Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Dienstag, 23. Oktober 2007

Zwischenzeugnis

Urteil des LAG Hannover vom 13.03.2007, Akz: 9 Sa 1835/06:
Enthält eine Aufhebungsvereinbarung die Formulierung, dass der Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis auf "Basis des Zwischenzeugnisses" erhalten soll, dann ist der Arbeitgeber anschließend verpflichtet, ein mit dem Zwischenzeugnis inhaltsgleiches Endzeugnis auszustellen - ***

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Dienstag, 23. Oktober 2007

Arbeitsrecht und Zeitarbeit

Urteil des BAG vom 19.09.2007, Akz: 4 AZR 656/06:
Im Bereich der Leiharbeit gibt es für Zeitarbeitsfirmen ein Diskriminierungsverbot. Das "Equal Pay"- Gebot verpflichtet Arbeitgeber, die angestellte Arbeitnehmer an andere Unternehmen verleihen, diesen die gleiche Entlohnung (auch Sondervergütungen und Prämien) zu zahlen, die sie bei dem Entleiherbetrieb erhalten würden. Ausnahme: auf Grund eines Tarifvertrages ist für das Leiharbeitsverhältnis eine niedrigere Vergütung vorgesehen. Dies gilt auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Anwendung des Tarifvertrages über  arbeitsvertragliche Verweisungsklausel vereinbaren. Will der Leiharbeitnehmer nun seinen Arbeitgeber auf eine solche vergleichbare Vergütung verklagen, so genügt er zunächst seiner gerichtlichen Darlegungs- und Beweislast, wenn er eine Auskunft der Entleiherfirma über den dort gezahlten Vergleichslohn vorlegt. Der Leiharbeitgeber muss dann diese Auskunft (eventuell auch die Vergleichbarkeit der Tätigkeit) substantiiert bestreiten.

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Samstag, 13. Oktober 2007

Fitness-Studio und Getränkeverbot

Urteil des Landgerichtes Frankfurt vom 24.11.2004; Akz: 2/2 O 307/04:
Ein Sportstudio kann das Mitbringen von Getränken nicht untersagen. Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unzulässig. Allerdings: dies gilt wegen einer Gefährdung von anderen Sporttreibenden nur für unzerbrechliche Behältnisse, also nicht für Glasflaschen (wegen der Bruchgefahr und der Verletzungsgefahr durch Splitter).

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Samstag, 13. Oktober 2007

Arbeitsagenturen und 01801

Die Arbeitsagenturen sind nunmehr alle über eine 01801-Telefonnummer erreichbar. Die Nummern sind mit einem Sternchen versehen. Weiter oben findet man die Erläuterung hierzu:
"* 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise". Nach unserer Feststellung sind auch einige Jobcenter im Osten auf kostenpflichtige Rufnummern umgestiegen. Der Job-Center Mannheim ist dagegen immer noch unter 0621 / 18166333 erreichbar - ↓↓↓↓

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Freitag, 05. Oktober 2007

Social Bookmarks

Anwalt und Medienrecht Sicher sind Ihnen schon die vielen neuen Zeichen am oberen Bildrand aufgefallen - es handelt sich dabei um so genannte "Social Bookmarks". Jedes dieser Icons steht stellvertretend für einen kostenlosen Bookmark-Dienst. Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben (z.B. Mr. Wong), dann können Sie jederzeit - wenn Sie ein Urteil interessiert und Sie es eventuell wiederfinden wollen - ein "Lesezeichen" setzen. Eine ausführliche Beschreibung erhalten Sie auf Wikipedia, wenn Sie das Icon mit dem Fragezeichen am rechten Rand anklicken.

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Freitag, 05. Oktober 2007

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

Bundesverfassungsgericht, Akz: 1 BvL 10/07 und 1 BvL 9/07:
Das Berliner Sozialgericht hat dem Bundesverfassungsgericht zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Zur Erläuterung: Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das Sozialgericht ist der Ansicht, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 GG geschützt sei. Die Kürzung der Bezugsdauer hätte darüber hinaus auch durch eine längere Übergangsfrist gemildert werden müssen. ****

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Freitag, 05. Oktober 2007

Kündigung und SMS

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.08.2007, Akz: 10 Sa 512/07
Arbeitsverträge sind vom Arbeitgeber schriftlich zu kündigen. Die Schriftform aber erfordert die eigenhändige Unterschrift. Eine Kündigung ohne Unterschrift - z.B. per SMS - ist ungültig. Das Gleiche gilt für mündliche Kündigungen.

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Mittwoch, 26. September 2007

Urlaub und eigenmächtige Verlängerung

Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 27.08.2007, Akz: 6 Sa 751/07
Die eigenmächtige Verlängerung des Urlaub durch einen Arbeitnehmer, kann grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Leistungsverweigerung des Mitarbeiters gerechtfertigt ist. Eine Rechtfertigung ist z.B. dann gegeben, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung ihm nicht zugemutet werden kann. Eine familiäre Notsituation, die die Betreuung der Kinder erfordert, kann eine Leistungsverweigerung rechtfertigen. In dieser Situation ist der Verweis des Arbeitgebers auf eine Fremdbetreuung der Kinder durch dritte Personen unzulässig.

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Mittwoch, 26. September 2007

Neues Versicherungsrecht

Das Versicherungsvertragsrecht wird reformiert. Das Gesetz hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert und wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es gilt dann auch - mit Einschränkungen - für alle Altverträge. Das bestehende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist knapp 100 Jahre alt und wird den versicherungsrechtlichen Anforderungen in unserer modernen Gesellschaft nicht mehr gerecht. Besonders hervorzuheben am neuen Versicherungsrecht sind:
- ein Mehr an Verbraucherschutz
- Neuerungen bei den vorvertraglichen Anzeigepflichten
- Direktansprüche in der Pflichtversicherung
- Wegfall von Klagefristen
- Transparenz bei Abschluss- und Vertriebskosten
Weitere Informationen zum neuen Versicherungsrecht werden wir demnächst einstellen. 

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Mittwoch, 19. September 2007

Studium, Bafög und ALG II

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.09.2007, Akz: B 14/7b AS 36/06 R:
Studenten können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) weder als Zuschuss noch als Darlehen beanspruchen. Dies ergibt sich grundsätzlich aus  § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II.
(Wortlaut § 7 (5):  Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG oder der §§ 60 bis 62 des SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden). Dem Kläger war aufgrund eines Studienfachwechsels das BAföG gestrichen worden. Das BSG führte aus, dass es alleine auf die abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung ankommt. Da seine Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig sei, habe er auch keinen Anspruch auf ALG II. Die späte Entscheidung des Studienfachwechsels sei nicht als Härtefall anzusehen - "grundsätzlich" bedeutet aber im Juristendeutsch immer, dass es auch Ausnahmen gibt !!

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