Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Samstag, 28. Juli 2007

Strassenverkehrsrecht und Owi

Urteil des OLG Hamm vom 12.07.2006, Akz: 2 Ss OWi 402/06: Wer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um eine Telefonnummer abzulesen, begeht eine verbotene Benutzung des Handy im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO. Unter Benutzung sei jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefon zu verstehen, wenn das Gerät dabei in der Hand gehalten werde. Der Fahrer wurde zu 100€ Bussgeld verurteilt. Ebenfalls vor dem selben Gericht gescheitert ist eine Autofahrerin, die nur die Uhrzeit vom Handy ablesen wollte (Az. 2 Ss OWi 177/05).

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Montag, 16. Juli 2007

Arbeitsrecht und Befristung

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 11.07.2007 (7 AZR 501/06): Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) auf unbestimmte Zeit verlängern, wenn
1. der Arbeitnehmer nach Ablauf der Zeit mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitet und
2. der Arbeitgeber der Weiterarbeit nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Der Widerspruch kann auch vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages bei Verhandlungen über eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden. In diesem Zusammenhang stellt die Ablehnung einer Bitte des Arbeitnehmers auf einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einen Widerspruch gem. § 15 Abs. 5 TzBfG dar.

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Freitag, 13. Juli 2007

Mieterhöhung und Vergleichsmiete

Urteil des BGH vom 20.06.2007; Akz: VIII ZR 303/06
Die Erhöhung einer günstigen Miete muss vom Mieter hingenommen werden, auch wenn sich seit seinem Einzug die ortsübliche Vergleichsmiete nicht gesteigert hat. Der Mieter muss von vornherein damit rechnen, dass die Miete stufenweise bis zur örtlich üblichen Vergleichsmiete angepasst wird - es sei denn die Parteien haben eine Vereinbarung getroffen, die eine Mieterhöhung ausschließt.

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Freitag, 13. Juli 2007

Sonstige Betriebskosten

Urteil des Bundesgerichtshof vom 14.2.2007, Akz: VIII ZR 123/06
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.

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Donnerstag, 12. Juli 2007

Kontoabfrage durch die Sozialbehörde

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.06.2007:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorschriften zur automatischen Kontenabfrage zumindest teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstossen. Der Gesetzgeber erhält eine Frist zur verfassungsgemäßen Neuregelung bis zum 31.5.2008. Klargestellt wurde in diesen Zusammenhang auch noch einmal:
1. § 93 Abs. 7 und 8 AO (Abgabenordnung) ermächtigt die Gerichte, Steuerbehörden und Sozialbehörden nur zur automatisierten Abfrage bestimmter Kontostammdaten von Bankkunden und Verfügungsberechtigter, z.B. Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Kontostände und Kontobewegungen können auf diese Art nicht abgefragt werden. Diese Daten muss sich die Behörde auf Grundlage anderer Ermächtigungsgrundlagen besorgen.
2. Die Kontenabrufe stehen unter dem Gebot der Erforderlichkeit. Die Normen erlauben Kontenabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routinemäßige oder anlasslose Abrufe "ins Blaue hinein" sind danach unzulässig. 

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Abgelegt unter: Sozialrecht

Donnerstag, 12. Juli 2007

Mini-GmbH oder Limited

Die Bundesregierung hat Ende Mai eine umfassende Reform des GmbH-Rechtes beschlossen. Das Mindesstammkapital beträgt im Unterschied zur "normalen" GmbH anstatt 25.000€ nur 10.000€. Davon muss nur die Hälfte einbezahlt werden. Die Gewinne der Gesellschaft dürfen solange nur zu ¾ ausgeschüttet werden, bis das Mindeststammkapital die geforderten 10.000€ erreicht. Die Gründung dieser GmbH "light" soll wesentlich erleichtert werden. Die Limited könnte damit als Alternative bereits ausgedient haben.

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Mittwoch, 11. Juli 2007

Hartz IV und Grundeigentum

Urteil des Sozialgerichtes Koblenz vom 03.05.2007, Akz: S 11 AS 187/06
Der Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) hat die Pflicht vor Inanspruchnahme von Leistungen sein eigenes Vermögen aufzubrauchen. Es sei denn, es handelt sich dabei um Schonvermögen oder die Freibeträge sind noch nicht aufgebraucht. Ob ein selbst bewohntes Einfamilienhaus als Vermögen zu verwerten ist, richtet sich nach Ansicht des SG Koblenz nicht nach der Wohnfläche, sondern nach dem Verkehrswert des Hauses. - **** Das Urteil hat aber noch keine Rechtskraft !

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Mittwoch, 11. Juli 2007

Benzinpreis und Urlaubszeit

Die Tankstellen verlangen laut einem ADAC-Bericht ab diesen Dienstag im Durchschnitt 1,39 € für einen Liter Super und 1,17 € für Diesel. Das ist ein Preissprung von ca. 4,5 Cent seit Montag. ADAC-Aussage: "Da kann auch der sehr hohe Ölpreis von knapp 78 Dollar je Barrel Brent nicht als Ausrede herhalten" - ↓↓↓ die übliche Benzinpreiserhöhung pünktlich zur Urlaubszeit.

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Mittwoch, 11. Juli 2007

Animation und Reisemangel

Urteil des BGH vom 12.06.2006, Akz: X ZR 87/06 zum Thema Reiserecht. Die Klägerin besuchte eine Animationsveranstaltung im Hotel am Urlaubsort. Die Animateurin bot im Zusammenhang mit einem "Wetten-dass-Spiel" einem Kind die Wette an: "Wetten, dass deine Mama nicht in zwei Minuten 60 verschiedene Schuhe einsammeln kann ?" Die Zuschauer warfen so dann Ihre Schuhe auf die Bühne. Ein Schuh mit hohem und spitzem Absatz traf dabei die - in der ersten Reihe sitzende - Klägerin am Hinterkopf. Ihr Hausarzt diagnostizierte zunächst eine Gehirnerschütterung. Nachdem stärkere Beschwerden auftraten, machte die Klägerin Schadensersatzansprüche wegen eines Schädel-Hirn-Traumas geltend. Der BGH hat die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach bejaht. Der Unfall ist ein Reisemangel, weil die Gefahr des Schuhewerfens und die verbundene Verletzungsgefahr nicht fern lagen. Die Animateurin ist als Erfüllungsgehilfin des Reiseveranstalters zu sehen - diese hätte die Gefahr vorhersehen müssen. Notfalls hätte Sie das Schuhewerfen verbieten müssen. An der Fristversäumung nach § 651g Abs. 1 BGB trifft die Klägerin kein Verschulden. Der Rechtstreit wurde zur Klärung von Kausalitätsfragen an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

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Donnerstag, 05. Juli 2007

Pflichtteil und Grundstück

Rechtsanwalt Sehn - Mannheim
Laut einem Spiegelbericht wird im nächsten Jahrzehnt die unglaubliche Summe von 2,5 Billionen Euro vererbt. Nur jeder zweite Bundesbürger regelt seine Erbfolge in einem Testament. In den übrigen Fällen tritt dann meistens die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (Sohn und Tochter) - § 1924 Abs 1 BGB. Kinder erben zu gleichen Teilen - § 1924 Abs 4 BGB. Hinterlässt also der letztversterbende Elternteil Sohn und Tochter, dann erben beide je zu ½. Hinterlässt der letztversterbende Elternteil drei Kinder, so erben alle Drei je zu einem Drittel, usw. Wird das Erbrecht eines der Kinder z.B. durch Testament ausgeschlossen (Enterbung), so verbleibt diesem trotzdem noch der Pflichtteil. Der Pflichtteil wiederum besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils - § 2303 Abs 1 BGB. Die Tochter, die also normalerweise ½ geerbt hätte, bekommt nach der Enterbung nur noch ¼ als Erbteil. Erweist sich ein Abkömmling als erbunwürdig (z.B. Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten, ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel des Abkömmlings wider den Willen des Erblassers, usw.), so kann ihm auch der Pflichtteil entzogen werden - § 2333 BGB. Die Verfasser des BGB haben mit dem Pflichteilsrecht ein ausgeklügeltes, rechtliches System geschaffen. Besteht die Erbmasse hauptsächlich aus einem Grundstück mit Immobilie, so wurde in der Vergangenheit häufig vom Erblasser und dem Begünstigten versucht, das Pflichtteilsrecht eines Kindes durch Schenkung zu umgehen. Beliebt war in diesem Zusammenhang die Variante, das Grundstück mit Immobilie 10 Jahre vor Eintritt des Erbfalls zu verschenken. Normalerweise kann der Pflichtteilsberechtigte bei Schenkungen an dritte Personen als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand den Nachlass hinzugerechnet wird - sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser Ergänzungsanspruch greift jedoch nicht, wenn zur Zeit des Erbfalles zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen sind -  § 2325 Abs 3 BGB. Der Pflichtteilsberechtigte steht dann mit leeren Händen da und erhält allenfalls einen Pflichtteil aus den vorhandenen mobilen Vermögenswerten des Erblassers. Eine sehr unbefriedigende Situation für den eigentlich Erbberechtigten. Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge nicht oder noch nicht erbberechtigt wären, profitieren von dieser Regelung oder nutzen diese "Lücke" im System gar planvoll aus. Da erfüllt es den Rechtsuchenden schon mit einer gewissen Genugtuung, dass der Bundesgerichtshof in einem umfassenden Urteil dieser verwerflichen Praxis zumindest teilweise einen Riegel vorgeschoben hat und das Pflichtteilsrecht in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg sowie im übrigen Bundesgebiet damit aufwertet.   

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