Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Technorati Information
Sonntag, 19. Juli 2009

Urlaub und Teilurlaub im Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2009, Az: 9 AZR 983/07 (Vorinstanz Landesarbeitsgericht Köln; Urteil vom 29.08.2007, Az: 7 Sa 673/07) zum Thema Urlaubsabgeltungsanspruch: Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/ oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/ 88/ EG gemeinschaftsrechts-konform fortzubilden - wichtiges Urteil ! Der entscheidende Senat des BAG  gibt damit seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Sonntag, 19. Juli 2009

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Urteil des BAG vom 14.01.2009, Az: 5 AZR 89/08, Fundstelle (Der Betrieb 2009, 909):
Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit vereinbart. Der Arbeitnehmer verlangte nun aufgrund seiner Erkrankungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch Sonn- und Feiertagszuschläge. Der Arbeitgeber war der Auffassung, dass die Zuschläge nur einen Aufwendungsersatz oder eine Einsatzprämie darstellen. Er verweigerte deshalb die Zahlung. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes sichert das Entgeltausfallprinzip dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung - einschließlich etwaiger Zuschläge - zu. Bei den Sonn- und Feiertagszuschläge handelt es sich um zusätzliche Gegenleistungen für besonders belastende Arbeit. Sie sind damit Arbeitsentgelt und auch bei der Lohnfortzahlung zu berücksichtigen.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Sonntag, 19. Juli 2009

Überstunden und Vergütung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2008, Az: 6 Sa 390/08 (Vorinstanz Arbeitsgericht Mainz, Az: 6 Ca 1645/07 vom 08.06.2008):
klarstellendes Urteil zum Thema Überstunden: der Arbeitgeber muss Überstunden nur vergüten, wenn er sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren. Die Klage des Arbeitnehmers wurde in beiden Instanzen abgewiesen - häufig anzutreffender Fehler des Arbeitnehmers. Es werden Überstunden in hoher Anzahl angesammelt. In den meisten Fällen können die Überstunden nur pauschal behauptet und nicht anhand von Aufzeichnungen nach Ort, Datum, Uhrzeit und Dauer bewiesen werden.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Montag, 22. Juni 2009

Kosten der Unterkunft

Schönes Urteil des Sozialgerichtes Koblenz, Az: S 10 AS 105/04 zum Thema SGB II: Wenn die Sozialverwaltung (in diesem Fall die Arbeitsgemeinschaft) vor dem Sozialgericht die Unangemessenheit der Unterkunftskosten nicht hinreichend darlegen kann, dann gehen verbleibende Zweifel zu Lasten des SGB II-Trägers !!
Ferner: auf Wohnungsanzeigen und Mietangebote privater und unterschriftsbereiter Vermieter kann die Behörde sich beim Nachweis günstigeren Wohnraumes nur berufen, wenn es sich dabei nicht um Wohnungsangebote mit ungewöhnlich langem Leerstand handelt - *** oder mit anderen Worten: wenn es sich dabei nicht um unvermietbare Bruchbuden handelt !!

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

Montag, 22. Juni 2009

Beratungshilfeschein

Wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Beratungshilfe, Az: 1 BvR 1517/07:
Ausgangssituation: die Staatskasse (Beratungshilfestellen bei den Amtsgerichten) gewährt mittellosen Rechtsuchenden, die sich eine anwaltliche Beratung und Vertretung nicht leisten können, Unterstützung in Form von Beratungshilfescheinen. Die Beratung und Vertretung ist dann - bis auf eine Gebühr von 10,00 € - kostenfrei. Führt die Beratungshilfe nicht zum Ziel, dann kann im Anschluss daran im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung von den Gerichten (z.B. Sozialgericht, Arbeitsgericht oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit, usw.) Prozesskostenhilfe gewährt werden. Problem: in den letzten Wochen und Monaten haben wir von Rechtsuchenden aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz immer wieder gehört, dass die Beratungshilfestellen bei den Amtsgerichten die Gewährung von Beratungshilfe gerade bei Rechtsstreitigkeiten mit der Sozialverwaltung (Arbeitsagentur, Jobcenter, GfA, Neue Wege) mit der Begründung ablehnen, dass die Beratung durch die Behörde selbst der Beratung und Vertretung durch den Anwalt vorgehe. Dem Antragsteller wurde dann in vielen Fällen noch empfohlen, sich nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens eventuell wieder zu melden. Die Aushändigung eines Beratungshilfescheines wurde verweigert. Ganz offensichtlich sollen auf diese Art und Weise zu Lasten der Sozialleistungsempfänger ausufernde Rechtsberatungskosten aufgrund einer verfehlten Hartz IV-Politik eingespart werden. Die Argumentation der Beratungshilfestelle ist mehr als perfide.
Auswirkung:
zunächst wird der Antragsteller auf diese Auskunft der Bertungshilfestelle vertrauen und z.B. das Widerspruchsverfahren oder Einspruchsverfahren (bei Kindergeldsachen) ohne professionelle Unterstützung durchführen. Für den seltenen Fall, dass die Behörde von sich aus einen Abhilfebescheid erlässt, ist die Angelegenheit erledigt. In den meisten Fällen wird dagegen ein ablehnender Widerspruchsbescheid ergehen. Kommt der Antragsteller nun wieder zur Beratungshilfestelle, in der Hoffnung nunmehr einen Beratungshilfeschein zu erhalten, wird man ihm mitteilen, dass Beratungshilfe in diesem Verfahrensstadium nicht mehr gewährt werden kann. Der Ratsuchende wird dann darauf verwiesen, ohne vorherige Überprüfung durch einen Anwalt eine Klage beim Sozialgericht einzureichen oder durch einen Anwalt Prozesskostenhilfe zu beantragen. Durch diese unzulässigen Vorgehensweise entzieht sich die Beratunghilfestelle vollständig ihrer Eintrittsverpflichtung. Zudem geht dem Rechtsuchenden quasi eine Instanz verloren. Durch rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes (bevorzugt mit Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht oder Fachanwalt für Sozialrecht !) im Widerspruchsverfahren können oftmals überflüssige Gerichtsprozesse vermieden werden.
Lösung: das Bundesverfassungsgericht urteilte nun in einem ähnlichen Fall, dass es dem Antragsteller nicht zugemutet werden könne, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung er im Widerspruchsverfahren angehen will. Nach der Begründung des BVerfG bestehe eindeutig die Gefahr von Interessenkonflikten !! Auch Kostengründe dürften kein Rechtfertigungsgrund sein, dem Antragsteller diese Leistung zu verweigern - ****
der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes ist sehr zu begrüßen. Solange die Beratungshilfe noch gewährt wird, verbleibt dem Hilfebedürftigen wenigstens noch ein Mindestmaß an Rechtsschutz. Die Frage ist nur wie lange die Beratungshilfe in dieser Form noch weiterexistieren wird. Die Beratungshilfestellen sollten die entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eigentlich sofort umsetzen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollten Sie die Entscheidung des BVerfG ausdrucken und den Sachbearbeiter nachdrücklich auf seine Pflichten hinweisen.
Zum Text der Entscheidung...

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

Sonntag, 07. Juni 2009

Renovierungsklausel und Erstattungsanspruch

Urteil des BGH vom 27.05.09, Az.: VIII ZR 302/07:
Entscheidung zum Thema Mietrecht - Zeitungen berichten häufig, dass die Amtsgerichte irgendwelche Klauseln von Mustermietverträgen für ungültig erklärt haben. Was das jedoch für die einzelnen Mieter bedeutet, bleibt dabei allerdings unklar. Der BGH hat dazu wie folgt Stellung bezogen: Renoviert ein Mieter aufgrund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel oder Schönheitsreparaturenklausel bei Auszug die Mietwohnung, so hat er einen Kostenerstattungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegenüber dem Vermieter - ***

Permalink
Abgelegt unter: Mietrecht

Sonntag, 07. Juni 2009

Abschleppkosten

Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az: V ZR 144/08:
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes u.a. zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber eines Einkaufzentrums ein unberechtigt parkendes Fahrzeug abschleppen darf. Sachverhalt: Dem Beklagten gehört ein Grundstück, welches als Parkplatz für mehrere Einkaufsmärkte genutzt wird. Auf aufgestellten Schildern wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Am 20. April 2007 stellte der Kläger trotzdem seinen PKW unbefugt auf dem Parkplatz ab. Das Fahrzeug wurde daraufhin von einem Unternehmer abgeschleppt, der beauftragt war, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren. Der Kläger löste das Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten in Höhe von 150,00 € und der 15 €- Inkassokosten aus. Er forderte vom Einkaufszentrum die Erstattung dieser Kosten. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs als Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes des Beklagten an der Parkplatzfläche und verbotene Eigenmacht angesehen. Zur Beseitigung der Beeinträchtigung habe der Beklagte sein Selbsthilferecht ausüben dürfen. Auch wenn auf dem Gelände noch viele Parkplätze frei gewesen seien, ändere das nichts an der Befugnis des Beklagten zum Abschleppen des Fahrzeuges - der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Inkassokosten war jedoch begründet. Der Kläger war unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet.

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Sonntag, 07. Juni 2009

Versicherungsrecht und Tarifbedingungen

Beschluss des BGH vom 11.02.2009, Akz: IV ZR 28/08:
Weitere Entscheidung des BGH zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung - eine Klausel in den Tarifbedingungen eines privaten Krankenversicherers, wonach sich der Versicherungsschutz auch auf die Psychotherapie (durchgeführt durch Ärzte oder Diplompsychologen) und die logopädische Behandlung (durchgeführt durch Ärzte oder Logopäden) erstreckt  kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der zugesagte Versicherungsschutz auch die therapeutische Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) durch Pädagogen umfasst.

Permalink
Abgelegt unter: Zivilrecht

Samstag, 16. Mai 2009

Fristlose Kündigung wegen Diebstahl

Der Spiegel hat am 14.05.2009 über diesen Fall berichtet: Der Angestellte einer Abfall-Entsorgungsfirma hatte im Müllcontainer ein entsorgtes Kinderbettchen gefunden und dieses an sich genommen. Der Inhalt des Müllcontainer wird normalerweise auf ein Fließband befördert und wandert anschließend in die Müllpresse. Der Arbeitgeber sah in diesem Vorgang ein "Diebstahl von Firmeneigentum" und kündigte fristlos. Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim befasst sich nun unter dem Aktenzeichen: 15 Ca 278/08 mit dieser Kündigungsschutzklage. Der Prozess wird im Juli fortgesetzt.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Samstag, 16. Mai 2009

Arbeitszeugnis und Schadensersatz

Urteil des LAG Schleswig-Holstein, Akz: 1 Sa 370/08:
Die Haftung für ein zu spät erstelltes Arbeitszeugnis erfordert eine vorausgehende Mahnung des zeugnispflichtigen Arbeitgebers. Wird der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung um Vorlage seines letzten Arbeitszeugnisses gebeten, dann sollte die Erteilung des AZ beim letzten Arbeitgeber unverzüglich - aus Beweisgründen am besten schriftlich - angemahnt werden. Unterbleibt die Ermahnung des ehemaligen Arbeitgebers, dann können im Fall der Absage durch den potentiellen neuen Arbeitgeber Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

« Neuere Artikel | Ältere Artikel »