Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Mittwoch, 19. September 2007

Strompreis und Stromkonzerne

Die EU-Kommission legt heute ihre Pläne zur Aufspaltung der großen Energieunternehmen offen. Der Entwurf der Richtlinie sieht die Trennung der Produktion und Verteilung von Strom + Gas vor. Kleineren Konkurrenten soll dadurch der Zugang zum Markt ermöglicht werden. Die vier großen Stromkonzerne (RWE / Eon / EnBW und Vattenfall) teilen sich untereinander ¾ des ganzen Strommarktes auf - **** sehr zu begrüssen: der Strompreis in der Schweiz ist gerade einmal halb so hoch wie in Deutschland.

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Mittwoch, 19. September 2007

Betriebsrat und Wahl

Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Hannover vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06:
Die Beobachtung der Betriebsratswahl durch Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers ist keine Behinderung der Betriebsratswahl, sofern diese sich lediglich auf Anweisung des Arbeitgebers vor dem Wahllokal postieren. Die Anweisung der Firmenleitung verstößt nicht gegen § 20 BetrVG [Wahlschutz und Wahlkosten].

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Freitag, 14. September 2007

Rechtschutzversicherung-Deckungsklage

In der letzten Zeit ist folgende Vorgehensweise von Rechtschutzversicherungen häufig anzutreffen:
1. Der Versicherungsnehmer meldet einen Rechtstreit mit der Versicherung, bei der er eine Rentenversicherung mit angeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Da diese Versicherung sich streitig stellt, z.B weil die Berufsunfähigkeit bezweifelt wird, beantragt der Versicherungsnehmer bzw. sein Anwalt die Deckungschutzzusage bei der Rechtschutz, um sich auf die gerichtliche Auseinandersetzung vorzubereiten.
2. Versicherungsrechtlich werden in einem solchen Prozess mehrere Anträge gestellt. In der Regel begehrt der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum Zeitpunkt der Klageeinreichung, zum anderen will er die Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der Berufunfähigkeitsrente auch für die Zukunft geklärt wissen und stellt deshalb einen entsprechenden Feststellungsantrag in der Klageschrift.
3. Einige Rechtschutzversicherungen verweigern diesen zweiten Antrag mit dem Argument einer "Kostengeringhaltungspflicht" des Kunden. Der Versicherungsnehmer wird zunächst auf den Klageantrag hinsichtlich der bereits entstandenen Ansprüche verwiesen. Dies hat eventuell zur Folge, dass der Versicherungsnehmer bei erneuter Leistungsverweigerung seiner BUZ-Versicherung gleich mehrere Prozesse durch alle Instanzen führen müsste. Verschiedene Oberlandesgerichte haben sich in ihren Urteilen zu Deckungsklagen dieser Ansicht angeschlossen und die Rechtschutzversicherungen verurteilt.  

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Freitag, 14. September 2007

Berufsunfähigkeitsrente und Lehrer

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 04.11.2006, Akz: 5 W 220/06-64:
Die andauernden Angstzustände, Panikattacken, Magenkrämpfe, Essstörungen und Schlafstörungen einer Lehrerin bei Ausübung ihrer Tätigkeit begründen alleine noch keinen Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Klägerin (Lehrerin an einer Grundschule) war zunächst verpflichtet alles Zumutbare zu unternehmen, um ihre angegriffene gesundheitliche Situation wieder in den Griff zu bekommen - so z.B durch eine ärztliche Behandlung oder eine medikamentöse Therapie. Die Klägerin hatte derartige Bemühungen offensichtlich nicht vorgetragen. Das Oberlandesgericht wies die Klage daher ab.

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Freitag, 14. September 2007

SGB II, Mietkaution und Darlehen

Beschluss des LSG Hessen vom 05.09.2007, Akz: L 6 AS 145/07 ER
Zieht der Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe um und muss er für die neue Wohnung Kaution zahlen, so erhält er die Mietkaution von der Behörde in der Regel als Darlehen. Ein solches Darlehen darf nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Es bleibt zudem zins- und tilgungsfrei. Sachverhalt: Die Arbeitsagentur Kassel hatte einem alleinerziehenden Vater (ALG II-Empfänger) ein Darlehen als Mietkaution gewährt. Monatlich sollten 50 € des ALG II zur Tilgung des Darlehens einbehalten werden. Aber: Das Gesetz sieht die ratenweise Tilgung von Darlehen aus den laufenden Leistungen der Grundsicherung nicht vor - hierdurch wird nämlich das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum unterschritten. Die Klage des Vaters hatte Erfolg. Sofern die Kaution nicht benötigt wird, entsteht der Behörde durch die Zins- und Tilgungsfreiheit auch kein Schaden, da der Rückzahlungsanspruch schon im Darlehensvertrag abgetreten war.

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Donnerstag, 13. September 2007

Räumungsklage und Mietforderungen

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.12.2005, Akz:1 BvR 2874/04
Weitere Entscheidung zum Thema Mietrecht - Leitsatz: Der Anspruch auf Mietzinszahlungen ist nicht verwirkt, wenn der Vermieter die rückständigen Mietforderungen nicht zusammen mit einer Räumungsklage geltend macht. Der Mieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Vermieter keine weiteren Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend machen wird. Im Fall war ein Amtsgericht der Meinung, dass die eigenständig geltend gemachten Mietforderungen durch die Räumungsklage verwirkt seien.

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Donnerstag, 13. September 2007

Mietrecht und Privatinsolvenz

Beschluss des LG Bonn vom 16.11.2005, Akz: 6 S 226/05
Leitsatz: Ist über das Vermögen eines Mietinteressenten das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er verpflichtet, vor Abschluss eines Mietvertrages den potentiellen Vermieter ungefragt darüber aufzuklären. Außerdem muss er den zukünftigen Vermieter dahingehend informieren, dass das Vormietverhältnis wegen Nichtzahlung des Mietzinses gekündigt und er deshalb zur Räumung verurteilt ist. 

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Donnerstag, 13. September 2007

Hartz IV, Vermögen und Kfz

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.09.2007, Akz: B 14/7b AS 66/06 R:
Diese Entscheidung des BSG erhöht die Wertgrenze der Kraftfahrzeuge von Hartz IV-Empfängern auf 7.500 €. Liegt der Verkehrswert des Fahrzeuges unter diesem Grenzbetrag, dann ist der PKW  "angemessen" und nicht als Vermögen nach § 12 SGB II zu berücksichtigen.

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Donnerstag, 13. September 2007

Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6.9.2007, Akz:2 AZR 722/06
In diesem Fall hatte eine Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitgeberkündigung - in einem ihr vom Arbeitgeber vorgelegten Formular - auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet, ohne dafür vom Arbeitgeber eine Gegenleistung zu erhalten. Die Arbeitnehmerin unterzeichnete folgende Erklärung: „Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“ Durch einen solchen Klageverzicht wird nach Ansicht des BAG von der gesetzlichen Regelung des § 4 KSchG abgewichen. Ein solcher formularmäßiger Verzicht ohne Gegenleistung benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen. Der Klageverzicht war nach § 307 BGB unwirksam und die Kündigung damit vom Tisch - **** leider häufig anzutreffende Praxis bei Firmen im Einzelhandel.

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Samstag, 08. September 2007

Arbeitslosengeld II und Unfallversicherung

Urteil des BSG vom 05.09.2007, Akz: B 11b AS 15/06 R:
Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) ist als Einkommen beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen. Beide Leistungen dienen nach Ansicht des BSG vorrangig der Bestreitung des täglichen Lebensunterhaltes. Der Kläger hatte einen Arbeitsunfall und erhielt deswegen eine Teilverletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Anrechnung der Verletztenrente als Einkommen durch die Arbeitsgemeinschaft (ArGE) sei zulässig.

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