Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Mittwoch, 27. Juni 2007

Direktionsrecht und Filmrolle

Urteil des BAG vom 13. Juni 2007, Akz: 5 AZR 564/06
Sachverhalt: die Klägerin hatte vertraglich eine Filmrolle in einem Film übernommen. Nach dem zweiten Drehtag wurde das Drehbuch geändert. Die Klägerin sollte nicht mehr die Schwägerin und Freundin der Hauptdarstellerin, sondern deren alte Mutter spielen. Sie dagegen wollte die Rolle jedoch nur in der vorherigen Fassung des Drehbuches wahrnehmen. Resultat: Die Rolle wurde anderweitig besetzt. Die Klägerin klagte auf Fortzahlung der Vergütung für weitere 13 Drehtage. Das BAG aber war anderer Ansicht - der 5. Senat des BAG war der Meinung, dass die neue Drehbuchfassung den vertraglich fixierten Kern der Filmrolle nicht geändert habe. Welche Arbeit der Arbeitnehmer zu erbringen hat, bestimmt der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann darin Inhalt und Umfang der Arbeitsverpflichtung kraft seines Weisungsrechts (= Direktionsrecht) festlegen. Daraus ergibt sich dann, ob ein Schauspieler Änderungen an seiner im Arbeitsvertrag vorgesehenen Filmrolle hinnehmen muss.

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Montag, 18. Juni 2007

Mietrecht und fristlose Kündigung

Urteil des Bundesgerichtshofes vom18.4.2007, Akz: VIII ZR 182/06

Leitsatz: Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.
Urteil - wenig mieterfreundlich - aber: roma locuta, causa finita

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Abgelegt unter: Mietrecht

Montag, 18. Juni 2007

Pflegeversicherung

Die Spitzen von Union und SPD wollen in der Pflegeversicherung die Leistungen für Demenzkranke und die häusliche Pflege ausweiten. Gestritten wird immer noch, um wie viele Prozentpunkte der Pflegebeitrag steigen soll. CDU/CSU sind für eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte und eine gleichzeitige Senkung des Arbeitslosenbeitrages um 0,5 Punkte. Die SPD will hingegen einen höheren Aufschlag von 0,3 Prozentpunkten, damit die besseren Pflegeleistungen finanziert werden können - dies ist mit großer Wahrscheinlichkeit nur der Auftakt für jährliche Beitragssteigerungen.

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Montag, 18. Juni 2007

Gerichte und Tierschutz

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2006, Akz: 3 C 14/05
Leitsatz: der Einsatz von Elektroreizgeräten ist bei der Hundeausbildung verboten.
Mit einem solchen Gerät kann man offensichtlich einem Hund durch einen Sender im Halsband schwache oder starke Stromreize zufügen. Das Bundesverwaltungsgericht hat betont, dass das Tierschutzgesetz die Verwendung von Elektroreizgeräten bei der Dressur von Tieren generell verbietet. Diese Geräte seien grundsätzlich geeignet, dem Tier erhebliche Schmerzen zu verursachen und dürfen daher nicht verwendet werden.

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Montag, 18. Juni 2007

Reiserecht - Zelt statt Hotelzimmer

Urteil Amtsgericht Menden vom 5. April 2006, Akz: 4 C103/05
Hat ein Reisebüro irrtümlich ein "Doppelzelt" statt des vom Kunden gewünschten "Doppelzimmers" gebucht, dann ist es als Reisevermittler zum Schadensersatz verpflichtet.
Zum Sachverhalt: Der Kläger und sein Reisebegleiter dachten sie hätten einen Urlaub am Roten Meer in einem Doppelzimmer im Hotel gebucht. Das Reisebüro hatte stattdessen jedoch nur ein Doppelzelt vermittelt. Da es keine Hotelzimmer mehr gab, musste der Kläger die Unterkunft akzeptieren. Nach dem Campingurlaub reichte der Kläger Klage gegen das Reisebüro ein. Er begehrte eine Reisepreisminderung um 50 % und bekam Recht.

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Samstag, 09. Juni 2007

Rückforderung und Vertrauensschutz

Urteil des Landessozialgerichtes Hessen (=Darmstadt), Akz: L 9 AS 33/06
Hat der Zusammenschluss aus Arbeitsagentur und Kommune (GFA, Jobcenter oder ARGE) gegenüber arbeitslosen Hilfeempfängern ein Rückforderungsrecht wegen zuviel gezahlter Leistungen, dann darf sich dieser Anspruch ausschließlich an eine konkrete Person richten, nicht aber an die gesamte Bedarfsgemeinschaften. Begründung: Es gibt keine Gesamtansprüche von Bedarfsgemeinschaften, sondern immer nur individuelle Ansprüche der Mitglieder der BG. Rückforderungen können deshalb auch nie gegen die gesamte BG geltend gemacht werden. - Schön anzusehen war die weitere Verbreitung des Urteils im Internet. Innerhalb kürzester Zeit war und ist auf zahlreichen Foren sinngemäß zu lesen: "Im Übrigen verneinten die Darmstädter Richter vorliegend generell einen Rückforderungsanspruch (der Behörde gegenüber dem Hilfebedürftigen) für die Vergangenheit" Zu schön um wahr zu sein !! - wir haben das Urteil sofort bei Gericht angefordert und wurden leider enttäuscht. Das Gericht hat sich lediglich intensiv mit § 45 SGB X und der Frage, wann der Rückforderung von Leistungen auf Seiten des Bürgers ein Vertrauensschutz entgegensteht, beschäftigt. Im Einzelfall kam das Gericht dabei zu dem Ergebnis, dass der Vertrauensschutz des Leistungsempfängers überwiegt ! - So schnell verbreitet sich Unsinn ! In der Tat ist dieses Rechtsproblem in der Praxis häufig anzutreffen. Die Behörden gehen sehr schnell von einer Kenntnis oder einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Bürgers im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes/Bescheides aus. Häufig wird daher zu Unrecht die Rückerstattung von Leistungen gefordert. 

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Montag, 04. Juni 2007

Betriebsrente und Auskunftsanspruch

Urteil des BAG vom 22.05.2007 - 3 AZR 357/06:
Arbeitnehmer haben nach einem Betriebsübergang nur gegen den Betriebserwerber Auskunftsansprüche wegen ihrer Betriebsrente, nicht aber gegen den Veräußerer. Ansprüche auf Auskunft gegenüber dem Veräußerer des Betriebes können sich jedoch aus "Treu und Glauben" gem. § 242 BGB ergeben. Voraussetzung dafür ist:
1. es ist nicht oder nicht ohne besondere Erschwernisse möglich, beim Erwerber eine zuverlässige Auskunft zu erhalten und
2. der Veräußerer kann diese Auskunft ohne größeren Aufwand erteilen und
3. der Arbeitnehmer hat ein berechtigtes Interesse an der Auskunft (z.B. um Ansprüche gegen den Erwerber durchzusetzen).

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Montag, 04. Juni 2007

Abfindung und Vererblichkeit

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06:
Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und ist deshalb vorher nicht vererblich. Zum Sachverhalt: Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers betriebsbedingt zum 30.04.2005. Gleichzeitig bot man dem Kläger eine Abfindung nach § 1a KSchG in Höhe von 30.000 € an. Im Hinblick auf die erteilte Abfindungszusage reichte der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist verstarb der Kläger jedoch. Seine Eltern verlangten vom Arbeitgeber die versprochene Abfindung. Das BAG wies die Klage ab - Begründung: Bei Eintritt des Erbfalles war der Abfindungsanspruch noch gar nicht entstanden und konnte deshalb auch nicht auf die Eltern übergehen.

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Montag, 04. Juni 2007

Urlaub von der Pflege

Sollten Sie sich ernsthaft mit dem Gedanken tragen, einen nahen Angehörigen zu pflegen, dann muss Ihnen von Anfang an klar sein, dass Pflege "Schwerstarbeit" bedeutet !! Nicht selten erleidet die Pflegeperson finanzielle Einbußen, massive Einschränkungen ihrer Freizeitgestaltung und eventuell sogar eigene gesundheitliche Nachteile. Wenn man jedoch felsenfest zur Pflege entschlossen ist, dann sollte man wenigstens in regelmäßigen Abständen an sich selbst denken. Der Gesetzgeber hat der pflegenden Person die Möglichkeit gegeben, Urlaub von der Pflege zu nehmen. Benötigt der Pfleger Urlaub oder ist er selbst krank, so kann er mit der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege die Pflege für maximal 4 Wochen an andere Pflegepersonen übergeben. Kosten hierfür - bis zu 1.432 € pro Jahr - trägt die Pflegekasse. Voraussetzung: vor der Verhinderung muss die zu pflegende Person in häuslicher Umgebung mindestens 12 Monate gepflegt worden sein + formloser Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse.

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Mittwoch, 30. Mai 2007

Ebay und Selbstabholer

Und wieder ein nettes Urteil Ebay betreffend -
Urteil Amtsgericht Koblenz, Akz. 151 C 624/06:
Wenn ein Händler die Selbstabholung im Ebay-Angebot nicht ausdrücklich ausschließt, darf er diese dem Kunden auch nicht verweigern !! Und noch was zu Ebay:
Ein "Sachmängelgewährleistungsausschluss" bei gebrauchten Sachen in einem Angebot von Ebay ist möglich und ergibt sich direkt aus unserem guten alten BGB ! Der Hinweis mancher Verkäufer auf ein angebliches EU-Kaufrecht (häufig zu finden bei Onlineauktionen) ist schlichtweg falsch. Die EU-Richtlinie regelt lediglich das Verbot eines Haftungsausschlusses bei einem Verbrauchsgüterkauf !!!

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