Anwalt und Weblog

Anwalt MannheimAuf dieser Seite werden wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.                   <   >


Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Technorati Information
Samstag, 16. Mai 2009

Beihilfe und Praxisgebühr

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.04.2009, Akz: 2 C 127.07:
Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen müssen die sog. Praxisgebühr vor einer ärztlichen Behandlung zahlen. Das OVG Münster hatte zunächst den Klägern mit der Begründung im Urteil Recht gegeben, dass die gesetzliche Regelung gegen Verfassungsrecht verstoße. So sei vom Gesetzgeber nicht hinreichend geprüft worden, ob die Minderung der Beihilfe die Beamtenbezüge unzumutbar schmälert. Nach Ansicht des BVerwG ist jedoch die Praxisgebühr mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten sei nicht verletzt. Die Beihilfevorschriften stellen sicher, dass die Kürzung der Beihilfe für die Beamten und die Angehörigen zusammen zumutbar ist.

Permalink
Abgelegt unter: Sonstiges

Samstag, 16. Mai 2009

Lohnwucher

Urteil des BAG vom 22.04.2009, Akz: 5 AZR 436/08:
Ein Rechtsgeschäft ist gem. § 138 Abs. 2 BGB nichtig, wenn der Arbeitgeber - unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen des Arbeitnehmers - eine Entlohnung gewährt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Arbeitsleistung steht. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aus, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht. Maßgebend ist dabei der Vergleich mit der tariflichen Stunden- oder Monatsvergütung ohne Zulagen und Zuschläge. Die besonderen Umstände des Falles sind zu berücksichtigen. Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags (noch) nicht zu beanstandende Vergütung kann durch die Entwicklung des Tariflohns wucherisch werden. Zum Sachverhalt: Die Klägerin war seit 1992 in dem Gartenbaubetrieb des Arbeitgebers als ungelernte Hilfskraft beschäftigt und erhielt einen Stundenlohn von zunächst 6,00 DM netto und später 3,25 Euro netto. Die Klägerin verlangte für die Zeit von Dezember 1999 bis Mai 2002 wegen Lohnwuchers eine Nachzahlung von 37.000,- Euro entsprechend der tariflichen Vergütung.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Dienstag, 12. Mai 2009

Fortbildungskosten und Erstattungspflicht

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. Januar 2009, Akz: 3 AZR 900/07:
Vertragliche Klauseln, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und auch ein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers besteht dann nicht mehr. Die Klage des Arbeitgebers auf Rückzahlung der Fortbildungskosten blieb vor dem Bundesarbeitsgericht wie auch in den Vorinstanzen erfolglos. Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber (statt einer möglicherweise zulässigen Bindung von zwei Jahren) eine unzulässige Bindung von fünf Jahren vereinbart.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Dienstag, 12. Mai 2009

Ein-Euro-Job und Sanktionen

"Arbeitsgelegenheit mit Mehrsaufwandsentschädigung" ist die sperrige aber korrekte Bezeichnung für die sog. Ein-Euro-Jobs. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 16.12.2008, Akz: B 4 AS 60/07 R entschieden, dass diese Eingliederungsmaßnahmen im Hinblick auf den zeitlichen Umfang auch 30 Wochenstunden in Anspruch nehmen dürfen. Die Bewerbungsbemühungen des Hilfebedürftigen werden dadurch angeblich nicht berührt. Gleichzeitig hat das BSG aber auch klargestellt, dass der Leistungsempfänger über die Art und die Dauer des 1-Euro-Jobs, die Arbeitszeiten und die vorgesehene Aufwandsentschädigung ordnungsgemäß aufgeklärt werden muss.   

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

Dienstag, 12. Mai 2009

Krankenversicherung und Krankengeld

Im Januar 2009 hat der Gesetzgeber das Krankengeld für Selbstständige gestrichen. Die Betroffenen mussten teure Zusatzversicherungen abschließen und sich für einen bestimmten Zeitraum an die Krankenkasse binden. Nun rudert der Gesetzgeber zurück: Ab 1. August 2009 erhalten - in der gesetzlichen Krankenversicherung - freiwillig versicherte Selbstständige den Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung zurück. Hiervon sind ca. 1 Mio Versicherte betroffen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzesentwurf aber noch zustimmen - ungeklärt ist die Frage, ob versicherte Selbstständige, die in der Zwischenzeit eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, ein außerordentliches Kündigungsrecht für diese Verträge erhalten. Die Krankenversicherer DKV und Victoria haben bereits die Überprüfung von Kulanzregelungen angekündigt.

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

Donnerstag, 02. April 2009

Abwrackprämie und Hartz IV

Die Bundesregierung (Arbeitsminister Olaf Scholz) vertritt offensichtlich die Auffassung, dass die Zahlung der Abwrackprämie gem. § 11 SGB II als Einkommen gewertet werden muss. Folglich müsste die Abwrackprämie mit Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) verrechnet werden. Arbeitsminister Scholz hat deswegen eine Gesetzesänderung angeregt, die aber von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt wurde. Nach Einschätzung von Peter Masuch (Präsident des Bundessozialgerichts) ist die Abwrackprämie aber als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Auf einer Fachtagung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung äußerte er die Erwartung, dass die Regierung hier vor den Sozialgerichten auf eine juristische Niederlage zusteuere - **** aus aktuellem Anlass dürfen wir noch auf Folgendes hinweisen: Bitte beachten Sie bei günstigen EU-Neuwagen-Reimporten unbedingt auf die Sicherheitsausstattung der Fahrzeuge. Oftmals gelten in anderen EU-Staaten abweichende Sicherheitsstandards. Zuletzt hat ein Mandant im Internet ein Reimportfahrzeug aus Ungarn gefunden, das trotz der Klimaanlage und elektrischer Fensterheber, etc. deutlich günstiger war als das vergleichbare deutsche Modell. Das Fahrzeug verfügte jedoch nicht einmal über einen Beifahrerairbag !!!

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

Donnerstag, 02. April 2009

Kündigung wegen Mekka-Fahrt

Urteil des Arbeitsgerichtes Köln vom 12.08.2008, Akz: 17 Ca 51/08:
ein eigenmächtiger, nicht genehmigter Urlaub rechtfertigt in aller Regel eine fristlose Kündigung. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann jedoch eingreifen, wenn der Arbeitgeber den Urlaub "wegen der religiösen Ausrichtung" des Arbeitnehmers im Rahmen einer Interessensabwägung hätte genehmigen müssen. Sachverhalt: Die Klägerin war bei der Stadt Köln als Schulbusbegleiterin für behinderte Kinder beschäftigt. Um an einer Pilgerreise nach Mekka teilnehmen zu können, beantragte Sie beim Schulamt außerhalb der Schulferien Urlaub. Trotz der Ablehnung des Schulamtes nahm sie an der Pilgerreise teil - die Stadt kündigte daraufhin.
Nach Auffassung des Gerichts sei im Rahmen einer hier erforderlichen Interessenabwägung die Kündigung aber nicht gerechtfertigt. Der Klägerin sei einzuräumen, dass sie sich in einem Glaubens- und Gewissenkonflikt befunden habe, den sie aus nachvollziehbaren Gründen nicht anders als durch den Antritt der Pilgerreise habe lösen können.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Donnerstag, 02. April 2009

Rechtsschutzversicherung und Eintrittspflicht

Urteil des BGH vom 19.11.2008, Akz: IV ZR 305/07:
im vorliegenden Fall wurde einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Kündigung angedroht, falls er den Aufhebungsvertrag nicht sofort unterzeichnet. Der Kläger beauftragte sodann eine Rechtsanwältin mit der Geltendmachung seiner Rechte. Die Rechtschutzversicherung des Arbeitnehmers wollte die außergerichtlichen Kosten des juristischen Beistandes allerdings nicht übernehmen. Die Rechtschutzversicherung unterlag in allen Instanzen. Die ernsthafte Androhung einer Kündigung reicht nach Ansicht des BGH aus, um vom Eintritt eines Rechtschutzfalles auszugehen - Hintergrund der Weigerung der Rechtschutzversicherung: der Rechtschutz im Arbeitsrecht ist sehr kostenintensiv !!

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Sonntag, 08. März 2009

Verdachtskündigung

Urteil des LAG Berlin vom 24.02.2009, Akz: 7 Sa 2017/08:
Die als Kassiererin beschäftigte Klägerin hat - nach Überzeugung des Gerichtes - Leergutbons im Werte von 0,48 und 0,82 Cents unrechtmäßig aus dem Kassenbüro entnommen und eingelöst. 
Das LAG Berlin-Brandenburg hat im Kündigungsrechtsstreit die fristlose Kündigung als rechtmäßig bezeichnet (ebenso wie das Arbeitsgericht in erster Instanz). Das Verhalten der Klägerin stellt nach Auffassung des Berufungsgerichts einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB dar. Es sei dem Arbeitgeber daher unzumutbar, die Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen - ↓↓ es bleibt abzuwarten, ob das Bundesarbeitsgericht die Revision zulässt. Allerdings wird eine gravierende Schwäche der Verdachtskündigung deutlich. Wie auch im vorliegenden Fall werden häufig gerade diejenigen Arbeitnehmer Zielpersonen einer Verdachtskündigung, die entweder einen besonderen Kündigungsschutz genießen oder aber aufgrund des allgemeinen Kündigungsschutzes - z.B. wegen der langen Betriebszugehörigkeit - quasi unkündbar sind oder eine sehr hohe Abfindung zu erwarten haben. "Honni soit qui mal y pense; ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Permalink
Abgelegt unter: Arbeitsrecht

Sonntag, 08. März 2009

Krankengeld für Selbstständige

1.
Mit Wirkung zum 01.01.2009 ist das Krankengeld für Selbstständige nur noch eine Wahlleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenversicherung berechnet dem selbstständigen, freiwilligen Mitglied der GKV nur noch einen ermäßigten Beitragssatz für den Gesundheitsfonds, zahlt aber im Gegenzug auch kein Krankengeld mehr. Der Selbstständige muss also entweder einen Krankengeld-Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse abschliessen oder sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet einen derartigen Krankengeld-Wahltarif anzubieten. Entscheidet sich der Selbstständige für diesen Wahltarif der Kasse, dann ist er für die Dauer von drei Jahren an diese Krankenkasse gebunden.

2.
Die Anspruchhöhe des Krankengeldes ergibt sich aus § 47 SGB V. In die Berechnung des Krankengeldes fließen auch Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit ein. Regelmäßige Überstunden führen ebenfalls zu einer Erhöhung des Krankengeldes - die Berechnung des Krankengeldanspruches ist äußerst kompliziert und für den rechtlichen Laien aufgrund des Gesetzestextes nicht mehr nachvollziehbar. Bedauerlicherweise unterlaufen selbst den Krankenkassen häufige Berechnungsfehler, die sich zumeist negativ für den Versicherten auswirken. Eine genaue Überprüfung des Krankengeldbescheides ist daher anzuraten.

Permalink
Abgelegt unter: Sozialrecht

« Neuere Artikel | Ältere Artikel »