Anwalt und Weblog
Auf dieser Seite werden
wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den
Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht
vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.
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Betriebsratstätigkeit und PC
Beschluss des BAG vom 16.05.2007, Akz: 7 ABR 45/07:
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die
Überlassung eines PC´s nebst weiterem Zubehör und
erfoderlicher Software nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem
Sachmittel zur Durchführung seiner sich ihm stellenden
betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten darf.
Für die Erforderlichkeit reicht es aber nicht aus, dass der BR seine
Aufgaben mit Hilfe des Computers effektiver erledigen kann als z.B. mit einer
elektrischen Schreibmaschine. Nach Ansicht des BAG darf der BR die
Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne
diese technische Hilfsmittel seine Aufgaben vernachlässigen müsste
- ↓↓↓ für eine effektive Arbeit des
BR im Betrieb ist ein PC unersetzlich; die Entscheidung ist falsch - Nach
dieser Ansicht könnte man dem BR nahezu jedes technische Hilfsmittel
verweigern.
Bundesverdienstkreuz und Peter Hartz
Der Namensgeber von Hartz I-IV war 2002 mit dem Budesverdienstkreuz der Bundesrepublik ausgezeichnet worden. Dieses hat er nunmehr zurückgegeben, nachdem er im Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und Geldstrafe verurteilt worden war.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Urteil des Bundesgerichtshofes, IV. Zivilsenat, vom 7. Februar 2007 - IV ZR
244/03:
Entscheidung des BGH zum Thema Versicherungsrecht und
Berufsunfähigkeit.
Leitsatz: "Auf eine Vereinbarung über die
Leistungspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalles, die die vertragliche
Rechtsposition des Versicherungsnehmers einschränkt, kann sich der
Versicherer nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er den
Versicherungsnehmer nicht deutlich darauf hingewiesen hat, wie sich seine
Rechtsposition darstellt und in welcher Weise ein Abschluss der Vereinbarung
sie einschränkt." - dies bedeutet im Klartext, dass die Versicherung ihre
überlegenen Sach- und Rechtskenntnisse nicht ausnutzen darf, um mit dem
Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles eine - für
diesen nachteilige - Vereinbarung zu treffen. Sie muss den Versicherten
umfassend über mögliche nachteilige Folgen aufklären
- ****
Entlassung wegen Großzügigkeit
Urteil des Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30.08.2007, Az. 1/12 Sa
389/07
Die fristlose Entlassung eines Personalchef wegen Großzügigkeit ist
unzulässig. Im vorliegenden Fall war ein Personalchef gekündigt
worden, da er mit dem Personalrat weit über dem Tarifvertrag liegende
Gehälter für die Mitarbeiter vereinbart hatte und damit zum
wirtschaftlichen Ruin der Krankenkasse beigetragen hat. Der
Unternehmensvorstand hatte dieser Vereinbarung aber vorher zugestimmt. Und
genau diese Zustimmung brachte die Kündigung letztendlich zu Fall, denn
der Personalleiter war damit aus der Verantwortung. Obwohl die Klage
erfolgreich war, löste das Gericht das Arbeitsverhältnis - auf Antrag
des Klägers - gegen eine Abfindung auf.
Pflegerecht und Urlaub
Berufstätige sollen nach Planung von Gesundheitsministerin Schmidt bei
einem Pflegefall in der Familie zehn Tage
zusätzlichen Sonderurlaub bekommen -
*** absolut begrüßenswert ! Stellt sich nur die Frage nach der
Finanzierung.
Gesellschaftsrecht und GmbH
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. 7. 2007 - II ZR 3/ 04: Der BGH hat das Rechtsinstitut der sogenannten Existenzvernichtungshaftung weiterentwickelt. Im Kern halten die Richter zwar an der Haftung der Gesellschafter der GmbH für existenzvernichtende Eingriffe fest, allerdings stellen sie diese auf eine neue, solide rechtliche Grundlage - Konsequenz: die Rechtssicherheit für die GmBH-Eigentümer verbesssert sich. Die Gläubiger werden wahrscheinlich das Nachsehen haben.
Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeit
Urteil des OLG Karlsruhe (Vorinstanz: LG Mannheim) vom 07.04.2005, Akz: 12 U
391/04
Entscheidung aus dem Versicherungsrecht - Leitsatz: "Der Nachweis
einer Arglist bei objektiv unvollständigen Angaben im Antragsformular kann
sich auch aus der Auswahl der angegebenen und verschwiegenen Tatsachen ergeben"
- Bei Abschluss einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) sollten die
Fragen nach eventuellen Vorerkrankungen mit äußerster Sorgfalt
beantwortet werden. Erfahrungsgemäß wird hierüber vor Gericht
sehr häufig gestritten. Das selektive Verschweigen von Vorerkrankungen
kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes wegen arglistiger
Täuschung durch den Versicherer führen. Dann müssen
gewährte Leistungen zurückgewährt werden. Das
Versicherungsunternehmen ist gleichzeitig berechtigt, die
Versicherungsprämien bis dahin einzubehalten.
Internationale Apotheken
Beschluss des OVG NRW vom 11.12.2006, Akz: 13 A 2771/03:
Eine "Internationale Apotheke" ist aus der Sicht des Verbrauchers eine
Apotheke, die gängige ausländische Arzneimittel in nennenswertem
Umfang vorhalte oder ohne längere Wartezeit beschaffen könne. Ist die
Apotheke hierzu nicht in der Lage, dann ist diese Bezeichnung aus Sicht eines
durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers
irreführend und unzulässig.
Rechtsanwalt und Fachpersonal
Bayerischer VGH: Urteil zum Standesrecht - Ein Rechtsanwalt darf
die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten gut
ausgebildetem und sorgfältig überwachtem Büropersonal
überlassen, sofern die Fristberechnung in der Kanzlei häufig vorkommt
und die Berechnung keine rechtlichen Schwierigkeiten macht.
Mietrecht und Eigenbedarf
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9.11.2005, Akz: VIII ZR
339/04
Hat ein Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum
wegen Eigenbedarfs gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund
nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der
Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist. Der Vermieter ist
dann zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 18.4.2006, Akz: 1 BvR 31/06 im Anschluß zu dem BGH-Urteil: Es begegnet im Ergebnis keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof den nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfs nicht zugunsten der Beschwerdeführerin berücksichtigt hat, weil der Wegfall erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eingetreten ist. Eine grundsätzliche Verkennung von Bedeutung und Reichweite der auch das Besitzrecht des Mieters schützenden Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann darin nicht gesehen werden. Auch der mit dieser eng verzahnte Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes wird durch die angegriffene Entscheidung nicht verletzt.