Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


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Dienstag, 29. Mai 2007

Teilzeitbeschäftigung

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 08.05.2007 - Akz: 9 AZR 874/06
hat ein tarifgebundener, teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer den Wunsch nach einer Arbeitszeitverlängerung im Betrieb angezeigt, so ist er bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes - wenn er die gleiche Qualifikation besitzt - bevorzugt vor externen Bewerbern zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsstelle "tariffrei" vergeben will.

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Dienstag, 29. Mai 2007

Passivrauchen und Arbeitslosengeld

Urteil des Landessozialgerichtes Hessen, Akz: L 6 AL 24/05
Ein Arbeitnehmer, der durch seine Arbeitskollegen zum "Passivrauchen" gezwungen wird, kann sein Arbeitsverhältnis ohne die Konsequenz einer Sperrzeit aufkündigen. Voraussetzung dafür ist aber, dass er beim Arbeitgeber auf Abhilfe des Problemes gedrängt hat. Eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes wegen absichtlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund muss nicht befürchtet werden. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber gesamten Betrieb das Rauchen erlaubt und die Beschwerden des Klägers ignoriert. Dieser kündigte daraufhin und erhielt prompt eine Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit. Seine Klage hatte vor dem LSG Erfolg. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf die Einlegung einer Revision verzichtet.

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Dienstag, 29. Mai 2007

SGB XI und Pflegstufe "0"

Pflegestufe "0" ist ein inoffizieller Begriff aus der sozialen Pflegeversicherung. Man bezeichnet damit die Personen, deren Pflegebedürftigkeit die Leistungsvoraussetzungen der Pflegeversicherung nicht oder noch nicht erfüllen und die daher keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben. Da die Leistungshürden dieser Versicherungsart recht hoch sind,  können dies durchaus auch Personen mit erheblichem Krankheitsbild sein. Wer vom MdK (= Medizinischer Dienst der Krankenkasse) mit "0" eingestuft wurde, kann:
1. Widerspruch und später Klage einreichen - oder
2. den Bescheid akzeptieren und später einen Antrag auf Neubegutachtung stellen - oder
3. beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen !

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Montag, 28. Mai 2007

Krankenkassenwechsel und Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, dann sind sie automatisch auch Mitglied der Pflegekasse dieser Krankenversicherung. Es ist daher bei einem Krankenkassenwechsel Vorsicht geboten, wenn ein Leistungsfall in der sozialen Pflegeversicherung eingetreten ist und bereits Leistungen (z.B. Pflegegeld in der Pflegestufe 1) bezogen werden. Mit dem Wechsel endet die Mitgliedschaft nicht nur bei der alten Krankenkasse, sondern auch bei der bisherigen Pflegekasse !! Die "neue" Pflegekasse ist aber nicht an die Entscheidung der "alten" Pflegekasse gebunden und kann daher das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen erneut überprüfen. Sie kann dabei zu einem abweichenden Ergebnis kommen und die Leistungen streichen. Ein gesetzlicher Vertrauensschutz existiert nicht. Von einem Wechsel sollte daher abgesehen werden, wenn die Leistungsvorausetzungen nur knapp erreicht werden (z.B. Grundpflege von 47 min/täglich in der PS 1)

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Dienstag, 08. Mai 2007

Ebay und FAQ

Folgende Frage taucht im Zusammenhang mit Ebay immer wieder auf:
Ich steigere auf meinen eigenen Artikel mit (z.B. über den Account eines Freundes) und treibe damit den Preis des Artikels beträchtlich in die Höhe. Rechtsfolgen ? Antwort:
1. Verstoß gegen § 10 Abs. 6 der AGB von Ebay. Kann zum Ausschluss von der Nutzung führen.
2. Sehr wahrscheinlich ein verwirklichter Betrugstatbestand (§ 263 StGB).
3. Wettbewerber des Schummlers könnten wegen eines Verstosses gegen das UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegen diesen vorgehen.

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Samstag, 05. Mai 2007

Arbeitszeugnis und Auffälligkeiten

Empfehlung: Sobald Sie Ihr Zwischenzeugnis oder Endzeugnis erhalten haben, sollten Sie den Briefbogen zunächst auf Abweichungen vom "normalen" Erscheinungsbild untersuchen. Ist z.B. die Telefonnummer der Personalabteilung  - entgegen der sonstigen Gewohnheit - unterstrichen oder in Fettdruck, so könnte dies darauf hindeuten, dass der Aussteller über den eigentlichen Zeugnisinhalt hinaus noch mehr zu erzählen hat und dem Leser des Arbeitszeugnisses seine telefonische Auskunftbereitschaft signalisiert.

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Samstag, 05. Mai 2007

Mietrecht und "besenrein"

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2006, Akz: VIII ZR 124/05:
Häufig ist in Mietverträgen die Klausel zu finden, dass der Mieter das Mietobjekt bei Auszug besenrein an den Vermieter zu übergeben hat. Was ist aber damit gemeint ? Nach dem BGH ist eine Wohnung dann besenrein, wenn die Mieträume keine "groben Verschmutzungen" mehr aufweisen. Allerdings ist auch der Terminus "grobe Verschmutzung" auslegungsfähig. Es darf daher bezweifelt werden, dass das Urteil Rechtssicherheit gebracht hat. Das LG Berlin hat es dagegen auf den Punkt gebracht: "besenrein" ist eine Wohnung sicherlich dann nicht, wenn im Backofen eine erkaltete Pizza zurückgelassen wird - Hinweis: besenrein bedeutet auf gar keinen Fall, dass Sie Schönheitsreparaturen durchführen müssen.

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Donnerstag, 03. Mai 2007

Verkehrsunfall

Wenn Sie an dem Verkehrsunfall keine Schuld tragen und lange Prozesse bis zur Schadensregulierung verhindern wollen, dann sollten Sie zur Beweissicherung folgendes Equipment im Auto mit sich führen:
- Bleistift, Schreibblock und weiße Kreide
- Einmalkamera (5 €) oder Handy-Kamera
- Zollstock (oder kostenloses Maßband aus dem Möbelhaus)
- europäischer Unfallbericht (erhältlich bei allen ADAC-Stellen)
Folgende Maßnahmen sollten eingeleitet werden, nachdem die Unfallstelle gesichert und Verletzte versorgt wurden.
- Fahrzeuge in Endposition aus allen vier Himmelsrichtungen mit der Kamera einfangen.
- Schäden an den Fahrzeugen mit der Kamera aus verschiedenen Blickwinkeln dokumentieren.
- Foto der gesamten Unfallsituation anfertigen (z.B. Bild der ganzen Kreuzung, Ampelanlage)
- Glassplitter und Bremsspuren mit der Kreide markieren und wiederum fotografieren.
- Schäden an beiden PKW fotografieren (Maßband/Zollstock vom Boden ab danebenhalten)
- wenn noch Zeit bleibt: mit den Schreibutensilien Unfallskizze anfertigen.
- nach Räumung der Unfallstelle unbedingt die Personaldaten aller Zeugen aufnotieren (Name, Adresse, Telefonnummern). Idealerweise noch eine kurze Unfallbeschreibung durch die Zeugen unterschreiben lassen.
- Personalausweis und Führerschein des Unfallgegners einsehen (bei Ausländer auch die grüne Versicherungskarte) und die Daten notieren. Auf eventuelle Alkoholisierung des Unfallgegners achten ! Wenn möglich: Unfallgegner Unfallbericht unterschreiben lassen.
- auf gar keinen Fall ein eigenes Schuldeingeständnis abgeben.

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Mittwoch, 02. Mai 2007

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Handelblatt hat heute von einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Osnabrück berichtet. Danach soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) teilweise gegen europäisches Recht verstossen. Im deutschen AGG stehe ausdrücklich, dass das Gesetz bei Kündigungen keine Anwendung finde (§ 2 Abs.4 AGG). Das osnabrücker Arbeitsgericht hält diesen Absatz für nicht konform mit dem Europarecht. Die EU-Diskriminierungs-Richtlinie, die dem AGG zugrunde liegt, beziehe sich ausdrücklich auch auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.  - Das letzte Wort hat hier das Bundesarbeitsgericht.Die Auswirkungen in Arbeitsgerichtprozessen dürften jedoch vor allem für ältere Arbeitnehmer gravierend sein.

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Freitag, 27. April 2007

Scheinselbständigkeit und Sozialversicherung

Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 19.10.2006, Akz: L 8/14 KR 1188/03
Fahrer des Paketdienstes "German Parcel" sind keine selbständigen Unternehmer, sondern Beschäftigte in abhängiger Stellung. Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Zum Fall: Die Krankenkasse forderte nachträglich für einen Transportfahrer Beiträge in Höhe von knapp 110.000 € von "German Parcel". Das Unternehmen war der Ansicht, dass der Fahrer selbständiger Unternehmer sei. Die Richter des LSG waren anderer Meinung, da der Fahrer seinen PKW mit dem Schriftzug von "German Parcel" lackiert und die Kleidung des Paketdienstes getragen habe. - **** Hintergrund dieser Entscheidung: Immer mehr Unternehmen bürden das unternehmerische Risiko ihren Mitarbeitern auf und führen Sie z.B als freie Mitarbeiter oder Subunternehmer. Dadurch befreien sich die Unternehmen zunächst vom Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung, sehen sich nicht mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern konfrontiert und wälzen zudem das Krankheitsrisiko auf die Mitarbeiter ab, da es keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt.

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