielt von seinem Vermieter eine Abmahnung (die Abmahnung ist eine Voraussetzung für die Kündigung wegen Vertragsverletzung), da sein Fernseher angeblich häufig zu laut sei. Für den Fall weiterer Beschwerden durch die Nachbarn drohte der Vermieter die fristlose Kündigung an. Der Mieter setzte sich gegen die - aus seiner Sicht unberechtigte - Abmahnung durch alle Instanzen zur Wehr. Letztendlich unterlag er aber vor dem Bundesgerichtshof. Nach Ansicht des Gerichtes werde der Mieter durch die Abmahnung nicht in seinen Rechten verletzt. Die Abmahnung führe dem Mieter nur ein beanstandetes Fehlverhalten vor Augen - ↓↓↓ durch diese Entscheidung werden Vermieter dazu verleitet, angebliche Pflicht- und Vertragsverletzungen vorschnell und zu Unrecht abzumahnen. Der Mieter wird dagegen gezwungen, auch eine unberechtigte Abmahnung hinzunehmen.

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Mittwoch, 14. Mai 2008

Praktikum und Ausbeutung

Das Deutsche Historische Museum in Berlin hat für das "dreisteste Praktikumsangebot des Jahres 2007" eine fragwürdige Auszeichnung erhalten. Das Museum hat einer 29-jährigen Absolventin in Deutsch und Geschiche ein sechsmonatiges unbezahltes Praktikum angeboten und wurde dafür vom Verein fairwork mit dem handgefertigten "Goldenen Raffzahn" bedacht - Bundesarbeitsminister Olaf Scholz schlägt vor, die Regelung des BBiG (Berufsausbildungsgesetz), welches in § 17 eine "angemessene Vergütung" für die reguläre Arbeit vorsieht, ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu übernehmen. Diese Regelung habe dann eine "generalpräventive Wirkung gegen Ausbeutung" - ↓↓↓ "eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr"; eine solche gesetzliche Regelung wird es wegen der entgegenstehenden wirtschaftlichen Interessen in absehbarer Zeit nicht geben. Und selbst wenn - was ist unter einer angemessenen Vergütung zu verstehen ? Der Vorschlag ist gut gemeint, geht aber letztendlich in die falsche Richtung.

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