Anwalt und Weblog
Auf dieser Seite werden
wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den
Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht
vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.
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Strompreis und Stromkonzerne
Die EU-Kommission legt heute ihre Pläne zur Aufspaltung der großen Energieunternehmen offen. Der Entwurf der Richtlinie sieht die Trennung der Produktion und Verteilung von Strom + Gas vor. Kleineren Konkurrenten soll dadurch der Zugang zum Markt ermöglicht werden. Die vier großen Stromkonzerne (RWE / Eon / EnBW und Vattenfall) teilen sich untereinander ¾ des ganzen Strommarktes auf - **** sehr zu begrüssen: der Strompreis in der Schweiz ist gerade einmal halb so hoch wie in Deutschland.
Betriebsrat und Wahl
Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Hannover vom 07.05.2007 - 9 TaBV
80/06:
Die Beobachtung der Betriebsratswahl durch Mitarbeiter der Personalabteilung
des Arbeitgebers ist keine Behinderung der Betriebsratswahl, sofern diese sich
lediglich auf Anweisung des Arbeitgebers vor dem Wahllokal postieren. Die
Anweisung der Firmenleitung verstößt nicht gegen § 20 BetrVG
[Wahlschutz und Wahlkosten].
Rechtschutzversicherung-Deckungsklage
In der letzten Zeit ist folgende Vorgehensweise von
Rechtschutzversicherungen häufig anzutreffen:
1. Der Versicherungsnehmer meldet einen Rechtstreit mit der
Versicherung, bei der er eine Rentenversicherung mit angeschlossener
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Da diese
Versicherung sich streitig stellt, z.B weil die Berufsunfähigkeit
bezweifelt wird, beantragt der Versicherungsnehmer bzw. sein Anwalt die
Deckungschutzzusage bei der Rechtschutz, um sich auf die gerichtliche
Auseinandersetzung vorzubereiten.
2. Versicherungsrechtlich werden in einem solchen Prozess
mehrere Anträge gestellt. In der Regel begehrt der Versicherungsnehmer die
Versicherungsleistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum
Zeitpunkt der Klageeinreichung, zum anderen will er die Verpflichtung der
Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der Berufunfähigkeitsrente auch
für die Zukunft geklärt wissen und stellt deshalb einen
entsprechenden Feststellungsantrag in der Klageschrift.
3. Einige Rechtschutzversicherungen verweigern diesen zweiten
Antrag mit dem Argument einer "Kostengeringhaltungspflicht" des Kunden. Der
Versicherungsnehmer wird zunächst auf den Klageantrag hinsichtlich der
bereits entstandenen Ansprüche verwiesen. Dies hat eventuell zur Folge,
dass der Versicherungsnehmer bei erneuter Leistungsverweigerung seiner
BUZ-Versicherung gleich mehrere Prozesse durch alle Instanzen führen
müsste. Verschiedene Oberlandesgerichte haben sich in ihren Urteilen zu
Deckungsklagen dieser Ansicht angeschlossen und die
Rechtschutzversicherungen verurteilt.
Berufsunfähigkeitsrente und Lehrer
Beschluss des OLG
Saarbrücken vom 04.11.2006, Akz: 5 W 220/06-64:
Die andauernden Angstzustände, Panikattacken, Magenkrämpfe,
Essstörungen und Schlafstörungen einer Lehrerin bei Ausübung
ihrer Tätigkeit begründen alleine noch keinen Anspruch auf Leistungen
aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die
Klägerin (Lehrerin an einer Grundschule) war zunächst verpflichtet
alles Zumutbare zu unternehmen, um ihre angegriffene gesundheitliche Situation
wieder in den Griff zu bekommen - so z.B durch eine ärztliche Behandlung
oder eine medikamentöse Therapie. Die Klägerin hatte derartige
Bemühungen offensichtlich nicht vorgetragen. Das Oberlandesgericht wies
die Klage daher ab.
SGB II, Mietkaution und Darlehen
Beschluss des LSG Hessen vom 05.09.2007, Akz: L 6 AS 145/07 ER
Zieht der Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener
Größe um und muss er für die neue Wohnung Kaution zahlen, so
erhält er die Mietkaution von der Behörde in der Regel als Darlehen.
Ein solches Darlehen darf nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet
werden. Es bleibt zudem zins- und tilgungsfrei. Sachverhalt:
Die Arbeitsagentur Kassel hatte einem alleinerziehenden Vater (ALG
II-Empfänger) ein Darlehen als Mietkaution gewährt. Monatlich sollten
50 € des ALG II zur Tilgung des Darlehens einbehalten werden. Aber: Das
Gesetz sieht die ratenweise Tilgung von Darlehen aus den laufenden
Leistungen der Grundsicherung nicht vor - hierdurch wird nämlich
das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum unterschritten. Die Klage des
Vaters hatte Erfolg. Sofern die Kaution nicht benötigt wird, entsteht der
Behörde durch die Zins- und Tilgungsfreiheit auch kein Schaden, da der
Rückzahlungsanspruch schon im Darlehensvertrag abgetreten war.
Räumungsklage und Mietforderungen
Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes vom 14.12.2005,
Akz:1 BvR
2874/04
Weitere Entscheidung zum Thema Mietrecht - Leitsatz: Der
Anspruch auf Mietzinszahlungen ist nicht verwirkt, wenn der Vermieter die
rückständigen Mietforderungen nicht zusammen mit einer
Räumungsklage geltend macht. Der Mieter kann nicht darauf
vertrauen, dass der Vermieter keine weiteren Ansprüche aus dem
Mietverhältnis mehr geltend machen wird. Im Fall war ein Amtsgericht der
Meinung, dass die eigenständig geltend gemachten Mietforderungen durch die
Räumungsklage verwirkt seien.
Mietrecht und Privatinsolvenz
Beschluss des LG Bonn vom 16.11.2005, Akz: 6 S 226/05
Leitsatz: Ist über das Vermögen eines
Mietinteressenten das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er verpflichtet,
vor Abschluss eines Mietvertrages den potentiellen
Vermieter ungefragt darüber aufzuklären.
Außerdem muss er den zukünftigen Vermieter dahingehend
informieren, dass das Vormietverhältnis wegen Nichtzahlung des
Mietzinses gekündigt und er deshalb zur Räumung verurteilt
ist.
Hartz IV, Vermögen und Kfz
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.09.2007, Akz: B 14/7b AS 66/06 R:
Diese Entscheidung des BSG erhöht die Wertgrenze der Kraftfahrzeuge von
Hartz IV-Empfängern auf 7.500 €. Liegt der Verkehrswert des
Fahrzeuges unter diesem Grenzbetrag, dann ist der PKW "angemessen" und
nicht als Vermögen nach § 12 SGB II zu berücksichtigen.
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6.9.2007, Akz:2 AZR 722/06
In diesem Fall hatte eine Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an eine
Arbeitgeberkündigung - in einem ihr vom Arbeitgeber vorgelegten Formular
- auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
verzichtet, ohne dafür vom Arbeitgeber eine Gegenleistung zu erhalten.
Die Arbeitnehmerin unterzeichnete folgende Erklärung:
„Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf
Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“ Durch einen
solchen Klageverzicht wird nach Ansicht des BAG von der gesetzlichen Regelung
des § 4 KSchG abgewichen. Ein solcher formularmäßiger
Verzicht ohne Gegenleistung benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen Treu und
Glauben unangemessen. Der Klageverzicht war nach § 307 BGB
unwirksam und die Kündigung damit vom Tisch - ****
leider häufig anzutreffende Praxis bei Firmen im
Einzelhandel.
Arbeitslosengeld II und Unfallversicherung
Urteil des BSG vom 05.09.2007, Akz: B 11b AS 15/06 R:
Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) ist als Einkommen
beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen. Beide
Leistungen dienen nach Ansicht des BSG vorrangig der Bestreitung des
täglichen Lebensunterhaltes. Der Kläger hatte einen Arbeitsunfall und
erhielt deswegen eine Teilverletztenrente aus der gesetzlichen
Unfallversicherung. Die Anrechnung der Verletztenrente als Einkommen durch die
Arbeitsgemeinschaft (ArGE) sei zulässig.