Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Montag, 28. Januar 2008

Amazon und Geschenkgutschein

Urteil des Oberlandesgerichtes München vom 17.01.2008, Akz: 29 U 3193/07:
Der Internethändler Amazon darf die Gültig­keit von Geschenk­gut­scheinen nicht auf ein Jahr befristen. Gut­scheine und Rest­gut­haben verfallen erst nach drei Jahren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte dieses Urteil im April 2007 vor dem Landgericht München erstritten.

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Montag, 28. Januar 2008

Mangelnde Arbeitsleistung

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17. Januar 2008, Akz: 2 AZR 536/06:
Nach § 1 Abs. 2 KSchG kann die verhaltensbedingte Kündigung eines leistungsschwachen Arbeitnehmers gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten durch fehlerhafe Arbeit vorwerfbar verletzt. Ein Arbeitnehmer genügt seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet.
Alleine die Tatsache, dass der Arbeitnehmer die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller anderen vergleichbaren Mitarbeiter überschreitet, stellt noch keinen Verstoß gegen seine Arbeitspflichten dar. Die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote kann je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung allerdings ein Anhaltspunkt für die vorwerfbare Verletzung seiner vertraglichen Pflichten sein. Legt der Arbeitgeber die längerfristigen, erheblich unterdurchschnittlichen Leistungen des Arbeitnehmers im Gerichtsprozess dar, so muss der Arbeitnehmer erläutern, dass er trotzdem seine Leistungsfähigkeit ausgeschöpft hat.

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Montag, 28. Januar 2008

Kürzung der Pendlerpauschale

Beschluss des Bundesfinanzhofes 10.01.2008, Akz: VI R 17/07:
Der BFH ist der Meinung, dass die Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungswidrig ist. Leitsatz: "Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern."

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Dienstag, 22. Januar 2008

Ehrenmord und Sorgerecht

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2007, Akz: 1 BvR 2697/07:
Verweigerung des Sorgerechtes nach Ermordung der Kindesmutter und deren Lebensgefährten; Mit – nicht angegriffenem – Beschluss vom 23. März 2007 stellte das Familiengericht fest, dass die elterliche Sorge nicht auf den Vater zu übertragen sei. Der Vater komme weiterhin als Mörder der Mutter in Betracht. Zwar sei er nicht angeklagt worden und die Anklage seines Bruders habe mit einem Freispruch geendet. Nach den Feststellungen in den Urteilsgründen bestehe aber kein Zweifel, dass es sich bei der Tötung der Mutter um einen so genannten Ehrenmord handele, der entweder vom Vater oder einem seiner beiden Brüder begangen worden sei. Es entspreche daher nicht dem Kindeswohl, dem Vater, der sich zur Tat nicht geäußert und von dieser auch nicht distanziert habe, die elterliche Sorge zu übertragen.
Nach dem Tod der allein sorgeberechtigten Mutter sei in verfassungskonformer Auslegung des § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB die elterliche Sorge grundsätzlich dem Vater zu übertragen, weil dies regelmäßig dem Kindeswohl diene. Eine Übertragung habe jedoch zu unterbleiben, wenn – wie hier – konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprächen. Dem Beschwerdeführer fehle jegliches Gespür und Verständnis für die Traumatisierung des Kindes.
Gegen eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater spreche weiterhin, dass er nicht über die erforderliche Bindungstoleranz verfüge. Er lehne Kontakte des Sohnes zu den Großeltern mütterlicherseits ab und würde sie zur Schwester nur begleitet zulassen. Letztlich bestehe derzeit keine emotional tragfähige Bindung zwischen Sohn und Vater. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Elternrecht und ist daher nicht zu beanstanden.

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Dienstag, 22. Januar 2008

ALG II und Fahrtkosten

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.12.2007, Akz: B 14/7b AS 50/06 R:
Sachverhalt: Der Kläger wurde durch den Jobcenter Augsburg aufgefordert, zwei Beratungstermine/Meldetermine wahrzunehmen. Er kam dieser Aufforderung nach und verlangte anschließend Erstattung seiner entstandenen Fahrtkosten in Höhe von 1,76 € für die einfache Fahrt. Die Beklagte lehnte mit der Begründung ab, dass die Erstattung von Reisekosten eine Ermessensleistung sei und erst ab einer Bagatellgrenze von 6,00 € in Betracht komme. Das Landessozialgericht verurteilte den Jobcenter in der Berufungsinstanz zur Übernahme der Kosten.
Das Bundessozialgericht hat die Revision der beklagten Arge zurückgewiesen. Bei der Festlegung einer Bagatellgrenze sei zu berücksichtigen, dass Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nur sehr wenig Geld zur Verfügung hätten.

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Dienstag, 22. Januar 2008

Mutterschutz und Sozialrecht

Beschluss des Sozialgerichtes Aachen vom 23.07.2007, Akz: S 21 AL 38/06:
Das Sozialgericht in Aachen hält die gesetzlichen Regelungen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III) für verfassungswidrig, soweit sie zu Nachteilen für Mütter führen, die wegen des Mutterschutzes eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Die Angelegenheit wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Das Sozialgericht hat seine Zweifel, ob es mit dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 4 GG) vereinbar ist, dass die sozialrechtlichen Rechtsgrundlagen die Zeiten des Mutterschutzes nicht umfassen.

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Montag, 21. Januar 2008

Lehrer und Befristung

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. Dezember 2007, Akz: 5 AZR 260/07:
Die Klägerin arbeitete als angestellte Lehrkraft in Hessen. Das Arbeitsverhältnis war befristet für den Zeitraum August 2004 bis Juli 2005. In diesem Zeitraum erhielt die Klägerin die vertragsgemäße Vergütung - in den anschließenden Schulsommerferien war sie arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld I (Lehrkräfte ohne Befristung erhalten auch während der Schulferien die volle monatliche Vergütung). Die Klägerin ist der Auffassung, das beklagte Land sei verpflichtet, ihr auch für die Dauer der an das Arbeitsverhältnis anschließenden unterrichtsfreien Zeit eine Vergütung zu zahlen. Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Nach § 4 Abs. 2 TzBfG darf ein Arbeitnehmer wegen der Befristung seines Arbeitsverhältnisses nicht schlechter behandelt werden als ein Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Ausnahme: sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Eine schlechtere Behandlung wäre z.B. eine geringere Bezahlung für die gleiche Arbeitsleistung im Vergleich zu den Vollzeitbeschäftigten oder das Vorenthalten von Vergünstigungen wegen der Befristung. Eine schlechtere Behandlung der befristet angestellten Lehrer liegt nach Ansicht des BAG nicht vor, denn Lehrkräfte - deren Arbeitsverhältnis während des laufenden Schuljahres endet - erhalten auch keine Vergütung für Ferien nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst. Ebenso wenig liegt eine Schlechterstellung im Vergleich zu Lehrern vor, deren Arbeitsverhältnis über das Ende des Schuljahres hinaus fortbesteht, weil deren Arbeitspflicht in der unterrichtsfreien Zeit nicht entfällt - ↓↓ Das beschriebene Verfahren ist mittlerweile gängige Praxis bei den Schulämtern.

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Sonntag, 20. Januar 2008

Wertermittlungsgutachten

Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 24.04.07, Akz: 20 O 9/07: Die Kosten für ein Wertermittlungsgutachten (ca. 150-500 €) bei der Finanzierung von Immobilien dürfen von den Banken und Bausparkassen nicht auf den Kunden abwälzt werden - *** begrüßenswertes Urteil - Die Kunden bekommen diese "Gutachen" meistens nicht einmal zu sehen. In vielen Fällen enthalten diese fiktive Angaben sowie Zahlen und sind daher unbrauchbar.

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Sonntag, 20. Januar 2008

Pflegeleistungen

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim - Sozialrecht/Steuerrecht:
1. als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung (Zeile 103-105) abzugsfähig sind die Kosten der Pflegestufe "0" (d.h. Ihre Krankenkasse und der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen MDK waren der Meinung, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe I-III noch nicht erfüllt sind).
2. die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen (Pflegestufe I-III) für die eigene Person oder für eine im Haushalt des Steuerpflichtigen wohnenden Person können in Zeile 111 der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. 

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Sonntag, 20. Januar 2008

SGB II und Verfügungstext

Rechtsanwalt Christian Sehn - Mannheim - Sozialrecht:
Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II) durch Bescheid mit folgendem Verfügungstext ist rechtswidrig: "der Ihnen zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes II wird unter Wegfall des eventuell zustehenden Zuschlags nach § 24 SGB II für die Zeit vom 01.06.2007 bis 31.08.2007 monatlich um 10 % der Regelleistung, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Auszahlungsbetrages, abgesenkt. Daraus ergibt sich eine Absenkung in Höhe von maximal 35,00 € monatlich" - gegen diesen Bescheid sollten Sie Widerspruch und ggfls. Klage einlegen. Auch die Rechtskraft des Bescheides - ein Monat nach Zugang des Verwaltungsaktes - ist in einem solchen Fall kein Hindernis.

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