Anwalt und Weblog
Auf dieser Seite werden
wir Ihnen aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Rechtsfälle aus den
Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht
vorstellen. Bitte beachten Sie unsere Haftungshinweise.
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Kündigung in der Elternzeit
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26. Juni 2008, Akz: 2 AZR 23/07:
gem. § 18 BEEG ist eine Kündigung während der Elternzeit (mit Ausnahmefällen !)
unwirksam.
Allerdings kann sich nur derjenige auf den besonderen Kündigungsschutz
berufen, der die Voraussetzungen der Elternzeit erfüllt. Die Elternzeit
muss u.a. gem. § 16 BEEG schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden.
Das BAG hat entschieden, dass die Schriftform nicht nur klarstellenden
Charakter hat, sondern eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die
Inanspruchnahme von Elternzeit ist. Eine Arbeitnehmerin, die die Elternzeit
nur mündlich beantragt hat, kommt daher
grundsätzlich nicht den Genuss des besonderen
Kündigungsschutzes. Gewährt der Arbeitgeber allerdings die
Elternzeit (wurde im vorliegenden Fall dadurch deutlich, dass der
Beklagte den Sachverhalt der Krankenkasse mitteilte), so kann er sich
später nicht auf die Verletzung der Schriftform berufen. Dieser Vortrag
stellt sich dann als widersprüchliches Verhalten dar und bleibt als
rechtsmißbräuchlicher Einwand unbeachtlich.
SGB II und Klassenfahrten
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 13.11.2008, Akz: B 14 AS 36/07 R:
der Grundsicherungsträger darf für die Kosten einer Klassenfahrten
nicht einen Höchstbetrag festsetzen. Der Wortlaut, die systematische
Stellung der Norm und die Gesetzgebungsgeschichte des § 23 Abs. 3 Nr. 3
SGB II stehen einer Pauschalierung der Kosten - ebenso wie einer
Einschränkung der Kosten wegen Unangemessenheit - entgegen.
Beratungshilfe und Kindergeld
Beschluss des BVerfG vom 14.10.2008, Akz: 1 BvR 2310/06: das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass § 2 Abs. 2 Beratungshilfegesetz mit Art. 3 Abs.1 GG unvereinbar ist, soweit die Norm die Gewährung von Beratungshilfe nicht auch in Angelegenheiten des Steuerrechts ermöglicht - Die Beschwerdeführerin hat einen Bescheid der Familienkasse wegen der Erstattung von Kindergeld erhalten. Um sich gegen den Bescheid mit anwaltlicher Hilfe zu wehren, hat sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt. Die Beratungshilfe wurde ihr mit der Begründung verweigert, dass Kindergeldangelegenheiten der Finanzgerichtsbarkeit zuzuordnen seien und deshalb nach § 2 BerHG kein Anspruch auf Beratungshilfe bestehe. Das BVerfG hat die Entscheidung aufgehoben - ***
Betriebliche Altervorsorge
Urteil des BAG vom 28.10.2008, Akz: 3 AZR 317/07: wenn die formalen Kriterien für eine betriebliche Altersversorgung nach § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) vorliegen, dann treten auch die Folgen aus einer betrieblichen Altersversorgung ein. Unerheblich ist dagegen, wie die Leistung benannt oder aus welchen Gründen die Leistung gewährt wird.
Hartz IV und Existenzminimum
Beschluss des Landessozialgerichtes Hessen vom 29.10.2008, Akz: L 6 AS 336/07: das LSG hat nach Einholung von mehreren Gutachten beanstandet, dass der besondere Bedarf von Familien durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt wird. Es fehle an einer hinreichenden Begründung für die Begrenzung der Leistungen für Kinder auf 60 % des Regelsatzes eines Erwachsenen. Die Hartz IV-Regelleistungen decken somit nicht das "soziokulturelle Existenzminimum" von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Das Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt - Anmerkung: LSG Hessen = LSG Darmstadt !
Jahreswechsel 2008/2009
Wir wünschen allen Mandanten unserer Kanzlei und den Besuchern unserer Homepage einen guten Start in das Jahr 2009 und geruhsame Feiertage.
Nach den Gaspreiserhöhungen im Herbst, teilweiser Rücknahme auf Druck des Kartellamtes (Meldung vom 11.12.2008) und Ankündigung einer deutlichen Dividenerhöhung für die Aktionäre (Meldung vom 19.12.2008) bedanken wir uns bei unserem lokalen Gasversorger für die offene Informationspolitik und wechseln den Anbieter.
Abmahnung und ungenaue Formulierung
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Akz: 7 Sa 68/08:
enthält eine Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen, die den
Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können
oder ist die Abmahnung inhaltlich nicht ausreichend bestimmt, so kann der
Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Dies
gilt bei mehreren Pflichtverletzungen des ArbN auch dann, wenn nur eine dem
ArbN zur Last gelegten Pflichtverletzung nicht zutrifft.
Arbeitszeugnis und Berichtigungsanspruch
Urteil des BAG vom 12.08.2008, Akz: 9 AZR 632/07:
Zeugnisrechtsprechung und unzulässige Geheimzeichen: Ist
es in einer Branche üblich, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des
Arbeitnehmers im Zeugnis besonders zu erwähnen, so ist die Auslassung der
Erwähnung regelmäßig ein versteckter Hinweis für den
Leser. Es ensteht dadurch der Eindruck, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal
unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten - sog.
beredtes Schweigen. Es besteht dann ein Anspruch des Arbeitnehmers (Grundsatz
von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit) auf Erteilung einer korrigierten
Zeugnisversion.
Tanken - gesetz. Unfallversicherungsschutz
Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom 20.05.2008, Akz: L3 U 195/07:
die gestzliche Unfallversicherung muss nicht für die Folgen eines
Verkehrsunfalles (Wegeunfall gem. § 8 Abs. 2, Nr. 1 SGB VII) aufkommen,
wenn der Versicherte nicht den direkten Weg zur Arbeitsstätte wählt
und unterwegs tankt, sondern zunächst bis zur nächsten Ortschaft in
Gegenrichtung fährt, um dort eine Tankstelle aufzusuchen - Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist (BSG-Akz:
B 2 U 190/08 B), aber: gefestigte Rechtsprechung des BSG, daher wird eine
Nichtzulassungsbeschwerde kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Jobcenter und Bewerbungsbemühungen
Beschluss des Sozialgerichtes Stuttgart vom 09.06.2008, Akz: S 18 AS 3697/08 ER: der Jobenter kann in Eingliederungsvereinbarungen von ALG II- Empfängern grundsätzlich zehn schriftliche Bewerbungen pro Monat verlangen. Bei weniger Bewerbungen kommt eine Leistungskürzung in Betracht - ↓ es muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Hilfebedürftige in diesem Fall ein halbes Jahr keine einzige Bewerbung geschrieben hat.