Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Sonntag, 06. April 2008

Versuchter Betrug und Kündigung

Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt vom 12.03.2008, Akz. 17 Ca 7464/07:
Das Erschleichen geringwertiger Sozialleistungen durch die Arbeitnehmerin rechtfertigt keine fristlose und keine ordentliche Kündigung. Zum Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin hatte in der Betriebskantine verbilligt gegessen, ohne im Besitz eines berechtigenden Ausweises zu sein (dieser wäre kostenpflichtig gewesen). Die Klägerin hatte an diesem Tag einfach den Ausweis ihres - beim gleichen Unternehmen beschäftigten - Lebensgefährten benutzt. Der Arbeitgeber sah dies als Betrugsversuch und kündigte fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der arbeitsvertragliche Pflichtenverstoß ist nach Ansicht des Arbeitsgerichtes wegen des minimalen Schadens als geringfügig anzusehen und rechtfertigt lediglich eine Abmahnung nicht aber eine Kündigung - ** nicht alle Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit ähnlich milde geurteilt ! Daher sollte man als Arbeitnehmer sehr vorsichtig sein.

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Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Sonntag, 06. April 2008

Sozialgericht und Gerichtskosten

Um die Flut "aussichtsloser Gerichtsverfahren" einzudämmen, wird in einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes die Abschaffung der Gerichtskostenfreiheit gefordert. Geplant ist eine allgemeine Verfahrensgebühr von 75 € für jedes Verfahren vor den Sozialgerichten, von 150 € vor den Landessozialgerichten und von 225 € vor dem Bundessozialgericht. Gegen die Abschaffung der Gebührenfreiheit haben sich bereits der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Verband sowie der Sozialverband Deutschland ausgesprochen - ↓↓↓ Die Auswirkungen dieser Forderung gerade im Bereich des SGB II (Grundsicherung) oder im SGB VI (Rentenrecht) sind nicht akzeptabel. Es ist zu befürchten, dass zahlreiche berechtigte Klagen gegen rechtswidrige Bescheide zukünftig nicht geführt werden können, da viele Rechtsuchende diese Kosten nicht aufbringen können.

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Sonntag, 06. April 2008

Privatinsolvenz und Rentenüberzahlung

Urteil des Sozialgerichtees Dortmund vom 21.02.2008, Akz.: S 26 R 320/06:
Das SG Dortmund hat im Fall einer 57-jährigen Witwe entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung trotz eines Restschuldbefreiungsverfahrens im Rahmen der Privatinsolvenz nicht gehindert ist, die unpfändbare Rentenzahlungsbeträge gegen Rückzahlungsforderungen aus vorausgegangenen Überzahlungen aufzurechnen. Zum Sachverhalt: die Deutsche Rentenversicherung Bund stellte zunächst fest, dass die Dame eine Überzahlung der Witwenrente von insgesamt 7.714 € erhalten hatte (sie hatte geraume Zeit rentenminderndes Einkommen erzielt). Nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Witwe, hat die Rentversicherung den zu viel gezahlten Rentenbetrag als Insolvenzforderung angemeldet. So dann hat die Rentenversicherung jeden Monat 100 € mit der laufenden Rente der Klägerin (894,- Euro im Monat) aufgerechnet. Hiergegen wendet sich diese mit einer Klage an das Sozialgericht - jedoch ohne Erfolg. Die Rentenversicherung kann den Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen bis zur Grenze der Sozialhilfebedürftigkeit mit der laufenden Witwenrente nach § 51 Abs. 2 SGB I aufrechnen. Diese Erklärung der Aufrechnung ist trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und des andauernden Restschuldbefreiungsverfahrens wirksam. Die Beklagte rechnet zwar mit einer Forderung auf, die als unpfändbarer Teil der Rente nicht zur Insolvenzmasse gehört - Sozialleistungsträger werden im Interesse der Versichertengemeinschaft aber dahingehend privilegiert, dass sie auch aufrechnen können, wenn die Einzelzwangsvollstreckung und die Pfändung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Versicherten.

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Dienstag, 25. März 2008

Arbeitslosengeld II und Kürzung

Beschluss des Hessischen LSG vom 05.11.2007, Akz: L 6 AS 279/07:
Das Arbeitslosengeld II darf von der Behörde um 10 % gekürzt werden, sofern der Leistungsempfänger ohne wichtigen Grund seiner Meldepflicht nicht nachkommt. Das Gericht hat entschieden, dass ein wichtiger Grund nicht vorliegt, wenn etwa ein 12-jähriges Kind von der Schule abgeholt werden "muss". Sachverhalt: die Arbeitslose war von der Arbeitsagentur zu einem persönlichen Gespräch eingeladen worden. Mit der Einladung wurde sie über eine mögliche Leistungskürzung belehrt, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommt. Die Mutter erschien zu dem Termin nicht, da sie ihren 12jährigen Sohn von der Schule abholen musste. Das Arbeitslosengeld wurde daraufhin um 10 % wegen Verletzug der Meldepflicht gekürzt. Nach Ansicht des Gerichtes sei es einem zwölfjährigen Schüler grundsätzlich möglich, den Schulweg ohne Unterstützung der Eltern selbstständig zurückzulegen.

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Dienstag, 25. März 2008

Kündigung und "Surfen"

Urteil des LAG Mainz 02.03.2006, Akz:4 Sa 958/05:
Weiteres arbeitsrechtliches Urteil zum Thema Arbeitspflichten und unerlaubte Internetnutzung:
Wurde einer Arbeitnehmerin bereits ordentlich gekündigt, so kann die Mitarbeiterin nicht nachträglich außerordentlich und fristlos entlassen werden, wenn sie trotz Verbots und vorheriger Abmahnung zwar privat im Internet surft, dafür jedoch monatlich lediglich etwa eine Stunde ihrer Arbeitszeit geopfert hat - ***aber: bei diesem Fall sollte unbedingt beachtet werden, dass das Internet nur zum Austausch von E-Mails genutzt wurde und nicht etwa zum Besuch von Internetseiten mit pornographischen oder verbotenen Inhalten. 

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Dienstag, 25. März 2008

Tarifvertrag und Arbeitgeberverband

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.2.2008, Akz: 4 AZR 64/07:
Kurzfristige Austrittsvereinbarungen ("Blitzaustritt") unter Beteiligung von Arbeitgeberverbänden  können unwirksam sein, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Beispiel: mit Hilfe solcher Vereinbarungen werden die Grundlagen von Tarifverhandlungen gestört.

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Mittwoch, 05. März 2008

Existenzgründerzuschuss und ALG II

Urteil des BSG vom 06.12.2007, Akz.: B 14/7b AS 16/06 R:
der Existenzgründungszuschuss ist keine zweckbestimmte Einnahme, die einem anderen Zweck dient als die Leistungen nach dem SGB II und die deshalb bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unberücksichtigt bleibt. Der Existenzgründungszuschuss ist daher bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II als Einkommen zu berücksichtigen.

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Mittwoch, 05. März 2008

ALG II, Vermögen und Nießbrauch

Urteil des BSG vom 06.12.2007, Akz: B 14/7b AS 46/06 R: Grundeigentum, das in ab­seh­barer Zeit nicht verwertet werden kann und dessen Verwertbarkeit nicht vom Willen des Ver­mögensinhabers abhängt (Das Haus des Hartz IV-Empfänger war mit einem lebenslangen Nießbrauch zugunsten der Mutter des Klägers belastet), ist nicht als berücksichtigungsfähiges Vermögen im Sinne des SGB II anzu­sehen. Auf die Revision des Klägers wurde das Urteil des LSG aufgehoben - Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind vom Grundsicherungsträger als Zuschuss und nicht nur als Darlehen zu gewähren !!

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Mittwoch, 05. März 2008

Berufskrankheiten und Anerkennung

Urteile zum Thema Berufskrankheit:
Bescheid des SG Düsseldorf vom 05.11.2007, Akz. S 16 U 46/05: Können bei einem Boden-Akrobaten laut Sachverständigengutachten keine altersunüblichen Höhenminderungen einer oder mehrerer Bandscheiben belegt werden, so liegt keine Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung vor.
Bescheid des SG Düsseldorf vom 24.01.2008, Akz. S 16 U 15/06: Häufige Drehbewegungen des Kopfes über die Halswirbelsäule können nach der herrschenden medizinischen Meinung keine Schäden an der Wirbelsäule hervorrufen. Somit scheidet die Anerkennung einer Berufs- oder Quasi-Berufskrankheit aus.

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Mittwoch, 05. März 2008

vertragsärztliche Tätigkeit und Altersgrenze

Beschluss des LSG SchlH vom 25.05.2007, Akz: L 4 B 406/07 KA ER:
Die Vorschriften über die Beendigung der Zulassung zur vertrgagsärztlichen Tätigkeit bei Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren sind mit dem Grundgestz vereinbar - Auch die Normen des Europäischen Gemeinschaftsrechtes sowie § 10 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14.08.2006) sind nach Ansicht des Gerichtes durch die Altersbegrenzung nicht verletzt. Der Kläger war von Beruf Psychotherapeut.

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