Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Mittwoch, 14. Mai 2008

Discounter Kik und geringfügige Beschäftigung

Das Arbeitsgericht Dortmund hat heute entschieden, dass eine Frau mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden ist. Der Discounter Kik (Anmerkung: gehört zur Tengelmann-Gruppe) muss für die letzten vier Jahre die Differenz zu einem angemessenen Lohn nachzahlen (insgesamt über 9000 Euro). Der angemessene Lohn liegt dabei zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Die weitere Klage der Frau wurde dagegen abgewiesen. Sie hat keinen Anspruch auf Nachzahlung von Lohn für Urlaubstage in diesem Zeitraum - nach Ansicht des Gerichtes fehle es an ausreichendem Vortrag wann sie Urlaub genommen habe. Die Beklagte hat die Möglichkeit gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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Mittwoch, 14. Mai 2008

Handyverbot am Steuer eines Pkw

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.04.2008:
Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen das Handyverbot wurde vom Bundesverfassunggericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kollegin wurde zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit telefonierend am Steuer ihres Pkw erwischt. Wegen der Hartnäckigkeit mit der die Anwältin das Verbot ignorierte, verhängte das Oberlandesgericht ein Bußgeld von 240,- Euro. Die Jurist sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre allgemeine Handlungsfreiheit verletzt.

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Montag, 05. Mai 2008

Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe

Immer wieder von entsprechenden Auskunftsstellen zu hören: Prozesskostenhilfe kann nur für Verfahren vor deutschen Gerichten gewährt werden !!
- Stimmt so nicht: Durch Gesetz ist eine EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden. Einem Antragsteller im Inland (Deuschland) ist es dadurch möglich, in einem anderen EU-Staat einen Rechtstreit mit PKH zu führen (ausgehende Ersuchen). Ebenso kann ein Antragsteller aus dem europäischen Ausland seinen Rechtstreit in Deutschland führen (eingehende Ersuchen). Nach wie vor sind die subjektiven Voraussetzungen, die hinreichende Erfolgsaussicht und das Fehlen von Mutwilligkeit zu prüfen. - *** Problematisch sind allerdings die unterschiedlichen Regelungen zur Bedürftigkeit in den einzelnen Mitgliegsstaaten ! Prozesskostenhilfe wird nunmehr auch für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gewährt.

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Montag, 05. Mai 2008

AlG II und geschwärzte Kontoauszüge

Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 3. Januar 2008, Akz: L 8 AS 5486/07 ER-B:
Wichtige sozialrechtliche Entscheidung: Personen - die einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen - müssen vollständig lesbare Kontoauszüge für die vergangenen drei Monate vorlegen ! Nach Ansicht des Gerichtes ist es dabei unzulässig, einzelne Angaben unter Berufung auf den Datenschutz zu schwärzen. Der zuständige Leistungsträger müsse in jedem Einzelfall in der Lage sein, die Angaben des Antragstellers zu überprüfen. Hierzu seien sowohl die Zahlbeträge als auch Buchungstexte aller Kontobewegungen auf dem Kontoauszug im besonderen Maße geeignet. Da die Leistungsempfängerin keine solchen Kontoauszüge vorgelegen wollte, wurde ihr Antrag von der Behörde nicht weiter bearbeitet. Das Landessozialgericht war der Meinung, die Behörde habe sich richtig verhalten. Sie dürfe auf die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge bestehen, selbst wenn kein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch bestehe - aber: andere Entscheidung des Hessischen LSG im Beschluss vom 22. August 2005, Akz: L 7 AS 32/05 ER. Wahrscheinlich ist ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zur Klärung der Rechtslage erforderlich.

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Montag, 05. Mai 2008

Defekte Geräte und Nutzungsentschädigung

Urteil des EuGH vom 17.04.2008, Akz: C-404/06
(Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.08.2006, Akz: VIII ZR 200/05):
Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz nach deutschem Recht einen Konflikt zwischen deutschem Schuldrecht und EU-Recht festgestellt und die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dieser hast entschieden: Wenn ein Händler ein fehlerhaftes Produkt umtauschen muss, dann darf er keine Entschädigung dafür verlangen, dass die defekte Ware vorher benutzt worden ist. Das deutsche Schuldrecht ist daher nicht mit der EU-Richtlinie über Verbrauchsgüter (1999/44/EG) vereinbar - *** gute Entscheidung für alle Verbraucher

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Mittwoch, 23. April 2008

Medikamentenzuzahlung

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 22.04.2008, Akz: B 1 KR 10/07 R:
Die Regelleistung des Arbeitslosengeld II (derzeit 347 €) liegt nach Einschätzung der Sozialrichter über dem verfassungsrechtlich geschützten physischen Existenzminimum. Arbeitslose müssen daher auch zukünftig die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente und weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Das BSG hat die Klage AlG-Empfängers abgewiesen, der der Meinung war, dass die Zuzahlung aufgrund der knappen Regelleistung nicht zumutbar sei. Sie führe zu einer Unterschreitung des Existenzminimums und damit zur Verletzung seiner Menschenwürde und körperlichen Unversehrtheit. In einem anderen Fall mit dem Akz: B 1 KR 18/07 R hatte der Kläger argumentiert, die Zuzahlungen könnten Arbeitslose und andere einkommensschwache Menschen davon abhalten, rechtzeitig zum Arzt zu gehen. Durch die Verschleppung von Krankheiten entstünden so noch höhere Kosten. Auch dieses Argument konnte die Richter nicht überzeugen.

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Mittwoch, 23. April 2008

Wohnungseinrichtung

Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.02.2007, Akz: L 2 B 261/06 AS ER:
Das Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Pauschalsatz in Höhe von 1.100 Euro für einen allein stehenden Bezieher von Arbeitslosengeld II ausreicht, um die Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte anschaffen zu können, die für eine geordnete Lebensführung - z.B nach einem Wohnungsbrand - notwendig sind.

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Mittwoch, 23. April 2008

Einparkhilfe und Straßenverkehrsrecht

Urteil des Amtsgerichtes München vom 19.07.2007, Akz: 275 C 16658/07: Autofahrer dürfen sich nicht blind auf die elektronische Einparkhilfe verlassen, da sie ansonsten grob fahrlässig handeln. Der Einparkende muss sich durch eigene Beobachtungen versichern, dass das Einparken möglich ist. Im vorliegenden Fall hatte die Einparkhilfe versagt, da in der Wand in Höhe der Stoßstange ein Hohlraum war.

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Mittwoch, 23. April 2008

Eingliederungsvereinbarung und SGB II

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim - Sozialrecht:
Die GfA mbH (Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz-Ludwigshafen) verschickt derzeit Eingliederungsvereinbarungen an Leistungsempfänger, die bereits teilzeit oder vollzeit versicherungspflichtig beschäftigt sind. Der Leistungsempfänger wird aufgefordert, die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen und bis zu einem bestimmten Datum zurück zu senden, da ansonsten eine Kürzung der Leistung um 30% droht. Geregelt wird in der EV als Pflicht des Leistungsempfängers:

  • Abstimmung eines Aufenthaltes außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches mit dem persönlichen Ansprechpartner und
  • Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung, insbesondere die "motivierte Fortführung der Erwerbstätigkeit"

In der Rechtsfolgenbelehrung wird der Leistungsempfänger darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese Grundpflichten zu einer Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 30 % führt.
Die Forderung der Sozialverwaltung halten wir für unzulässig. Der Begriff "motiviert" ist vollkommen unbestimmt und kann nahezu alles bedeuten. Es wird auch nicht ersichtlich, was die GfA eigentlich von dem Arbeitnehmer erwartet. Möglicherweise sollen die Kriterien des § 31 SGB II (Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II) aufgeweicht werden. Eine Abmahnung auf der Arbeitsstelle könnte z.B. als unmotiviertes Verhalten gewertet und durch die GfA mit einer Sanktion belegt werden.

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Sonntag, 06. April 2008

Pflegeversicherungsrecht

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.04.2007, Akz: B 3 P 8/06 R:
Der Umzug aus einer bereits mit einem Zuschuss behindertengerecht gestalteten Wohnung in eine erst noch behindertengerecht auszustattende Wohnung kann einen Anspruch eines pflegebedürftigen Versicherten auf einen zweiten Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung seines individuellen Wohnumfeldes begründen - aber s. auch BSG SozR 3-3000 § 40 Nr.2+3.

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