Schnittstellen

Arbeitsrecht -- Sozialrecht -- Versicherungsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Es ist nicht möglich, einen Mandanten ausschließlich arbeitsrechtlich zu betreuen. In der Regel haben die Arbeitsrechtsfälle eine Vielzahl von Berührungspunkten zum Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht. Beide Rechtsgebiete sind eng miteinander verzahnt. Die arbeitsrechtliche Fallbearbeitung erfordert deshalb vertiefte Rechtskenntnisse im Bereich der Sozialgesetzbücher SGB I bis SGB XII. Häufig bestehen weitere Berührungspunkte mit dem Versicherungsrecht, z.B. mit der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Folgende Berührungspunkte treten häufig ein:

Besondere Schwierigkeiten in den Grenzbereichen:

Die Arbeitsunfähigkeit ist für den Arbeitnehmer häufig mit dem Verlust des Arbeitsplatzes und damit seiner Existenzgrundlage verbunden. Der Rechtsuchende benötigt in aller Regel sofortige Hilfe, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. In dieser Situation ist ein zögerliches Verhalten oder eine Leistungsablehnung der Sozialversicherungsträger sofort mit den geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Viele Arbeitgeber bringen in dieser Sondersituation des Arbeitnehmers auch selten die erforderliche Geduld auf, die Genesung des Arbeitnehmers abzuwarten und den Genesungsprozess durch geeingnete Maßnahmen zu unterstützen (Wiedereingliederung; Betriebliches Eingliederungsmanagement). In der Regel folgt einer schwerwiegenden Erkrankung des Arbeitnehmers sofort eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertragsangebot. Hier sollte von Anfang an ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eingeschaltet werden.

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