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Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Mittwoch, 26. Dezember 2007

Unfallversicherung und Verletztengeld

Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom 23. Oktober 2007, Akz.: L 3 U 24/07:
Bei der Berufsgenossenschaft versicherte Arbeitnehmer erhalten nach einem Arbeitsunfall - für die Dauer von maximal 78 Wochen - Verletztengeld. Kann nicht mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in dem bisherigen Beruf gerechnet werden und kommt auch keine berufsfördernde Maßnahme in Betracht, so kann die Zahlung des Verletztengeldes auch vor Ablauf der 78-Wochenfrist beendet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Versicherte auf einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz verwiesen werden kann. Zum Sachverhalt: Der Kläger war im Baugewerbe beschäftigt und hat einen schweren Berufsunfall erlitten. Eine weitere Tätigkeit als Bauarbeiter war daher auf Dauer unmöglich. Die BG stellte nach fünf Monaten die Zahlung des Verletztengeldes ein und verwies den Mann auf einfache Helfertätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt. Aber: Nach Auffassung des LSG ist ein allgemeiner und unspezifischer Verweis auf den Arbeitsmarkt als Begründung für die Streichung des Verletztengeldes unzulässig. Soll das Verletztengeld nicht mehr gezahlt werden, so muss dem Versicherten nicht nur eine zumutbare, sondern auch eine tatsächlich zur Verfügung stehende Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Tätigkeit muss darüber hinaus gleichartig und als wirtschaftlich gleichwertig anzusehen sein. Die Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen - ***

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Mittwoch, 26. Dezember 2007

Verdachtskündigung

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 29. November 2007, Akz: 2 AZR 724/06:
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann gerechtfertigt sein, wenn der auf Tatsachen beruhende Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter mit Fahrzeugen des Arbeitgebers zu Lasten von dessen Haftpflichtversicherung Schäden verursacht hat und dies in Absprache mit den Unfallgegnern geschehen ist. Eine derartige Verdachtskündigung setzt aber voraus, dass starke Verdachtsmomente vorliegen, die auf "objektiven Tatsachen" beruhen. Zudem müssen diese geeignet sein, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers zu zerstören. Der Arbeitgeber muss ferner alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben - insbesondere muss er dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben.

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Mittwoch, 26. Dezember 2007

Beriebliche Altersversorgung

Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 13. November 2007, Akz: 3 AZR 191/06:
§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB: Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung geregelt werden, werden bei einem Betriebsübergang Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber.
§ 613a Abs. 1 Satz 3 BGB: Das gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bei dem neuen Betriebsinhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Aber: tarifvertraglich begründete Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden nicht durch eine beim Erwerber geltende Betriebsvereinbarung abgelöst. Sinn und Zweck des § 613a BGB ist es, den Mitarbeitern bei einem Betriebsübergang die bisherigen Arbeitsbedingungen zu erhalten.

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Mittwoch, 12. Dezember 2007

Flugbegleiter und anwendbares Recht

Urteil des BAG vom 13.11.2007, Akz: 9 AZR 134/07:
Ein Vertrag unterliegt grundsätzlich dem von den Parteien gewählten nationalen Recht (§ 27 Abs. 1 EGBGB). Diese Rechtswahl darf dem Arbeitnehmer jedoch nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des nationalen Rechts entziehen, welches ohne die Rechtswahl anzuwenden wäre (Art. 30 Abs. 1 EGBGB). Dabei ist entscheidend, ob das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist (Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB). Zum Sachverhalt: Die Klägerinnen sind deutsche Staatsangehörige, die seit mehreren Jahren als Flugbegleiterinnen bei einer US-amerikanischen Fluggesellschaft beschäftigt sind. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit haben diese eine - von der Beklagten in englischer Sprache formulierte - Urkunde unterschrieben. Für Streitigkeiten sollte ausschließlich die Gerichtsbarkeit der USA zuständig sein mit anwendbarem Recht des Staates Illinois. Betreut wurden die Flugbegleiterinnen jedoch von der „Base“ der Beklagten in Frankfurt am Main. Die Beklagte lehnte die Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit ab (§ 8 TzBfG). Beide Vorinstanzen haben die Klagen noch abgewiesen - das BAG hat diese Entscheidungen aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das LAG hat daher zu prüfen, ob deutsches Recht anzuwenden ist.

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Mittwoch, 12. Dezember 2007

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Der Bundestag hat am 16.11.07 eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung beschlosssen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 4,2 % auf 3,3 % ab dem Jahre 2008.  Dies ist die zweite Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Jahres (Ende 2006 noch 6,5 %).
Ferner wurde beschlossen, dass ältere Arbeitnehmer wieder länger Arbeitslosengeld I erhalten sollen. Arbeitslose ab 50 Jahren erhalten künftig 15 Monate (bisher 12 Monate) lang das aus der Arbeitslosenversicherung bezahlte Arbeitslosengeld I (bei 30 Monaten Vorversicherungszeit). Über 55-Jährige können bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate ALG I-Leistungen erhalten. Außerdem wird ein Eingliederungsgutschein (die Arbeitsagentur zahlt einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, wenn er den Arbeitslosen für mindestens ein Jahr einstellt) für über 50-jährige Arbeitslose eingeführt.

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Dienstag, 27. November 2007

Sicherheitsvorschriften und Kündigung

Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 14.08.2007 - 5 Sa 150/07:
Hält ein Mitarbeiter elementare Sicherheitsvorschriften des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz nicht ein und verursacht er damit eine Gefährdung für sich und andere Kollegen, so riskiert er eine fristlose Kündigung. Da es sich regelmäßig um eine erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung handelt, ist eine Abmahnung nicht erforderlich.

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Montag, 26. November 2007

Gerichtsverfahren und Vereinfachung

Die Bundesregierung hat eine Vereinfachung des sozialgerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Verfahrens beschlossen. Dadurch soll die Justiz zukünftig entlastet und Prozesse im Interesse der Bürger beschleunigt werden. Hiermit wird insbesondere auf die hohe Belastung der Sozialgerichte seit der Einführung des SGB II reagiert. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen sollen eine Entlastung der Sozialgerichte und eine Verkürzung der Verfahrensdauer im Interesse der Prozessparteien herbeigeführt werden.  U.a. wird eine erstinstanzliche Zuständigkeit für die Landessozialgerichte in Verfahren geschafffen, in denen es überwiegend um übergeordnete Rechtsfragen und nicht um Tatsachenfragen geht. Der Schwellen­wert zur Berufung vor den Landessozialgerichten wird bei natürlichen Personen von 500 Euro auf 750 Euro und für Erstattungsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Ferner werden die Mitwirkungspflichten der Parteien im Prozess strengeren Anforderungen unterzogen. Auch das Arbeitsgerichtverfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Ein "Gerichtsstand des Arbeitsortes" soll den Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern (Außendienstmitarbeiter können dann künftig auch in dem Gerichtsbezirk klagen, in dem sie gewöhnlich arbeiten). Auch das Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen wird geändert. Bisher muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben, da die Kündigung sonst als von Anfang an rechtswirksam gilt. Wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist unverschuldet versäumt, kann er die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage beantragen. Über diesen Antrag wurde bisher in einem gesonderten Zwischenverfahren entschieden. Das Verfahren soll nun deutlich verkürzt werden. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Donnerstag, 22. November 2007

Mietrecht und Nebenkosten

Urteil des Bundesgerichtshof vom 14.11.2007, Akz: VIII ZR 19/07:
Die Kosten eines Nutzerwechsels sind nicht Betriebskosten, sondern Kosten der Verwaltung.
Der Vermieter kann daher von einem Mieter für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten bei Auszug vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes keine Nutzerwechselgebühr verlangen.

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Donnerstag, 22. November 2007

Krankenversicherung und Bildtelefon

Urteil des Hessisches Landessozialgericht vom 19.04.2007, Akz: L 1 KR 219/05:
Sachverhalt: das gehörlose Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hatte die Kostenübernahme eines Bildtelefons beantragt. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab. Das Bildtelefon ist nach Ansicht des Landessozialgericht für die Befriedigung kommunikativer Grundbedürfnisse nicht erforderlich. Der Kläger besitze ein Faxgerät und könne eMails und SMS verschicken. Außerdem könne der Kläger auch eine Webcam erwerben. Diese sei wesentlich günstiger als ein Bildtelefon. Ob die Krankenkasse dann die Kosten einer Webcam übernehmen muss, bleibt in dem Urteil ungeklärt.

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Donnerstag, 22. November 2007

Krankenkassen und Hilfsmittel

Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 26.10.2007, Akz: L 4 KR 5486/05 (Vorinstanz SG Karlsruhe): die gesetzliche Krankenkasse hat einer blinden Versicherten einen Blindenführerhund als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Kosten trägt die Krankenkasse.

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