Anwalt und Weblog
Auf dieser Seite werden
wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den
Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht
vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.
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Finanzamt und Steuerbescheid
Eine Münchener Kioskbesitzerin erhielt vom Finanzamt einen Steuerbescheid mit einer Forderung von 2,1 Milliarden € für Oktober 2006. Trotz des telefonischen Protestes blieb die Korrektur bis zum Zahltag aus. Der eingeschaltete Steueberater errechnete die korrekte Forderung von 108,82 €. Sein Honorar beträgt - weil abhängig vom Gegenstandswert - theoretisch 2,5 Millionen €.
Widerspruch und eMail
Hessisches Landessozialgericht 31. Juli 2007; Akz: L 9 AS 161/07
Ein Arbeitsloser aus Hessen hat bei seinem Leistungsträger Widerspruch
gegen eine Minderung seiner ALG 2-Bezüge eingelegt. Der Widerspruch ging
aber nur in Form einer einfachen eMail bei der Behörde ein. Nach Ansicht
des Gerichtes wäre der Widerspruch nur dann formgerecht gewesen, wenn er
mit einer elektronischen Signatur gekennzeichnet worden wäre. Der Absender
einer eMail sei nur auf diese Weise sicher zu identifizieren. Der Widerspruch
war also in dieser Form unzulässig. - Achtung: In
Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit des elektronischen
Rechtsverkehres noch nicht.
Unfallversicherung und Arbeitgeberpflichten
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.07.2007, Akz: 8 AZR 707/06
Weitere Entscheidung aus dem Bereich des Arbeitsrechtes: Der
Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über das Bestehen einer
Unfallversicherung informieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und
versäumt der Arbeitnehmer dadurch die Anspruchsfristen gegen die
Unfallversicherung, kann er sich schadensersatzpflichtig
machen.
Verkehrsrecht und Fahrerlaubnis
Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 05.06.2007, Akz: 10 A
10062/07:
Die Fahrerlaubnis kann wegen übermäßigem
Alkoholkonsum nur dann entzogen werden, wenn die Trunkenheit einen direkten
Bezug zum Straßenverkehr aufweist oder aber bei der
Person eine Alkoholabhängigkeit besteht. Zum Sachverhalt: Der
Kläger ist Gastwirt und soll seiner Stieftochter in seiner Wohnung
grundlos ins Gesicht geschlagen haben. Die Polizisten stellten eine
Blutalkoholkonzentration von 3,00 Promille fest. Die
Verkehrsbehörde entzog sofort nach Einholung eines verkehrsmedizinischen
Gutachtens die Fahrerlaubnis. Das Verwaltungsgericht hat die Klage
abgewiesen - das OVG gab dem Kläger aber Recht. Beim Kläger
lägen Anhaltspunkte für eine Alkoholabhängigkeit nicht vor.
Ebenfalls sei nicht davon auszugehen, dass der Kläger in Zukunft ein
Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde.
Arbeitsrecht und Verdachtskündigung
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.02.2007, Akz: 8 Sa 724/06
Der Arbeitnehmer (=Kläger) war seit 1977 in einer
Auto-Waschanlage beschäftigt. Nachdem eine Differenz zwischen der Zahl der
ausgegebenen Waschmünzen und den Einnahmen festgestellt wurde, kam der
Arbeitnehmer unter Verdacht. Die Arbeitgeberin kündigte dem Kläger
daraufhin wegen Verdachtes der Unterschlagung fristlos - hilfsweise wurde
eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Vor Gericht
hielt der Arbeitnehmer dagegen, dass auch andere Personen Zugang zu den
Waschmünzen hatten. Diese hätten die Münzen ebenfalls an sich
nehmen können - Dem LAG fehlten ebenfalls eindeutige Indizien für die
Straftat und die Kündigungen wurden einkassiert.
Ebay und Hehlerei
Das Amtsgericht Pforzheim hat einen eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Der Käufer erhielt bei einer Ersteigerung bei Ebay den Zuschlag für ein Navigationssystem für 681,- € inkl. Versandkosten. Der Neupreis des Gerätes lag im regulären Handel bei 2137,- €. Der Verkäufer war ein Powerseller aus Polen mit zahlreichen positiven Bewertungen. Nach Ansicht der Richterin hat der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Gerät aus einer rechtswidrigen Vortat stammt, da die Sache zu billig ersteigert worden war und der Verkäufer aus Polen komme (1200 € Strafe exkl. Verfahrenskosten) - das Urteil dürfte in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben.
Pflegeversicherung und Zeitungsente
Rechtsanwalt - Mannheim -
Pflegerecht
Der Finanzexperte Bernd Raffelhüschen erwartet wegen der steigenden
Pflegekosten für ältere Menschen einen drastischen Anstieg der
Beiträge zur Pflegeversicherung. Zitat FAS: "Spätestens im Jahr
2045 müssen Arbeitnehmer rund 7% ihres Einkommens für die
Pflegeversicherung abführen". Das Bundesgesundheitsministerium hat dies
umgehend dementiert. Eine Sprecherin des BGM erklärte
die Langzeitprognose für unzutreffend. "Das Ministerium kenne keinen
seriösen Experten, der solche Prognosen angestellt hätte. Die
Pflegereform sei solide berechnet und finanziert"
- der aktuelle Beitrag zur Pflegeversicherung
beträgt 1,7%, je zur Hälfte finanziert durch Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist das Dementi des
BGM unhaltbar.
Führerschein, Fahranfänger und Bussgeld
Fahranfänger unter 21 Jahren müssen ab dem 01.08.2007 vollständig auf Alkohol verzichten, wenn Sie hinter dem Steuer eines Pkw sitzen. Ziel des absoluten Alkoholverbotes ist die Reduzierung von Verkehrsunfällen junger Fahrer. Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Jeder Verstoß gegen die 0‰ - Regelung führt zu einem Bussgeld von 125 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister sowie einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Eventuell kommt dann auch noch ein Führerschein-Aufbauseminar mit zusätzlichen Kosten dazu.
Vergleich und Kündigung
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 29.08.2006, Akz: 6 Sa 72/06: Wer in einem Gespräch mit seinem Arbeitgeber oder einem sonstigen Vorgesetzten die Verhältnisse im Betrieb mit einem Konzentrationslager vergleicht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das Gericht jedenfalls hat die - gegen die nachfolgende Kündigung gerichtete - Kündigungsschutzklage abgewiesen.
Sandalen und Ordnungswidrigkeit
Weitere Entscheidung aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Beschluss des OLG Celle vom 13.03.2007, Akz: 322 Ss 46/07: Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt und ohne zusätzliche Herbeiführung eines von der Rechtsordnung missbilligten Erfolges - weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert. - mit anderen Worten: Solange nichts passiert und Dritte nicht geschädigt oder gefährdet werden darf mit Sandalen gefahren werden.